GmbH gründen in der Schweiz — Voraussetzungen, Kosten, Ablauf

Die Voraussetzungen, um eine GmbH in der Schweiz zu gründen, sind mindestens ein Gesellschafter, CHF 20'000 Stammkapital voll einbezahlt (Art. 773 und 777c OR), ein Sitz mit Geschäftsadresse in der Schweiz, die öffentliche Beurkundung beim Notar (Art. 777 OR), eine vertretungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz (Art. 814 Abs. 3 OR) und der Eintrag ins Handelsregister. An Gebühren fallen beim Handelsregister die schweizweit einheitliche Grundgebühr von CHF 420 plus CHF 20 je eingetragene Person und Zeichnungsberechtigung sowie Auslagen an, beim Notar je nach Kanton rund CHF 700–2'000 (Richtwert); die GmbH-Gründung dauert typischerweise 3–7 Wochen.

18 Min. LesezeitAktualisiert: Oktober 2026

Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist eine der beliebtesten Rechtsformen für Neugründungen in der Schweiz. Laut einem Bericht des Bundesrats vom 24. April 2024 gibt es inzwischen mehr GmbHs als Aktiengesellschaften.

Der Grund ist einfach: Die GmbH kombiniert Haftungsschutz mit überschaubarem Kapitalbedarf. Für die Schulden der GmbH haftet nur das Gesellschaftsvermögen, nicht dein Privatvermögen. Gleichzeitig brauchst du «nur» CHF 20'000 Stammkapital — deutlich weniger als die CHF 100'000 einer AG.

Dieser Guide zeigt dir den kompletten Weg: von den Voraussetzungen über die Kosten bis zum fertigen Handelsregistereintrag. Faktenbasiert, ohne Verkaufsgespräch.

Die GmbH-Gründung in Zahlen (Stand: Oktober 2026)

  • Das Stammkapital einer Schweizer GmbH beträgt mindestens CHF 20'000 und muss bei der Gründung voll einbezahlt sein (Art. 773 und 777c OR).
  • Die GmbH muss durch eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz vertreten werden können — einen Geschäftsführer oder einen Direktor (Art. 814 Abs. 3 OR). Ein Schweizer Pass ist nicht erforderlich.
  • Die Gründung erfordert eine öffentliche Beurkundung durch eine Notarin oder einen Notar (Art. 777 OR); die Gesellschaft entsteht mit dem Eintrag ins Handelsregister (Art. 779 OR).
  • Die Grundgebühr für den Handelsregister-Eintrag beträgt CHF 420 — schweizweit einheitlich und unabhängig vom Kapital (GebV-HReg, seit 1.1.2021); dazu CHF 20 je eingetragene Person und Zeichnungsberechtigung sowie Auslagen. Die Notargebühr regelt jeder Kanton selbst.
  • Gesellschafterinnen und Gesellschafter einer GmbH sind im Handelsregister öffentlich einsehbar — anders als Aktionäre einer AG.
  • Die ganze Gründung dauert typischerweise 3–7 Wochen; die Bearbeitung beim Handelsregisteramt ist kantonal unterschiedlich und oft der längste Einzelschritt.

GmbH gründen in 7 Schritten

  1. Firmennamen prüfen — Verfügbarkeit im Zentralen Firmenindex (Zefix), Firmenrecht Art. 944 ff. OR.
  2. Statuten erstellen — Zweck, Sitz, Stammkapital, Anteile (Art. 776 OR).
  3. Kapitaleinzahlungskonto eröffnen — Sperrkonto bei einer Bank, Einzahlung der CHF 20'000.
  4. Öffentliche Beurkundung — Gründungsakt bei der Notarin/beim Notar (Art. 777 OR).
  5. Handelsregister-Anmeldung — beim kantonalen Handelsregisteramt; mit dem Eintrag entsteht die GmbH (Art. 779 OR).
  6. Kapital freigeben — nach dem Eintrag gibt die Bank das Kapital für die GmbH frei.
  7. Nach der Gründung anmelden — Transparenzregister (innert eines Monats nach dem Eintrag), AHV-Ausgleichskasse, je nach Umsatz MWST, je nach Personal BVG/UVG (→ eigene Checkliste).

GmbH oder AG — der Unterschied in einer Tabelle

GmbHAG
MindestkapitalCHF 20'000, voll einbezahltCHF 100'000, davon mind. 20 % je Aktie und insgesamt mind. CHF 50'000 einbezahlt (Art. 621, 632 OR)
Inhaber öffentlich?Ja — Gesellschafter stehen im HandelsregisterNein — Aktionäre sind nicht im Handelsregister
Übertragung der AnteileSchriftlicher Vertrag + Zustimmung der Gesellschafterversammlung (Art. 785/786 OR)Ohne Zustimmung der Mitaktionäre übertragbar (Namenaktien per Indossament oder schriftlicher Abtretung); die Statuten können das beschränken (Vinkulierung)
OrganeGesellschafterversammlung, GeschäftsführungGeneralversammlung, Verwaltungsrat
Wohnsitz-Erfordernis1 vertretungsberechtigte Person mit CH-Wohnsitz, Geschäftsführer oder Direktor (Art. 814 Abs. 3 OR)gleich, Verwaltungsrat oder Direktor (Art. 718 Abs. 4 OR)
Typischer EinsatzKMU, Einzelgründung, DienstleistungKapitalbedarf, Investoren, Anonymität

Der eine Satz, wenn du nur einen liest: Die GmbH kostet weniger Kapital und zeigt ihre Inhaber öffentlich; die AG kostet mehr Kapital und hält ihre Aktionäre privat — das ist für die meisten Gründungen der entscheidende Unterschied.

Warum ist die GmbH so beliebt?

Die GmbH bietet dir als Gründer einen Mix aus Sicherheit und Flexibilität. Hier die wichtigsten Vorteile auf einen Blick:

  • Beschränkte Haftung: Dein Privatvermögen ist geschützt. Für die Verbindlichkeiten der GmbH haftet nur das Gesellschaftsvermögen (Art. 794 OR).
  • Überschaubares Kapital: CHF 20'000 Mindest-Stammkapital — das ist für die meisten Gründer machbar.
  • Glaubwürdigkeit: Die GmbH ist bei Banken, Kunden und Partnern als seriöse Rechtsform anerkannt.
  • Klare Trennung: Geschäfts- und Privatvermögen sind getrennt — das macht die Steuerplanung übersichtlicher.
  • Flexible Beteiligung: Das Stammkapital kann in Stammanteile unterschiedlicher Grösse aufgeteilt werden.

Gut zu wissen: Seit der GmbH-Revision von 2008 kannst du eine GmbH auch alleine gründen (Einpersonen-GmbH, Art. 772 Abs. 1 OR). Du brauchst keinen zweiten Gesellschafter.

Welche Voraussetzungen gelten für die GmbH-Gründung in der Schweiz?

Für die GmbH-Gründung brauchst du mindestens einen Gesellschafter, CHF 20'000 voll einbezahltes Stammkapital, einen Sitz mit Geschäftsadresse in der Schweiz, die öffentliche Beurkundung beim Notar und eine vertretungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz. Mit dem Eintrag ins Handelsregister (Grundgebühr CHF 420, dazu CHF 20 je eingetragene Person und Zeichnungsberechtigung sowie Auslagen) entsteht die GmbH. Die Einzelheiten:

Stammkapital: CHF 20'000

Das gesetzliche Minimum beträgt CHF 20'000, das vollständig einbezahlt werden muss. Das Stammkapital wird auf ein Sperrkonto bei einer Schweizer Bank einbezahlt und nach dem Handelsregistereintrag freigegeben.

Das Stammkapital wird in Stammanteile aufgeteilt. Seit dem 1. Januar 2023 muss der Nennwert eines Stammanteils nur noch grösser als null sein (Art. 774 Abs. 1 OR) — die frühere Untergrenze von CHF 100 gibt es nicht mehr. Die Aufteilung bestimmt, wie viel Stimmrecht und Gewinnanteil jeder Gesellschafter hat.

Beispiel: Du gründest mit CHF 20'000. Du hältst 80% (CHF 16'000 / 160 Anteile à CHF 100), dein Mitgründer 20% (CHF 4'000 / 40 Anteile à CHF 100).

Sacheinlagen: Statt Bargeld kannst du auch Sachwerte einbringen (Maschinen, Fahrzeuge, Immobilien). Dafür braucht es einen Sacheinlagevertrag und einen Gründungsbericht, den ein zugelassener Revisor prüft — das verursacht zusätzliche Kosten.

Gesellschafter und Geschäftsführung

Mindestens eine natürliche oder juristische Person muss als Gesellschafter fungieren. Es gibt keine Obergrenze für die Anzahl der Gesellschafter.

Wichtig: Die GmbH muss durch eine Person vertreten werden können, die Wohnsitz in der Schweiz hat; diese Person muss Geschäftsführer oder Direktor sein (Art. 814 Abs. 3 OR). Das ist die sogenannte Wohnsitzpflicht. Darf diese Person nur zu zweien zeichnen, muss auch die zweite Person in der Schweiz wohnen.

Für Gründer ohne Schweizer Wohnsitz gibt es Lösungen: Eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz — zum Beispiel ein beauftragter Treuhänder — wird als Geschäftsführer oder Direktor mit Einzelunterschrift eingetragen.

Sitz und Geschäftsadresse

Jede GmbH braucht einen eingetragenen Sitz in der Schweiz. Der Sitz bestimmt deinen Gerichtsstand und in der Regel den zuständigen Steuerkanton.

Du hast drei Optionen:

  • Eigenes Büro: Die GmbH hat ihr eigenes Rechtsdomizil am Sitz.
  • Coworking Space: Möglich, wenn eine dauerhafte Geschäftsadresse inkludiert ist
  • Domiziladresse (c/o): Professionelle Adresse ohne eigene Bürofläche — das Handelsregister verlangt dafür die Bestätigung des Domizilhalters.

Der Kanton des Sitzes hat direkte Auswirkungen auf deine Steuerlast. Die Unterschiede sind erheblich: Luzern (11.66 %), Zug (11.71 %) und Nidwalden (11.97 %) haben die tiefsten effektiven Gewinnsteuersätze am Kantonshauptort, Bern (20.54 %) und Zürich (19.47 %) die höchsten (KPMG, Stand 2026). Besteuert wird aber dort, wo die Firma tatsächlich geführt wird — ein blosser Sitz reicht nicht (Bundesgericht 9C_652/2025). Wie sich Gebühren, Steuersätze und Abläufe im Detail unterscheiden, zeigt unsere Übersicht aller 26 Kantone. Und wenn dein Sitz in Zug liegen soll: Der Leitfaden GmbH gründen im Kanton Zug geht auf die Zuger Besonderheiten ein — vom Handelsregisteramt bis zu den effektiven Steuersätzen.

Was kostet die GmbH-Gründung?

Die GmbH-Gründung kostet an Gebühren für den Handelsregister-Eintrag die Grundgebühr von CHF 420 (schweizweit einheitlich, dazu CHF 20 je eingetragene Person und Zeichnungsberechtigung sowie Auslagen) plus den Notar, dessen Gebühr jeder Kanton anders regelt — Richtwert CHF 700–2'000, im Kanton Zürich CHF 500 plus 8.1 % MWST. Das Stammkapital von CHF 20'000 kommt dazu, ist aber kein Kostenpunkt: Es gehört nach dem Eintrag deiner GmbH. Floow erhebt keine eigene Gründungsgebühr; für die fertigen Gründungsdokumente brauchst du das Abo Core für CHF 29 pro Monat.

PostenKosten (CHF)Hinweis
Stammkapital (Mindest)20'000Einbezahlung auf Sperrkonto, wird nach HR-Eintrag freigegeben — gehört der GmbH
Notar / Urkundspersonje nach Kanton, Richtwert 700 – 2'000Kantonaler Tarif: z. B. Zürich (Amtsnotariat) 500 + 8.1 % MWST, Bern 1'000 – 1'600 + MWST (bei reiner Bargründung darf das Minimum um bis zu 50 % tiefer liegen). In manchen Kantonen (z. B. Luzern) sind die Statuten nicht in der Gebühr enthalten.
Handelsregistereintragab 420 (Grundgebühr)Schweizweit einheitliche Bundesgebühr (GebV-HReg, seit 2021), SHAB-Publikation inbegriffen; dazu CHF 20 je eingetragene Person und Zeichnungsberechtigung sowie Auslagen
Beglaubigungen & Nebenkostenje nach KantonUnterschriftsbeglaubigungen, Auszüge
Kapitaleinzahlungskontoje nach BankManche Banken verlangen eine Gebühr, andere nicht — vorher fragen
Emissionsabgabe0Fällt erst auf Kapital über CHF 1 Mio. an (1 % auf dem Teil darüber, ESTV)
Floow Core (für die fertigen Gründungsdokumente)29/MonatErster Monat fällig, bevor Floow die Gründungsdokumente erstellt (nach der Kapitalbestätigung); monatlich kündbar
Geschäftsadresse (optional)109/MonatFloow-Geschäftsadresse in Zug (c/o) mit Postservice, zusätzlich zu Core (zusammen 138/Monat)

Fazit: Ohne Stammkapital kosten Notar und Handelsregister zusammen je nach Kanton zum Beispiel ab CHF 960.50 in Zürich (540.50 + 420 Grundgebühr) oder rund CHF 1'120–2'420 mit dem Notar-Richtwert; dazu kommen die Zuschläge des Handelsregisters sowie Bank- und Beglaubigungsgebühren je nach Anbieter und Kanton. Das Stammkapital von CHF 20'000 zahlst du zusätzlich ein — es bleibt als Betriebskapital in der Firma.

Beauftragst du einen Treuhänder oder eine Kanzlei mit der Gründung, kommt deren Honorar dazu. Floow erhebt keine eigene Gründungsgebühr und kassiert die Gründungskosten nicht — Notar, Handelsregister und Bank bezahlst du direkt. Für die fertigen Gründungsdokumente brauchst du das Abo Core (CHF 29 pro Monat): Der erste Monat ist fällig, bevor Floow die Dokumente erstellt, danach ist es monatlich kündbar.

Wie läuft die GmbH-Gründung Schritt für Schritt ab?

Die Schritte von oben im Detail:

1. Firmenname prüfen und Statuten erstellen

Der erste Schritt ist die Wahl des Firmennamens. Der Name muss sich von bestehenden Firmen deutlich unterscheiden — das prüfst du über den Zentralen Firmenindex Zefix (zefix.ch). Der Name muss den Zusatz «GmbH» enthalten.

Die Statuten sind das Grundgerüst deiner GmbH. Sie regeln:

  • Firma (Name) und Sitz der Gesellschaft
  • Zweck der Gesellschaft
  • Höhe des Stammkapitals und der einzelnen Stammanteile
  • Rechte und Pflichten der Gesellschafter
  • Organisation (Geschäftsführung, Revisionsstelle)
  • Form der Mitteilungen an die Gesellschafter

Tipp: Halte den Gesellschaftszweck breit genug, damit du später nicht für jede neue Tätigkeit eine Statutenänderung brauchst. Welche Sätze neue Schweizer GmbH tatsächlich eintragen und später nachtragen, zeigt unsere Auswertung Zweck der GmbH: Beispiele und Zahlen.

2. Sperrkonto eröffnen und Kapital einzahlen

Du eröffnest ein Kapitaleinlagekonto (Sperrkonto) bei einer Schweizer Bank. Dort zahlst du das Stammkapital ein. Die Bank gibt dir eine Kapitaleinlagebestätigung — die brauchst du für den Notar.

Kapitaleinzahlungskonten bieten zum Beispiel UBS, die Kantonalbanken, Raiffeisen und PostFinance an. Einige digitale Banken führen Geschäftskonten, eröffnen aber nicht alle ein Kapitaleinzahlungskonto — frag vorher nach.

3. Notartermin: Errichtungsakt beurkunden

Die Gründung muss von einer Urkundsperson (Notar) öffentlich beurkundet werden. Beim Notartermin werden unterschrieben:

  • Der Errichtungsakt (die eigentliche Gründungsurkunde)
  • Die Statuten
  • Je nach Kanton die Lex-Friedrich-Erklärung (keine Grundstücke betroffen)

Im Errichtungsakt stellen die Gründer zudem fest, dass keine anderen Sacheinlagen, Verrechnungstatbestände oder besonderen Vorteile bestehen als die in den Belegen genannten (Art. 777 Abs. 2 Ziff. 5 OR) — die frühere separate «Stampa-Erklärung» ist damit Teil der Urkunde. Alle Gesellschafter müssen anwesend sein — persönlich oder vertreten durch eine bevollmächtigte Person.

4. Anmeldung beim Handelsregister

Nach dem Notartermin reicht die Urkundsperson die Unterlagen beim zuständigen kantonalen Handelsregisteramt ein. Folgende Dokumente werden benötigt:

  • Die Anmeldung, unterschrieben von den zeichnungsberechtigten Personen (Unterschriften beglaubigt oder beim Amt gezeichnet)
  • Öffentliche Urkunde über den Errichtungsakt
  • Statuten (von der Urkundsperson beglaubigt)
  • Bankbescheinigung über die Einlagen — nur nötig, wenn die Bank nicht schon in der Urkunde genannt ist
  • Annahmeerklärung der Revisionsstelle oder Verzichtserklärung (Opting-out)
  • Je nach Fall: Bestätigung des Domizilhalters (c/o-Adresse), Lex-Friedrich-Erklärung, Belege zu Sacheinlagen

Ausweiskopien und eine separate «Stampa-Erklärung» sind keine Handelsregister-Belege: Die Identität prüfen Urkundsperson bzw. Amt, und die Stampa-Feststellung steht im Errichtungsakt.

5. Eintrag und Publikation im SHAB

Das Handelsregisteramt prüft die Unterlagen — wie lange das dauert, ist kantonal unterschiedlich und oft der längste Einzelschritt der Gründung. Nach erfolgreicher Prüfung wird deine GmbH im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) publiziert und erhält ihre UID-Nummer (Unternehmens-Identifikationsnummer).

Ab dem Eintrag im Handelsregister existiert deine GmbH rechtlich. Das Sperrkonto wird freigegeben und du kannst über das Stammkapital verfügen.

6. Versicherungen und Anmeldungen

Nach der Gründung musst du dich bei den Sozialversicherungen anmelden. Das betrifft:

  • AHV/IV/EO-Ausgleichskasse: Pflicht für alle Mitarbeitenden und geschäftsführende Gesellschafter mit Lohn
  • BVG (Pensionskasse): Ab dem ersten Angestellten mit Jahreslohn über CHF 22'680 (Stand 2026)
  • UVG (Unfallversicherung): Obligatorisch für alle Angestellten — auch für dich als Geschäftsführer mit Lohn
  • MWST-Anmeldung: Obligatorisch ab CHF 100'000 Umsatz aus steuerbaren Leistungen pro Jahr (Art. 10 MWSTG)

Was passiert nach der Gründung?

Mit dem Handelsregistereintrag ist die Gründung abgeschlossen — aber die Arbeit beginnt erst. Diese Punkte darfst du nicht vergessen:

  • Transparenzregister melden: Eine ab dem 1. Oktober 2026 eingetragene GmbH meldet innerhalb eines Monats nach der Eintragung im Handelsregister, wer sie letztlich kontrolliert (in der Regel, wer mindestens 25 % des Kapitals oder der Stimmen hält) — elektronisch über EasyGov.swiss (Art. 9 Abs. 4 TJPG). Wer das vorsätzlich unterlässt, riskiert eine Busse bis CHF 500'000. → Transparenzregister: Fristen und Meldung
  • Geschäftskonto einrichten: Das Sperrkonto wird zum regulären Geschäftskonto umgewandelt oder du eröffnest ein neues.
  • Buchhaltung aufsetzen: Du bist buchführungspflichtig (Art. 957 OR). Eine saubere Buchhaltung von Tag 1 spart dir viel Ärger.
  • Sozialversicherungen anmelden: AHV, BVG, UVG — die Beitragspflicht beginnt mit der Tätigkeit bzw. dem ersten Lohn, auch ohne Anmeldung.
  • MWST prüfen: Wenn du voraussichtlich mehr als CHF 100'000 Umsatz erzielst, melde dich proaktiv an.
  • Domainname sichern: Falls noch nicht geschehen, sichere dir die passende .ch-Domain.

Floow begleitet dich weiter: Nach der Gründung zeigt dir Floow deine gesetzlichen Fristen mit Rechenweg, und Donna beantwortet deine Fragen. Mit der Floow-Geschäftsadresse kommt deine Post gescannt dazu.

Die 5 häufigsten Fehler bei der GmbH-Gründung

Diese Fehler kosten Zeit und Geld — und sie lassen sich vermeiden:

  1. Firmenname nicht vorab geprüft: Wenn der Name schon vergeben ist, lehnt das Handelsregister den Eintrag ab. Prüfe IMMER vorher auf zefix.ch.
  2. Gesellschaftszweck zu eng: Ein zu spezifischer Zweck bedeutet: Für jede neue Geschäftstätigkeit brauchst du eine kostenpflichtige Statutenänderung.
  3. Wohnsitzpflicht vergessen: Die GmbH muss durch eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz vertreten werden können (Geschäftsführer oder Direktor). Ohne sie lehnt das Handelsregister den Eintrag ab.
  4. Buchhaltung aufgeschoben: Wer die Buchhaltung nicht von Anfang an führt, zahlt später doppelt — für die Nachbuchung und den Steuerberater.
  5. Sozialversicherungen nicht angemeldet: Die Ausgleichskasse kommt mit Nachforderungen plus Verzugszinsen. Melde dich sofort nach der Gründung an.

GmbH vs. AG — Was ist besser?

Die Frage «GmbH oder AG?» ist die häufigste bei Gründern. Die kurze Antwort: Für die meisten KMU und Startups ist die GmbH die bessere Wahl. Hier der Vergleich:

KriteriumGmbHAG
MindestkapitalCHF 20'000CHF 100'000, davon mind. 20 % je Aktie und insgesamt mind. CHF 50'000 einbezahlt (Art. 621, 632 OR)
TransparenzGesellschafter im HR eingetragenAktionäre nicht öffentlich
ÜbertragbarkeitSchriftlicher Abtretungsvertrag + Zustimmung der Gesellschafterversammlung (Art. 785/786 OR)Aktien grundsätzlich frei übertragbar (Vinkulierung möglich)
KapitalbeschaffungSchwieriger (weniger Investoren gewohnt)Einfacher (Aktien ausgeben)
KostenWeniger Kapital bei der Gründung, schlankere VerwaltungMehr Kapital, höherer Aufwand
EignungKMU, Startups, DienstleisterGrössere Firmen, Investorenfinanzierung

Unsere Empfehlung: Starte mit einer GmbH. Wenn dein Unternehmen wächst und du Investoren aufnehmen willst, kannst du die GmbH später ohne Liquidation in eine AG umwandeln (Formwechsel nach Fusionsgesetz).

Häufig gestellte Fragen

Wie viel kostet eine GmbH-Gründung in der Schweiz?

Die Pflichtgebühren einer GmbH-Gründung sind die Handelsregister-Gebühr (schweizweit einheitliche Bundesgebühr: Grundgebühr CHF 420, dazu CHF 20 je eingetragene Person und Zeichnungsberechtigung sowie Auslagen) und die Gebühr des Notars, die jeder Kanton anders regelt: Richtwert CHF 700–2'000, im Kanton Zürich CHF 500 plus 8.1 % MWST. Zusammen sind das zum Beispiel in Zürich ab CHF 960.50 (540.50 + 420 Grundgebühr), mit dem Notar-Richtwert rund CHF 1'120–2'420; dazu kommen die Zuschläge des Handelsregisters sowie Bank- und Beglaubigungsgebühren je nach Anbieter und Kanton. Das Stammkapital von mindestens CHF 20'000 zahlst du zusätzlich ein, es bleibt aber als Betriebskapital in deiner Firma.

Wie lange dauert die GmbH-Gründung?

Die Gründung dauert insgesamt typischerweise 3–7 Wochen: 1–2 Tage für die Vorbereitung der Dokumente, 5–10 Werktage für Kapitalkonto und Einzahlung (die Bestätigung der Bank kommt danach meist per Post, in 2–5 Tagen), 1–3 Tage für den Notartermin und die restliche Zeit für die Bearbeitung durch das kantonale Handelsregisteramt — das ist kantonal unterschiedlich und oft der längste Einzelschritt.

Kann ich eine GmbH alleine gründen?

Ja, eine Einpersonen-GmbH ist seit der GmbH-Revision von 2008 möglich (Art. 772 Abs. 1 OR). Du brauchst nur eine natürliche oder juristische Person als Gesellschafter. Ohne andere Regelung in den Statuten bist du dann zugleich Gesellschafter und Geschäftsführer.

Brauche ich einen Notar für die GmbH-Gründung?

Ja, die öffentliche Beurkundung des Errichtungsakts durch eine Urkundsperson (Notar) ist gesetzlich vorgeschrieben (Art. 777 OR). Die Statuten werden im selben Errichtungsakt festgelegt und damit ebenfalls öffentlich beurkundet.

Was ist der Unterschied zwischen GmbH und AG?

Die GmbH hat ein Mindest-Stammkapital von CHF 20'000, die AG ein Mindest-Aktienkapital von CHF 100'000. GmbH-Gesellschafter sind im Handelsregister namentlich eingetragen (Transparenz), AG-Aktionäre nicht. Die GmbH eignet sich besser für KMU und Startups, die AG für grössere Unternehmen mit vielen Investoren.

Kann ich die GmbH-Gründung online machen?

Die Vorbereitung und die Gründungsdokumente kannst du online erledigen. Die öffentliche Beurkundung verlangt in der Schweiz weiterhin einen Termin beim Notar — eine Beurkundung per Video sieht das Schweizer Recht heute nicht vor. Du musst aber nicht selbst hingehen: Mit einer schriftlichen, meist beglaubigten Vollmacht kann dich eine andere Person beim Notar vertreten. Floow bereitet die Gründung digital vor und übergibt die Unterlagen dem Notariat.

GmbH oder AG — was ist der wichtigste Unterschied?

Die GmbH kostet weniger Kapital (CHF 20'000 statt CHF 100'000) und zeigt ihre Inhaber öffentlich im Handelsregister; die AG kostet mehr Kapital und hält ihre Aktionäre privat — das ist für die meisten Gründungen der entscheidende Unterschied.


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So ist diese Seite entstanden: Recherche und Text mit KI-Unterstützung. Zahlen und Rechtsaussagen werden gegen amtliche Quellen abgeglichen. Verantwortlich: Ivan Markovic, Gründer von Floow. Stand: Oktober 2026. So arbeiten wir mit KI
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Floow Redaktion

Geprüfte Fachinhalte zur Firmengründung in der Schweiz. Quellen: BFS, ESTV, SECO, kantonale Handelsregisterämter.

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