Lohn oder Dividende: GmbH Optimierung

Was Lohn und Dividende in deiner GmbH kosten: Sozialabgaben 2026, Gewinnsteuer und Teilbesteuerung — mit nachgerechnetem Beispiel und den Grenzen, die Ausgleichskasse und Steuerbehörde setzen.

14 Min. LesezeitAktualisiert: Oktober 2026

Du hast soeben deine GmbH gegründet – oder führst bereits eine. Nun stellst du dir die Frage aller GmbH-Geschäftsführer: Soll ich mir einen Lohn zahlen oder lieber Dividenden ausschütten? Oder eine Mischung aus beidem?

Das ist keine akademische Frage. Bei CHF 200'000 Gewinn liegen in unserem Rechenbeispiel (Annahmen offen gelegt) bis zu rund CHF 8'800 pro Jahr zwischen den Varianten — dazu kommen Unterschiede bei AHV-Rente, Pensionskasse und dem Risiko, dass Ausgleichskasse oder Steuerbehörde die Aufteilung nicht akzeptieren.

In diesem Guide durchlaufen wir gemeinsam:

  • Wie Lohn und Dividende besteuert werden (inkl. Sozialversicherung)
  • Warum die beiden nicht das Gleiche sind (Gewinnsteuer, Teilbesteuerung, AHV-Lücken)
  • Ein nachgerechnetes Rechenbeispiel für eine GmbH in Zug
  • Wo die Grenzen liegen (und warum Ausgleichskasse und Steuerbehörde prüfen)
  • 5 Fehler, die du vermeiden solltest

Achtung: Das ist kein Ersatz für einen Steuerberater. Aber nach diesem Guide verstehst du, wie die Rechnung funktioniert – und welche Fragen du deinem Treuhänder stellen solltest.

Warum die Frage "Lohn oder Dividende" so wichtig ist

Lohn und Dividende werden auf zwei verschiedenen Wegen belastet: Der Lohn mit Sozialabgaben und Einkommenssteuer, die Dividende mit Gewinnsteuer der GmbH und Einkommenssteuer auf einem Teil der Dividende.

Zwei Wege, zwei Belastungen

Wenn deine GmbH einen Gewinn macht und ihn als Dividende ausschüttet, passiert das:

  1. Die GmbH zahlt Gewinnsteuer auf den Gewinn. Abhängig vom Kanton 2026 zwischen 11.66% und 20.54% (Kantonshauptorte, maximaler effektiver Satz).
  2. Der verbleibende Gewinn wird als Dividende an dich ausgeschüttet. Die GmbH zieht 35% Verrechnungssteuer ab; du bekommst sie zurück, wenn du die Dividende in der Steuererklärung angibst. Die Dividende versteuerst du als Einkommen — bei mindestens 10% Beteiligung nur teilweise.

Beispiel: GmbH in Zug, Gewinn CHF 100'000. Annahmen: persönlicher Steuersatz 20%, Dividende vereinfacht zu 70% steuerbar (Bund 70%; die Kantone setzen ihren Satz selbst, mindestens 50%).

  • Gewinnsteuer Zug (11.71%): CHF 11'710
  • Dividende: CHF 88'290
  • Einkommenssteuer auf 70% der Dividende (CHF 61'803): CHF 12'361
  • Netto für dich: CHF 75'929

Wenn die GmbH denselben Gewinn stattdessen als Lohn auszahlt:

  • Lohn und Arbeitgeberbeiträge sind Aufwand – der Gewinn der GmbH sinkt auf 0, keine Gewinnsteuer
  • Aus CHF 100'000 kann die GmbH CHF 93'985 Lohn zahlen; CHF 6'015 gehen als Arbeitgeberbeiträge an AHV/IV/EO und ALV (vereinfacht — Familienzulagen, Verwaltungskosten, Unfallversicherung und BVG kommen in Wirklichkeit dazu)
  • Deine Arbeitnehmerbeiträge: CHF 6'015, bleiben CHF 87'970
  • Einkommenssteuer (20%): CHF 17'594
  • Netto für dich: CHF 70'376

Der Unterschied in diesem Beispiel: CHF 5'553 zugunsten der Dividende. Die Sozialabgaben auf dem Lohn (CHF 12'030, GmbH und du zusammen) und die Gewinnsteuer in Zug (CHF 11'710) heben sich fast auf; den Ausschlag gibt, dass von der Dividende nur 70% als Einkommen besteuert werden. Dafür baut nur der Lohn AHV-Rente und Pensionskasse auf. In einem Kanton mit hoher Gewinnsteuer kann die Rechnung umgekehrt ausgehen (siehe Rechenbeispiel).

Aber: Lohn kostet Sozialversicherung

Auf Lohn zahlen du und die GmbH Sozialversicherung (AHV, IV, EO, ALV, BVG). Auf einer Dividende fällt davon nichts an – ausser die Ausgleichskasse behandelt eine überhöhte Dividende als Lohn.

Deswegen gibt es kein pauschales „Nimm alles als Lohn!" oder „Nimm alles als Dividende!". Gesucht ist die Aufteilung, bei der Steuern, Sozialabgaben und Vorsorge für deine Situation zusammenpassen — innerhalb der Grenzen, die das Gesetz und die Praxis setzen.

So wird der Lohn besteuert

Wenn du dir als GmbH-Geschäftsführer einen Lohn zahlst, kommen folgende Abzüge:

Einkommenssteuer (Bund, Kanton, Gemeinde)

Die Einkommenssteuer ist progressiv – je höher das Einkommen, desto höher der Satz. Abziehen darfst du vorher deine Beiträge an AHV/IV/EO, ALV und Pensionskasse. Wie viel Steuer auf deinen Lohn fällt, hängt ab von:

  • Kanton (eigener Tarif)
  • Gemeinde (Steuerfuss deiner Wohngemeinde)
  • Familienstand (Bund und Kantone haben eigene Tarife für Verheiratete)
  • Abzügen (Säule 3a, Pensionskasseneinkauf, Berufskosten, Kinder)

Den Betrag für deinen Wohnort rechnest du mit dem Steuerrechner der Eidg. Steuerverwaltung nach.

Sozialversicherungsbeiträge

Die Beiträge an AHV/IV/EO und ALV tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte. Deine GmbH zahlt also denselben Betrag noch einmal — er gehört wirtschaftlich zu den Lohnkosten (Sätze 2026):

VersicherungArbeitnehmerArbeitgeberGrenze
AHV4.35%4.35%Keine Obergrenze
IV0.7%0.7%Keine Obergrenze
EO (Erwerbsersatz)0.25%0.25%Keine Obergrenze — zahlt jeder, nicht nur wer Militär- oder Zivildienst leistet
ALV (Arbeitslosenversicherung)1.1%1.1%Nur bis CHF 148'200 Jahreslohn, darüber keine ALV-Beiträge
BVG (Pensionskasse)höchstens die Hälftemindestens die Hälfte (Art. 66 Abs. 1 BVG)Pflicht bei einem Jahreslohn über CHF 22'680 (2026; ab 2027: CHF 23'040)
Familienausgleichskasse (FAK), Verwaltungskosten—je nach Kanton und Kasseträgt der Arbeitgeber (im Wallis zahlen Arbeitnehmende einen kleinen FAK-Beitrag)

Quellen: Merkblatt 2.01 der Informationsstelle AHV/IV (Stand 1.1.2026), BSV «Beträge gültig ab dem 1. Januar 2026».

Zusammenfassung: Für einen Lohn von CHF 100'000 zahlst du ungefähr:

  • AHV/IV/EO/ALV: 6.4% = CHF 6'400 — die GmbH zahlt denselben Betrag zusätzlich
  • BVG: Beitrag nach dem Reglement deiner Pensionskasse. Das gesetzliche Minimum sind Altersgutschriften von 7–18% des koordinierten Lohns (Art. 16 BVG), bei CHF 100'000 Lohn also CHF 4'498–CHF 11'567 pro Jahr, je nach Alter — davon trägst du höchstens die Hälfte. Das Geld bleibt als Vorsorgeguthaben dir.

Der Lohn als Betriebsausgabe

Der grosse Vorteil: Lohn und Arbeitgeberbeiträge sind für die GmbH Aufwand. Sie senken den steuerbaren Gewinn.

Beispiel:

  • GmbH-Umsatz: CHF 500'000
  • Betriebsausgaben (Material, Miete, etc.): CHF 250'000
  • GF-Lohn: CHF 100'000 plus Arbeitgeberbeiträge AHV/IV/EO/ALV CHF 6'400
  • Steuerbarer Gewinn: CHF 143'600 (statt CHF 250'000)

Die Gewinnsteuer in Zug (11.71%) sinkt dadurch um CHF 12'459 — dafür fallen auf den Lohn Sozialabgaben und deine Einkommenssteuer an.

Vorteile des Lohns (über Steuern hinaus)

  • AHV-Rente: Nur Erwerbseinkommen zählt für die AHV-Rente. Die Maximalrente (2026: CHF 2'520 pro Monat) gibt es bei voller Beitragsdauer ab einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von CHF 90'720. Ohne Lohn baust du über die GmbH keine AHV-Rente auf.
  • Säule 3a: Einzahlen kann nur, wer AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen hat. Als angestellter Geschäftsführer mit Pensionskasse sind es 2026 höchstens CHF 7'258 pro Jahr (2027: CHF 7'373); ohne Pensionskasse 20% des Erwerbseinkommens, höchstens CHF 36'288.
  • ALV: Die Beiträge sind Pflicht. Arbeitslosenentschädigung bekommst du als Gesellschafter-Geschäftsführer aber erst, wenn du endgültig aus der Firma ausgeschieden bist (Rechtsprechung zu Art. 31 Abs. 3 Bst. c AVIG, z. B. BGE 123 V 234; für GmbH-Gesellschafter BGE 145 V 200).
  • BVG-Rente: Mit einem Jahreslohn über CHF 22'680 (2026) bist du ab Arbeitsantritt obligatorisch in einer Pensionskasse versichert. Das wirkt wie ein „erzwungenes Sparen" — gut für die Vorsorge, aber das Geld ist gebunden.

So wird die Dividende besteuert

Gewinnsteuer auf der GmbH-Ebene

Bevor du eine Dividende beziehen kannst, zahlt die GmbH Gewinnsteuer (Bund, Kanton und Gemeinde). Die Sätze unterscheiden sich je Kanton:

Kanton (Hauptort)Gewinnsteuer-Satz 2026
Luzern11.66%
Zug11.71%
Obwalden12.74%
Appenzell Ausserrhoden13.04%
Genf14.7%
Zürich19.47%
Bern20.54%
Schnitt der 26 Kantonshauptorte14.43%

Maximaler effektiver Satz Bund, Kanton und Gemeinde im Kantonshauptort; Quelle: KPMG «Clarity on Swiss Taxes 2026». Bern und einige weitere Kantone belasten kleinere Gewinne mit einem Stufentarif tiefer.

Beispiel Zug: GmbH macht CHF 100'000 Gewinn → Gewinnsteuer CHF 11'710 → CHF 88'290 verfügbar für die Dividende.

Einkommenssteuer auf der Dividende

Die Dividende ist für dich Vermögensertrag (kein Erwerbseinkommen) und wird als Einkommen besteuert. Um die doppelte Belastung zu mildern, gilt eine Teilbesteuerung:

Teilbesteuerung: Hältst du mindestens 10% des Stammkapitals, versteuerst du beim Bund nur 70% der Dividende (Art. 20 Abs. 1bis DBG, seit 2020). Die Kantone besteuern solche Dividenden zu mindestens 50% und setzen den Satz selbst (Art. 7 Abs. 1 StHG).

Das sieht dann so aus (vereinfacht mit 70% auf allen Ebenen):

SzenarioDividende (Brutto)Steuerbarer AnteilEinkommenssteuer (Annahme 20%)Netto
Beteiligung ab 10%CHF 88'290CHF 61'803 (70%)CHF 12'361CHF 75'929
Beteiligung unter 10%CHF 88'290CHF 88'290 (100%)CHF 17'658CHF 70'632

Verrechnungssteuer: Von jeder Dividende zieht die GmbH 35% ab und überweist sie innert 30 Tagen nach Fälligkeit der Eidg. Steuerverwaltung. Gibst du die Dividende in der Steuererklärung an, bekommst du den Betrag zurück oder er wird mit deinen Steuern verrechnet — im Ergebnis neutral, aber es bindet Liquidität bis zur Rückerstattung.

Vorteile der Dividende

  • Keine Sozialversicherungsbeiträge: Auf Lohn fallen bis CHF 148'200 zusammen 12.8% AHV/IV/EO/ALV an (je 6.4% Arbeitgeber und Arbeitnehmer), darüber 10.6% — dazu FAK, Verwaltungskosten und BVG. Auf einer Dividende nichts davon.
  • Teilbesteuerung: Ab 10% Beteiligung beim Bund nur zu 70% steuerbar, in den Kantonen zu mindestens 50%.
  • Flexibilität: Die Gesellschafterversammlung beschliesst Höhe und Zeitpunkt — aus dem Bilanzgewinn oder freien Reserven, auf Grundlage der genehmigten Jahresrechnung.

Nachteile der Dividende

  • Doppelte Belastung: Zuerst Gewinnsteuer der GmbH, dann Einkommenssteuer auf dem steuerbaren Teil der Dividende.
  • Keine Vorsorge: Dividenden zählen weder für die AHV-Rente noch für die Pensionskasse, und sie berechtigen nicht zur Einzahlung in die Säule 3a.
  • Nur aus Gewinn: Ohne Bilanzgewinn oder freie Reserven gibt es keine Dividende. Ein Lohn ist dagegen geschuldet, auch wenn die GmbH Verlust macht.
  • AHV-Praxis: Bei zu tiefem Lohn kann die Ausgleichskasse eine überhöhte Dividende teilweise als Lohn behandeln (siehe unten).

Rechenbeispiel: drei Varianten nachgerechnet

Jetzt zur Kernfrage: Wie viel Lohn, wie viel Dividende? Damit die Varianten vergleichbar sind, schüttet die GmbH in jeder Variante den ganzen Gewinn nach Steuern aus.

Annahmen (offen gelegt, damit du nachrechnen kannst):

  • GmbH in Zug, CHF 200'000 Gewinn vor Lohn, du hältst 100% der Anteile, Single.
  • Gewinnsteuer Zug 11.71% (maximaler effektiver Satz, KPMG 2026).
  • AHV/IV/EO 5.3% + ALV 1.1% (bis CHF 148'200) je für dich und die GmbH. Weggelassen: FAK, Verwaltungskosten, Unfallversicherung — sie erhöhen die Lohnkosten zusätzlich.
  • BVG und Säule 3a weggelassen: Sie sind gebundenes Sparkapital für dich und senken deine Einkommenssteuer — das spricht für den Lohn, ist hier aber nicht beziffert.
  • Einkommenssteuer: angenommener Durchschnittssatz 20% auf das steuerbare Einkommen; Dividende vereinfacht zu 70% steuerbar. Dein echter Satz hängt von Wohngemeinde, Familienstand und Abzügen ab.
  • Keine Zuweisung an die gesetzliche Gewinnreserve (siehe Fehler 2).

Variante A: CHF 150'000 Lohn, Rest als Dividende

PositionBetrag
Gewinn der GmbH vor LohnCHF 200'000
abzgl. Lohn (brutto)-CHF 150'000
abzgl. Arbeitgeberbeiträge AHV/IV/EO 5.3% + ALV 1.1%-CHF 9'580
Gewinn vor SteuernCHF 40'420
abzgl. Gewinnsteuer Zug (11.71%)-CHF 4'733
Dividende (ganzer Rest ausgeschüttet)CHF 35'687
Für dich persönlich:
Lohn (brutto)CHF 150'000
abzgl. deine Beiträge AHV/IV/EO + ALV (gleich hoch wie die der GmbH)-CHF 9'580
Lohn nach BeiträgenCHF 140'420
+ DividendeCHF 35'687
Steuerbares Einkommen (Lohn nach Beiträgen + 70% der Dividende)CHF 165'401
abzgl. Einkommenssteuer (Annahme 20% des steuerbaren Einkommens)-CHF 33'080
Netto für dichCHF 143'027
Abgaben total (GmbH + persönlich)CHF 56'973 = 28.5% der CHF 200'000

Variante B: CHF 80'000 Lohn, Rest als Dividende

PositionBetrag
Gewinn der GmbH vor LohnCHF 200'000
abzgl. Lohn (brutto)-CHF 80'000
abzgl. Arbeitgeberbeiträge AHV/IV/EO 5.3% + ALV 1.1%-CHF 5'120
Gewinn vor SteuernCHF 114'880
abzgl. Gewinnsteuer Zug (11.71%)-CHF 13'452
Dividende (ganzer Rest ausgeschüttet)CHF 101'428
Für dich persönlich:
Lohn (brutto)CHF 80'000
abzgl. deine Beiträge AHV/IV/EO + ALV (gleich hoch wie die der GmbH)-CHF 5'120
Lohn nach BeiträgenCHF 74'880
+ DividendeCHF 101'428
Steuerbares Einkommen (Lohn nach Beiträgen + 70% der Dividende)CHF 145'880
abzgl. Einkommenssteuer (Annahme 20% des steuerbaren Einkommens)-CHF 29'176
Netto für dichCHF 147'132
Abgaben total (GmbH + persönlich)CHF 52'868 = 26.4% der CHF 200'000

Variante C: kein Lohn, alles als Dividende (NICHT EMPFOHLEN)

PositionBetrag
Gewinn der GmbH vor LohnCHF 200'000
Gewinn vor SteuernCHF 200'000
abzgl. Gewinnsteuer Zug (11.71%)-CHF 23'420
Dividende (ganzer Rest ausgeschüttet)CHF 176'580
Für dich persönlich:
+ DividendeCHF 176'580
Steuerbares Einkommen (70% der Dividende)CHF 123'606
abzgl. Einkommenssteuer (Annahme 20% des steuerbaren Einkommens)-CHF 24'721
Netto für dichCHF 151'859
Abgaben total (GmbH + persönlich)CHF 48'141 = 24.1% der CHF 200'000

Zusätzlich bei Variante C: keine AHV-Rente und keine Pensionskasse über die GmbH — und weil eine solche Dividende bei einer jungen GmbH mit wenig Eigenkapital in der Regel weit über 10% des Steuerwerts der Anteile liegt, kann die Ausgleichskasse einen Teil davon als Lohn behandeln und die AHV-Beiträge nachfordern.

Fazit der Rechenbeispiele:

  • Variante A (CHF 150'000 Lohn): CHF 143'027 netto, Abgaben 28.5%
  • Variante B (CHF 80'000 Lohn): CHF 147'132 netto, Abgaben 26.4%
  • Variante C (kein Lohn): CHF 151'859 netto, Abgaben 24.1% + Risiken

In diesem Beispiel bleibt bei Variante C rein rechnerisch am meisten übrig. Sozialabgaben und Gewinnsteuer zusammen sind in Zug in A (CHF 23'893) und C (CHF 23'420) fast gleich hoch; rund 95% des Abstands kommen aus der Einkommenssteuer — also daraus, dass die Dividende nur teilweise besteuert wird.

Die Grenze dieses Ergebnisses: Mit denselben Annahmen in allen 26 Kantonshauptorten nachgerechnet, liegt der Lohn (Variante A) in Zürich (19.47%) und Bern (20.54%) vorne. Ab rund 18% Gewinnsteuer kippt die Rechnung zwischen A und C. Andere Annahmen (dein Steuersatz, der Teilbesteuerungs-Satz deines Kantons, BVG) verschieben das Ergebnis — eine allgemeine Regel „Dividende ist günstiger“ folgt daraus nicht.

Aber! Das ist nur die Abgabenrechnung. Dazu kommen Überlegungen, die das Bild ändern:

  • AHV-Schutz: Ein Teil der AHV-Beiträge auf dem Lohn ist Vorsorge — er baut deine Rente auf, bis das Einkommen für die Maximalrente (CHF 90'720 im Durchschnitt) erreicht ist. Beiträge auf Lohnteilen darüber erhöhen die Rente nicht mehr.
  • BVG-Rente: Mit Lohn „erzwungenes Sparen" in der Pensionskasse (Sicherheit, aber weniger Flexibilität)
  • AHV-Praxis: Variante C ist in dieser Form angreifbar — die Ausgleichskasse darf eine überhöhte Dividende bis zur Höhe eines branchenüblichen Lohns als Lohn aufrechnen.
  • Steuersätze: Bei höherem persönlichem Steuersatz wächst der Vorteil der Dividende, bei tieferem schrumpft er; in einem Kanton mit hoher Gewinnsteuer kann der Lohn günstiger sein.

Worauf es bei der Aufteilung ankommt

Anhaltspunkte, keine Empfehlung — deine Aufteilung rechnet ein Treuhänder oder Steuerberater

  1. Massstab ist ein branchenüblicher Lohn. Gefragt wird: Was würde ein angestellter Geschäftsführer mit deiner Verantwortung in deiner Branche verdienen? Die Lohnstrukturerhebung des Bundesamts für Statistik (BFS) liefert Vergleichswerte. Eine feste Frankenzahl, die immer passt, gibt es nicht.
  2. Die Dividende wird am Wert der Anteile gemessen. Liegt sie unter 10% des Steuerwerts deiner Beteiligung, gilt sie nach der Praxis der Ausgleichskassen in der Regel nicht als überhöht. Darüber vergleicht die Ausgleichskasse deinen Lohn mit einem branchenüblichen Lohn.
  3. Keine AHV-Obergrenze, aber eine Rentengrenze: AHV/IV/EO-Beiträge sind auf jedem Lohnfranken geschuldet — nur die ALV endet bei CHF 148'200. Die AHV-Rente ist dagegen nach oben begrenzt; Lohnteile über dem für die Maximalrente nötigen Durchschnittseinkommen erhöhen sie nicht mehr.
  4. Der Kanton zählt: Zwischen dem günstigsten und dem teuersten Kantonshauptort liegen 2026 bei der Gewinnsteuer rund 9 Prozentpunkte. Für die Einkommenssteuer zählt dein Wohnort.
  5. Familienstand: Arbeitet dein Ehepartner tatsächlich in der GmbH mit, braucht er einen eigenen, marktüblichen Lohn — das baut eigene AHV- und BVG-Ansprüche auf. Die Steuerprogression sinkt dadurch kaum, weil Ehepaare gemeinsam besteuert werden (Art. 9 Abs. 1 DBG).

Achtung: Ausgleichskasse und Steuerbehörde prüfen die Aufteilung

Zwei Behörden schauen aus entgegengesetzten Richtungen auf dieselbe Aufteilung: Die Ausgleichskasse prüft, ob eine Dividende in Wahrheit Lohn ist, die Steuerbehörde, ob ein Lohn in Wahrheit eine Gewinnausschüttung ist.

Risiko 1: Zu tiefer Lohn und hohe Dividende — die Ausgleichskasse

Wenn du dir wenig oder keinen Lohn zahlst und gleichzeitig hohe Dividenden ausschüttest, kann die Ausgleichskasse sagen:

„Ein Teil dieser Dividende ist Entgelt für deine Arbeit. Wir behandeln ihn als Lohn und erheben darauf AHV/IV/EO- und ALV-Beiträge."

Dafür müssen zwei Dinge zusammenkommen: ein im Vergleich zur Branche unangemessen tiefer Lohn und eine offensichtlich überhöhte Dividende. Als überhöht gilt vermutungsweise eine Dividende von 10% oder mehr des Steuerwerts der Beteiligung (Wegleitung über den massgebenden Lohn, Rz 2012 ff.; BGE 134 V 297, BGE 141 V 634, BGE 145 V 50). Aufgerechnet wird höchstens bis zur Höhe eines branchenüblichen Lohns — mit Nachforderung der Beiträge für die betroffenen Jahre.

Der „Drittvergleich"

Ob ein Lohn angemessen ist, beurteilen beide Behörden mit dem Drittvergleich. Frage: „Würde ein fremder Arbeitgeber für diese Tätigkeit gleich viel zahlen?"

Konkret zählen:

  • Branchenstandard: Was verdienen angestellte Geschäftsführer in deiner Branche und Firmengrösse (Lohnstrukturerhebung BFS)?
  • Deine Verantwortung: Grösse der GmbH, Mitarbeiterzahl, Komplexität?
  • Deine Qualifikation: Ausbildung, Erfahrung?
  • Pensum und Ort: Vollzeit oder Teilzeit, Region?

Wer seinen Lohn mit solchen Vergleichswerten begründen kann, steht bei einer Prüfung besser da.

Risiko 2: Zu hoher Lohn — die Steuerbehörde

Umgekehrt: Wenn du dir einen Lohn zahlst, den kein fremder Arbeitgeber zahlen würde (z.B. CHF 300'000 für eine Tätigkeit, für die ein fremder Geschäftsführer in derselben Branche nur einen Bruchteil davon bekäme), kann die Steuerbehörde sagen:

„Der Teil über dem Marktlohn ist eine verdeckte Gewinnausschüttung."

Dieser Teil ist dann bei der GmbH nicht als Aufwand abziehbar (Art. 58 Abs. 1 Bst. b DBG) und unterliegt der Verrechnungssteuer von 35%. Deshalb: Bleib im Rahmen des Branchenüblichen, nicht zu hoch, nicht zu tief.

Wie schützt du dich?

  • Dokumentation: Halte fest, warum du diesen Lohn zahlst. Verweise auf BFS-Daten, Branchenvergleiche, deine Qualifikation.
  • Schriftlicher Arbeitsvertrag: Zwischen dir und der GmbH gehört ein schriftlicher Arbeitsvertrag mit Lohn, Aufgaben und Pensum. Vertrittst du die GmbH beim Abschluss selbst, verlangt das Gesetz die Schriftform (Art. 718b OR, für die GmbH über Art. 814 Abs. 4 OR).
  • Steuerberater früh konsultieren: Lass einen Steuerberater prüfen, ob deine Lohn-Dividende-Aufteilung haltbar ist.

Sonderfälle

Einpersonen-GmbH: Wie wird Gewinn aufgeteilt?

Wenn du die einzige Gesellschafterin bist, ist im Grunde der ganze Gewinn „dein" Gewinn – die Frage ist nur, in welcher Form du ihn beziehst: Lohn oder Dividende.

Daher: Bei einer Einpersonen-GmbH bestimmst du die Aufteilung allein — innerhalb des Drittvergleichs und der AHV-Praxis. Genau deshalb schauen Ausgleichskasse und Steuerbehörde hier besonders genau hin.

Mehrere Gesellschafter: Gewinn wird aufgeteilt

Wenn es mehrere Gesellschafter gibt, wird die Dividende im Verhältnis der Stammanteile verteilt, sofern die Statuten nichts anderes vorsehen (Art. 798 OR).

Beispiel: GmbH in Zug mit 2 Gesellschaftern (50%/50%), Gewinn vor Lohn CHF 200'000.

  • GF-Lohn (beide arbeiten): CHF 100'000 (CHF 50'000 pro Person) plus CHF 6'400 Arbeitgeberbeiträge AHV/IV/EO/ALV (vereinfacht — ohne Familienzulagen, Unfallversicherung und BVG)
  • Gewinn vor Steuern: CHF 93'600, Gewinnsteuer Zug: CHF 10'961
  • Ausschüttbar: CHF 82'639 — Dividende pro Gesellschafter: rund CHF 41'320 (vor einer allfälligen Reservezuweisung)

Die Dividende wird hier nach Beteiligung aufgeteilt – nicht nach Arbeitsleistung. (Wenn einer mehr arbeitet und mehr verdienen soll, gehört das in den Lohn, nicht in die Dividende.)

GmbH im ersten Jahr (mit Verlust oder Break-Even)

Wenn die GmbH im Jahr 1 einen Verlust macht oder break-even läuft, kann trotzdem ein Lohn sinnvoll sein:

  • Verlustvortrag: Der Lohn vergrössert den Verlust; die GmbH kann ihn mit Gewinnen der sieben folgenden Geschäftsjahre verrechnen (Art. 67 Abs. 1 DBG).
  • AHV-Beitragsjahr: Du zahlst AHV-Beiträge, selbst wenn die GmbH Verlust macht.
  • Liquidität: Lohn und Sozialabgaben müssen bezahlt werden, auch ohne Gewinn — plane den Lohn so, dass die Firma ihn tragen kann.

Hat die Firma das Geld nicht: tieferer Lohn, der zum Geschäftsgang passt, und später anpassen.

5 Fehler, die GmbH-Inhaber bei Lohn und Dividende machen

Fehler 1: Gar keinen Lohn zahlen

Das Problem: Ohne Lohn keine AHV-Rente und keine Pensionskasse über die GmbH. Hast du kein anderes Erwerbseinkommen, klärt die Ausgleichskasse, ob du Beiträge als Nichterwerbstätiger schuldest (Art. 10 AHVG) — Vorsorge im BVG baust du damit nicht auf.

Zusätzlich: Schüttet die GmbH gleichzeitig hohe Dividenden aus, kann die Ausgleichskasse einen Teil davon als Lohn behandeln und die Beiträge nachfordern.

Lösung: Einen Lohn zahlen, der zu deiner Arbeit und zur Branche passt — und ihn begründen können.

Fehler 2: Dividende zu früh und zu viel

Das Problem: Eine Dividende setzt einen Bilanzgewinn oder freie Reserven voraus und wird von der Gesellschafterversammlung beschlossen, in der Regel bei der Genehmigung der Jahresrechnung. Eine frisch gegründete GmbH hat noch keine Rücklagen.

  • Reservepflicht: Vor einer Dividende gehen 5% des Jahresgewinns in die gesetzliche Gewinnreserve, bis diese zusammen mit der gesetzlichen Kapitalreserve die Hälfte des Stammkapitals erreicht; ein Verlustvortrag wird zuerst ausgeglichen (Art. 672 OR, für die GmbH über Art. 801 OR). Das ist Bundesrecht, nicht kantonal.
  • Liquiditätsrisiko: Wenn die Firma in Jahr 2 einen Rückgang hat, hast du keinen Puffer mehr.

Lösung: In den ersten Jahren zurückhaltend mit Dividenden. Lohn ja, aber Gewinne als Reserve in der Firma lassen.

Fehler 3: BVG-Einkauf vergessen

Das Problem: Wer nur einen tiefen Lohn bezieht, um Sozialabgaben zu sparen, übersieht oft die Pensionskasse: Weist dein Vorsorgeplan eine Lücke aus, kannst du dich freiwillig einkaufen.

Zahlst du den Einkauf selbst, ziehst du ihn privat vom steuerbaren Einkommen ab (Art. 33 Abs. 1 Bst. d DBG). Übernimmt ihn die GmbH, ist er bei ihr Aufwand (Art. 59 Abs. 1 Bst. b DBG) — bei Gesellschafter-Geschäftsführern prüft die Steuerbehörde, ob das Vorsorgereglement das vorsieht und ob es angemessen ist. Wichtig: In den drei Jahren nach einem Einkauf darfst du das Geld nicht als Kapital beziehen (Art. 79b Abs. 3 BVG).

Lösung: Mit Steuerberater und Pensionskasse prüfen, ob ein Einkauf möglich und sinnvoll ist.

Fehler 4: Familienstand ignorieren

Das Problem: Bund und Kantone haben eigene Tarife für Verheiratete, und Ehepaare werden gemeinsam besteuert (Art. 9 Abs. 1 DBG). Dieselbe Lohn-Dividende-Aufteilung wirkt deshalb bei Singles und Verheirateten unterschiedlich.

Lösung: Lass einen Steuerberater deine Lohn-Dividende-Aufteilung für deine persönliche Situation rechnen – nicht pauschal.

Fehler 5: Keinen Steuerberater konsultieren

Das Problem: GmbH-Gründer versuchen oft, Lohn und Dividende selbst zu kalkulieren und machen Fehler. Oder sie zahlen sich willkürlich Lohn/Dividende ohne Strategie.

Lösung: Nach der GmbH-Gründung einen Termin mit einem Steuerberater machen und die Lohn-Dividende-Strategie besprechen — mit deinen Zahlen und deinem Wohnort.

Floow hilft dir – aber ersetzt keinen Steuerberater

Klar und ehrlich: Grenzen von Floow

Floow informiert dich, hilft dir, die richtigen Fragen zu stellen, und liefert dir eine erste Orientierung. Aber:

  • Floow ist keine Steuerberatung. Wir sagen dir nicht: „Zahle dir CHF 95'000 Lohn" – dazu braucht es einen Steuerberater, der deine Gesamtsituation kennt.
  • Floow rechnet deine persönliche Steuer nicht aus — dafür gibt es den Steuerrechner der ESTV oder deine Fachperson.
  • Eine Lohn-/Dividenden-Optimierung mit deinen Zahlen ist für FloowClaw geplant und heute nicht buchbar. Den endgültigen Rat gibt ein Treuhänder oder Steuerberater.

Was diese Seite dir gibt:

  • ✅ Aufklären: Warum Lohn und Dividende unterschiedlich belastet werden
  • ✅ Rechenbeispiel: Nachgerechnete Zahlen mit offen gelegten Annahmen (Zug)
  • ✅ Fehler aufzeigen: Was oft schiefgeht (z.B. kein Lohn, überhöhte Dividende, fehlender Drittvergleich)
  • ✅ Dokumentation: Was du selbst vorbereiten kannst

Was folgt nach dieser Seite:

  1. Lies diesen Guide (gemacht!)
  2. Notiere deine Zahlen (Kanton, Wohngemeinde, Gewinn, Familienstand, Branche, Pensum)
  3. Buche einen Termin mit einem Steuerberater/Treuhänder → bring deine Zahlen mit → besprecht gemeinsam die Aufteilung
  4. Setze die Aufteilung um (Lohn über die Lohnabrechnung, Dividende per Beschluss der Gesellschafterversammlung nach Genehmigung der Jahresrechnung)
  5. Lass Lohnabrechnung und Abschluss von deinem Treuhänder prüfen — Floow führt keine Buchhaltung und rechnet keine Löhne ab

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist die optimale Lohn-Dividende-Aufteilung für meine GmbH?

Eine allgemeingültige Zahl gibt es nicht: Die Aufteilung hängt von Kanton und Wohngemeinde, Familienstand, weiteren Einkommen, deinem Pensionskassenplan und der Branche ab. Fest steht der Rahmen: Der Lohn muss einem Drittvergleich standhalten. Zahlt die GmbH einen zu tiefen Lohn und gleichzeitig eine überhöhte Dividende — vermutet wird das ab 10 % des Steuerwerts der Beteiligung —, kann die Ausgleichskasse einen Teil der Dividende als Lohn behandeln (Wegleitung über den massgebenden Lohn, Rz 2012 ff.). Deine konkrete Aufteilung rechnet ein Treuhänder oder Steuerberater mit deinen Zahlen.

Kann ich gar keinen Lohn zahlen und alles als Dividende nehmen?

Rechtlich ist das möglich, aber mit Folgen: Über die GmbH baust du dann keine AHV-Rente auf und bist in keiner Pensionskasse versichert (BVG-Pflicht bei einem Jahreslohn über CHF 22'680, Stand 2026). Arbeitest du in der GmbH mit und schüttet sie hohe Dividenden aus, kann die Ausgleichskasse einen Teil der Dividende als Lohn behandeln und AHV-Beiträge nachfordern (BGE 134 V 297, BGE 141 V 634). Hast du kein anderes Erwerbseinkommen, klärt die Ausgleichskasse, ob du Beiträge als Nichterwerbstätiger schuldest (Art. 10 AHVG).

Warum zahle ich auf Dividende keine Sozialversicherungsbeiträge?

Weil eine Dividende Vermögensertrag ist und kein Erwerbseinkommen. AHV/IV/EO und ALV werden auf dem Lohn erhoben — 2026 je 6.4 % für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bis CHF 148'200 Lohn, auf dem Teil darüber je 5.3 %. Dafür zahlt die GmbH auf ihrem Gewinn zuerst Gewinnsteuer, und du versteuerst die Dividende als Einkommen: bei einer Beteiligung von mindestens 10 % beim Bund zu 70 %, in den Kantonen zu mindestens 50 % (Art. 20 Abs. 1bis DBG, Art. 7 Abs. 1 StHG). Ausnahme: Eine offensichtlich überhöhte Dividende bei zu tiefem Lohn kann die Ausgleichskasse als Lohn behandeln.

Wie hoch darf mein Lohn maximal sein, ohne dass die Steuerbehörde eingreift?

So hoch, wie ein Drittvergleich trägt: Was würde eine fremde Geschäftsführerin mit derselben Verantwortung in derselben Branche und Firmengrösse verdienen? Den Teil, der darüber liegt, behandelt die Steuerbehörde als verdeckte Gewinnausschüttung — er ist bei der GmbH nicht als Aufwand abziehbar (Art. 58 Abs. 1 Bst. b DBG) und unterliegt der Verrechnungssteuer von 35 %. Eine feste Obergrenze in Franken nennt das Gesetz nicht.

Welche Kantone sind am steuergünstigsten für GmbH?

Bei der Gewinnsteuer liegen 2026 Luzern (11.66%), Zug (11.71%) und Nidwalden (11.97%) vorne; am höchsten sind Zürich (19.47%) und Bern (20.54%) — jeweils maximaler effektiver Satz von Bund, Kanton und Gemeinde im Kantonshauptort (KPMG «Clarity on Swiss Taxes 2026»), Bern belastet kleinere Gewinne mit einem Stufentarif tiefer. Der Schnitt der 26 Hauptorte beträgt 14.43%. Für die Lohn-Dividende-Frage zählt genauso dein Wohnkanton, denn dort werden Lohn und Dividende als Einkommen besteuert.

Was passiert, wenn Steuerbehörde oder Ausgleichskasse meine Aufteilung nicht akzeptieren?

Dann wird nachgerechnet: Die Steuerbehörde rechnet einen übersetzten Lohn als Gewinn der GmbH auf und erhebt auf dieser verdeckten Gewinnausschüttung 35 % Verrechnungssteuer; die Ausgleichskasse fordert auf einer als Lohn behandelten Dividende AHV/IV/EO- und ALV-Beiträge nach, mit Verzugszins. Liegt eine Steuerhinterziehung vor, kommt eine Busse dazu — bei der direkten Bundessteuer in der Regel in Höhe der hinterzogenen Steuer, je nach Verschulden von einem Drittel bis zum Dreifachen (Art. 175 Abs. 2 DBG).

Kann ich in meinem ersten Geschäftsjahr (mit Verlust) trotzdem einen Lohn zahlen?

Ja. Der Lohn ist auch im Verlustjahr Aufwand der GmbH — er vergrössert den Verlust, und diesen Verlust kann die GmbH mit Gewinnen der sieben folgenden Geschäftsjahre verrechnen (Art. 67 Abs. 1 DBG). Mit dem Lohn zahlst du AHV-Beiträge und baust bei einem Jahreslohn über CHF 22'680 (2026) Pensionskassenguthaben auf. Voraussetzung ist Liquidität: Lohn und Sozialabgaben müssen bezahlt werden, auch wenn kein Gewinn da ist.

Zusammenfassung: Lohn vs. Dividende – Die wichtigsten Erkenntnisse

1. Es gibt keine universelle Antwort. Die richtige Aufteilung hängt ab von Kanton und Wohngemeinde, Familienstand, Branche, Unternehmensgewinn und persönlichen Zielen (z.B. AHV-Rente aufbauen vs. Flexibilität).

2. Der Rahmen: Der Lohn muss einem Drittvergleich standhalten. Eine Dividende setzt einen Bilanzgewinn oder freie Reserven voraus und kommt erst nach der Zuweisung an die gesetzliche Gewinnreserve (Art. 672 OR); liegt sie bei 10% oder mehr des Steuerwerts der Anteile, prüft die Ausgleichskasse, ob ein Teil davon Lohn ist. Wie du innerhalb dieses Rahmens aufteilst, ist eine Abwägung, die du mit deinem Treuhänder triffst.

3. Drittvergleich nicht vergessen. Ist der Lohn zu tief, kann die Ausgleichskasse einen Teil der Dividende als Lohn behandeln; ist er zu hoch, behandelt die Steuerbehörde den Überschuss als verdeckte Gewinnausschüttung. Nutze die BFS-Lohnstrukturerhebung als Referenz.

4. Im Rechenbeispiel ist die Dividende in Zug rein rechnerisch günstiger, vor allem weil sie nur teilweise besteuert wird; mit denselben Annahmen kehrt sich das in Zürich und Bern um. Der Lohn kauft dafür AHV-Rente, Pensionskasse und Säule 3a — und hält die Aufteilung gegenüber der Ausgleichskasse haltbar.

5. Ein Steuerberater ist kein Luxus, sondern bei dieser Frage die richtige Investition: Er rechnet mit deinem echten Tarif statt mit Annahmen.

6. Dokumentation ist dein Schutz. Arbeitsvertrag zwischen dir und GmbH, Begründung der Lohnhöhe, Referenzen zu Branchenstandards – das schützt dich bei Kontrollen.

Letzter Tipp: Nach deiner GmbH-Gründung sollte eine der ersten Aufgaben sein, einen Steuerberater zu konsultieren und mit ihm deine Lohn-Dividende-Strategie für die nächsten 3 Jahre durchzusprechen. Das erspart dir später viel Ärger.

So ist diese Seite entstanden: Recherche und Text mit KI-Unterstützung. Zahlen und Rechtsaussagen werden gegen amtliche Quellen abgeglichen. Verantwortlich: Ivan Markovic, Gründer von Floow. Stand: Oktober 2026. So arbeiten wir mit KI
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