Floow

Ratgeber

Firma gründenGmbH gründenRechtsformen vergleichenRechtsform-FinderFirmenname-CheckKosten FirmengründungKostenrechnerGeschäftsadresseNach der Gründung
Virtual OfficePreiseÜber unsKontaktPlatz sichern

Firmenname-Check

Ist dein Firmenname verfügbar?

Handelsregister, Marken, Domain — alles in einem Check.

Drücke Enter oder klicke Prüfen — sofortiges Ergebnis, kein Konto nötig

Regeln für Firmennamen in der Schweiz

Was das Handelsregisteramt prüft — bevor du gründest.

1

Rechtsformzusatz Pflicht

"GmbH", "AG", "SA" (Romandie), "Sàrl" oder "KAG" muss zwingend im Handelsregisternamen stehen (OR Art. 950).

2

Eindeutigkeitsgebot

Der Name darf nicht verwechslungsgefährend ähnlich mit einem bestehenden Schweizer Unternehmen sein (OR Art. 951).

3

Keine Täuschung

Der Name darf nicht irreführend sein — "International" ohne internationale Tätigkeit oder "Swiss" bei Nicht-CH-Firma ist problematisch.

4

Geschützte Begriffe

"Bank", "Versicherung", "National", "Eidgenössisch", "Post" — erfordern behördliche Genehmigung oder Spezialstatus.

5

Sachbezeichnung allein reicht nicht

Reine Sachbezeichnungen ("Die GmbH", "Software AG") ohne unterscheidungskräftigen Bestandteil werden abgelehnt.

6

Sonderzeichen & Umlaute

Umlaute (ä, ö, ü) und Zahlen sind erlaubt. Bestimmte Satzzeichen sind eingeschränkt (kein !, ?, @).

So findest du den richtigen Firmennamen

1

Ideen entwickeln

Wähle 2–3 Kandidaten. Enthält der Name den Rechtsformzusatz (GmbH/AG)? Ist er einprägsam und aussagekräftig?

2

Zefix prüfen

Suche auf zefix.admin.ch. Ähnliche Namen — nicht nur identische — können zur Ablehnung führen.

3

Marke & Domain sichern

Auf swissreg.ch nach Marken suchen. Domain gleichzeitig reservieren — das geht schon vor der Gründung.

Häufige Fragen zum Firmennamen

Muss "GmbH" im Firmennamen stehen?

Ja. Bei einer GmbH muss der Rechtsformzusatz "GmbH" (oder "Sàrl" in der Romandie) im Handelsregisternamen stehen. Das ist in OR Art. 950 vorgeschrieben. Ohne Zusatz lehnt das Handelsregisteramt die Eintragung ab.

Was passiert wenn ein ähnlicher Name schon vergeben ist?

Das Handelsregisteramt prüft Verwechslungsgefahr — nicht nur identische Namen. Ist ein verwechslungsgefährend ähnlicher Name eingetragen, wird die Eintragung abgelehnt. Du musst einen neuen Namen wählen und nochmals einreichen.

Kann ich den Firmennamen nach der Gründung ändern?

Ja, aber mit Aufwand. Eine Firmennamensänderung erfordert eine Statutenänderung (Notartermin), eine neue HR-Eintragung (~CHF 150–300) und Anpassungen auf allen offiziellen Dokumenten, Briefköpfen und der Website.

Schützt der Firmenname meine Marke automatisch?

Nein. Firmenname und Marke sind verschiedene Schutzrechte. Ein Firmenname schützt nur vor Verwechslung im Handelsregister. Für umfassenden Markenschutz (national + international) brauchst du eine separate Markeneintragung beim IGE — Grundgebühr ~CHF 550.

Kann ich meinen Namen auf Englisch wählen?

Ja. Englische Firmennamen sind in der Schweiz erlaubt. Auch Mischformen (Deutsch/Englisch) wie "Müller Digital GmbH" sind möglich. Der Rechtsformzusatz muss jedoch auf Deutsch, Französisch, Italienisch oder Rätoromanisch sein.

Gründungskosten berechnen →

Interaktiver Rechner für Setup, HR-Eintrag und Abo

GmbH gründen Komplett-Guide →

Alle Schritte von der Idee bis zum HR-Eintrag

Floow nutzt anonyme Nutzungsanalyse (PostHog CE, Schweizer Server), um die Plattform zu verbessern. Keine Weitergabe an Dritte. Datenschutz