Firmenname-Check
Handelsregister, Marken, Domain — alles in einem Check.
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Was das Handelsregisteramt prüft — bevor du gründest.
Rechtsformzusatz Pflicht
"GmbH", "AG", "SA" (Romandie), "Sàrl" oder "KAG" muss zwingend im Handelsregisternamen stehen (OR Art. 950).
Eindeutigkeitsgebot
Der Name darf nicht verwechslungsgefährend ähnlich mit einem bestehenden Schweizer Unternehmen sein (OR Art. 951).
Keine Täuschung
Der Name darf nicht irreführend sein — "International" ohne internationale Tätigkeit oder "Swiss" bei Nicht-CH-Firma ist problematisch.
Geschützte Begriffe
"Bank", "Versicherung", "National", "Eidgenössisch", "Post" — erfordern behördliche Genehmigung oder Spezialstatus.
Sachbezeichnung allein reicht nicht
Reine Sachbezeichnungen ("Die GmbH", "Software AG") ohne unterscheidungskräftigen Bestandteil werden abgelehnt.
Sonderzeichen & Umlaute
Umlaute (ä, ö, ü) und Zahlen sind erlaubt. Bestimmte Satzzeichen sind eingeschränkt (kein !, ?, @).
Wähle 2–3 Kandidaten. Enthält der Name den Rechtsformzusatz (GmbH/AG)? Ist er einprägsam und aussagekräftig?
Suche auf zefix.admin.ch. Ähnliche Namen — nicht nur identische — können zur Ablehnung führen.
Auf swissreg.ch nach Marken suchen. Domain gleichzeitig reservieren — das geht schon vor der Gründung.
Ja. Bei einer GmbH muss der Rechtsformzusatz "GmbH" (oder "Sàrl" in der Romandie) im Handelsregisternamen stehen. Das ist in OR Art. 950 vorgeschrieben. Ohne Zusatz lehnt das Handelsregisteramt die Eintragung ab.
Das Handelsregisteramt prüft Verwechslungsgefahr — nicht nur identische Namen. Ist ein verwechslungsgefährend ähnlicher Name eingetragen, wird die Eintragung abgelehnt. Du musst einen neuen Namen wählen und nochmals einreichen.
Ja, aber mit Aufwand. Eine Firmennamensänderung erfordert eine Statutenänderung (Notartermin), eine neue HR-Eintragung (~CHF 150–300) und Anpassungen auf allen offiziellen Dokumenten, Briefköpfen und der Website.
Nein. Firmenname und Marke sind verschiedene Schutzrechte. Ein Firmenname schützt nur vor Verwechslung im Handelsregister. Für umfassenden Markenschutz (national + international) brauchst du eine separate Markeneintragung beim IGE — Grundgebühr ~CHF 550.
Ja. Englische Firmennamen sind in der Schweiz erlaubt. Auch Mischformen (Deutsch/Englisch) wie "Müller Digital GmbH" sind möglich. Der Rechtsformzusatz muss jedoch auf Deutsch, Französisch, Italienisch oder Rätoromanisch sein.
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