Die AG (Aktiengesellschaft) ist die zweitbeliebteste Kapitalgesellschaft in der Schweiz. Sie ist die bevorzugte Rechtsform für wachstumsorientierte Unternehmen, die Investoren aufnehmen oder ihre Gründer-Anonymität wahren möchten.
Im Gegensatz zur GmbH braucht eine AG mindestens CHF 100'000 Aktienkapital. Dafür bietet sie dir Vorteile wie freie Übertragbarkeit von Aktien, einfachere Kapitalbeschaffung und höhere Glaubwürdigkeit bei Investoren und Partnern.
Dieser Guide führt dich durch alle Schritte: von den Voraussetzungen über die Kosten bis zum fertigen Handelsregistereintrag. Faktenbasiert, rechtssicher und verständlich.
Warum eine AG gründen?
Die AG ist mehr als nur eine Alternative zur GmbH — sie ist eine eigene Strategie. Hier die wichtigsten Gründe, warum Unternehmer sich für die AG entscheiden:
- Anonymität: Aktionäre werden im Handelsregister nicht namentlich genannt. Das ist besonders wertvoll für Investitionen oder strategische Partnerschaften mit Konflikt-Potenzial.
- Freie Übertragbarkeit: Aktien können ohne Notariatsurkunde übertragen werden — ideal, wenn du plant, später zu verkaufen oder neue Investoren aufzunehmen.
- Kapitalbeschaffung: Investoren, VCs und Business Angels sind gewohnt, mit AGs zu arbeiten. Du kannst zusätzliche Aktien ausgeben, ohne dass Gesellschafter zustimmen müssen (wenn Statuten das vorsehen).
- Hohe Glaubwürdigkeit: Die AG signalisiert Stabilität und Professionalität — besonders wichtig bei B2B-Geschäften und internationalen Partnerschaften.
- Beschränkte Haftung: Wie bei der GmbH haftest du nur mit dem Gesellschaftsvermögen, nicht mit deinem Privatvermögen (OR Art. 620–763).
Faustregel: Wenn du planst, Investoren aufzunehmen oder auf über CHF 5 Mio Umsatz zu wachsen, ist die AG die richtige Wahl. Für kleine KMU und Dienstleister ist die GmbH oft günstiger.
Voraussetzungen für die AG-Gründung
Eine AG hat strengere Anforderungen als die GmbH — besonders beim Kapital und bei den Organen. Hier ist alles, was du wissen musst:
Aktienkapital: Mindestens CHF 100'000
Das gesetzliche Minimum beträgt CHF 100'000. Davon müssen mindestens 50% (also CHF 50'000) bereits bei der Gründung einbezahlt sein. Der Rest ist eine Liberierungsverpflichtung — die Aktionäre müssen das Geld später einzahlen, wenn es die AG verlangt.
Das Aktienkapital wird in Aktien aufgeteilt. Jede Aktie hat einen Nennwert von mindestens CHF 0.01 (seit der OR-Revision). Das bedeutet: Du kannst von CHF 100'000 bis zu 10 Millionen Aktien ausgeben.
Beispiel: Du gründest eine AG mit CHF 100'000 Aktienkapital. Du hältst 80% (80'000 Aktien à CHF 1.00), dein Mitgründer 20% (20'000 Aktien à CHF 1.00). Bei der Gründung zahlst du CHF 50'000 ein — der Rest ist liberierbar.
Sacheinlagen: Statt Bargeld kannst du auch Sachwerte (Immobilien, Maschinen, Know-how, Patente) einbringen. Diese müssen jedoch von einem zugelassenen Revisor bewertet werden — das kostet extra und dauert länger.
Gründer und Verwaltungsrat
Für die AG brauchst du folgende Organe:
- Gründer: Mindestens eine natürliche oder juristische Person. Es gibt keine Obergrenze.
- Verwaltungsrat: Mindestens ein Mitglied (es gibt keine Obergrenze). Der Verwaltungsrat ist das Leitungsorgan — er kann Geschäftsführer anstellen oder Mitglieder mit Geschäftsführungsbefugnissen beauftragen.
- Generalversammlung: Jährlich obligatorisch. Hier entscheiden die Aktionäre über Gewinnverteilung, Statutenänderungen und Wahl des Verwaltungsrats.
- Revisionsstelle: Abhängig von der Grösse (siehe FAQ).
Wohnsitzpflicht: Mindestens ein Verwaltungsratsmitglied oder ein Geschäftsführer mit Zeichnungsberechtigung muss Wohnsitz in der Schweiz haben (OR Art. 718 Abs. 4). Für Ausländer: Ein domizilierter Geschäftsführer (z.B. Treuhand-Service) kann diese Anforderung erfüllen.
Sitz und Geschäftsadresse
Jede AG braucht einen eingetragenen Sitz in der Schweiz. Der Sitz bestimmt deinen Gerichtsstand und den zuständigen Steuerkanton.
Du hast drei Optionen:
- Eigenes Büro: Mit Mietvertrag als Nachweis
- Coworking Space: Möglich, wenn eine dauerhafte Geschäftsadresse inkludiert ist
- Virtuelle Geschäftsadresse: Professionelle Adresse ohne Büofläche — ideal für digitale Unternehmen (Centrio bietet das an)
Der Kanton des Sitzes hat direkte Auswirkungen auf deine Steuerlast. Zug und Nidwalden gehören zu den steuergünstigsten Kantonen, während Bern, Basel-Stadt und Genf deutlich höhere Gewinnsteuersätze haben.
Was kostet eine AG-Gründung?
Die Kosten einer AG-Gründung sind höher als bei einer GmbH — vor allem wegen des Mindest-Aktienkapitals. Hier der detaillierte Überblick:
| Posten | Kosten (CHF) | Hinweis |
|---|---|---|
| Aktienkapital (Mindest 50% einbezahlt) | 50'000 | Von CHF 100'000 mind. 50% = CHF 50'000, wird nach HR-Eintrag freigegeben |
| Notar / Urkundsperson | 1'000 – 2'500 | Kantonal unterschiedlich, abhängig vom Aktienkapital |
| Handelsregistereintrag | ca. 600 | Kantonale Gebühr + SHAB-Publikation |
| Beglaubigungen & Nebenkosten | 200 – 500 | Unterschriftsbeglaubigungen, Ausweiskopien |
| Bankkonto-Eröffnung | 0 – 300 | Je nach Bank |
| Geschäftsadresse (optional) | ab 109/Monat | Virtuelles Office mit Postservice |
Fazit: Rechne mit Gesamtkosten von ca. CHF 52'000–54'000 für die reine AG-Gründung inkl. Mindest-Aktienkapitaleinzahlung (CHF 50'000). Ohne Kapitaleinsatz belaufen sich die «harten» Gründungskosten auf ca. CHF 2'000–3'500.
Falls du einen Treuhänder für die AG-Gründung beauftragst, kommen zusätzlich CHF 2'000–4'000 Honorar dazu — besonders wenn Sacheinlagen bewertet werden müssen. Digitale Plattformen wie Floow bieten diese Leistung deutlich günstiger an.
AG gründen: Schritt für Schritt
Der Gründungsprozess besteht aus sechs klar definierten Schritten. So läuft es ab:
1. Firmenname prüfen und Statuten erstellen
Der erste Schritt ist die Wahl des Firmennamens. Der Name muss einzigartig sein — das prüfst du über das Zentralregister Zefix (zefix.ch). Der Name muss den Zusatz «AG» oder «Aktiengesellschaft» enthalten.
Die Statuten sind die Verfassung deiner AG. Sie regeln:
- Firma (Name) und Sitz
- Zweck der Gesellschaft
- Höhe des Aktienkapitals und Nennwert der Aktien
- Aktienkategorien (Namenaktien, Inhaberaktien, Wandelanleihen)
- Rechte und Pflichten der Aktionäre
- Verwaltungsrat: Zusammensetzung, Befugnisse, Sitzungen
- Generalversammlung: Einladung, Abstimmungsregeln
- Revisionsstelle und deren Aufgaben
- Gewinnauszahlung und Dividenden
Tipp: Halte den Zweck breit — «Geschäftstätigkeit in der IT und verwandten Bereichen» statt «Softwareentwicklung». So brauchst du später nicht für jede neue Tätigkeit eine Statutenänderung.
2. Kapitaleinlagekonto eröffnen und Kapital einzahlen
Du eröffnest ein Kapitaleinlagekonto (Sperrkonto) bei einer Schweizer Bank. Dort zahlst du mindestens 50% des Aktienkapitals ein (CHF 50'000). Die Bank gibt dir eine Kapitaleinlagebestätigung — die brauchst du für den Notar.
Gängige Banken für Gründungen: UBS, Credit Suisse, Zürcher Kantonalbank, PostFinance, Raiffeisen. Moderne Neobanken wie Revolut, Wise und Bunq bieten ebenfalls Business-Konten, unterstützen aber nicht alle den klassischen Sperrkonto-Prozess.
Das Sperrkonto wird nach dem Handelsregistereintrag freigegeben. Der Rest des Aktienkapitals (CHF 50'000) bleibt eine Liberierungsverpflichtung — du oder die anderen Aktionäre müssen es auf Aufforderung nachzahlen.
3. Notartermin: Gründungsurkunde beurkunden
Die AG-Gründung muss von einer Urkundsperson (Notar) öffentlich beurkundet werden. Beim Notartermin werden unterschrieben:
- Die Gründungsurkunde (die Errichtungsurkunde)
- Die Statuten
- Eine Erklärung über die Kapitaleinzahlung (Bestätigung dass mindestens 50% einbezahlt)
- Die Unterschriften des VR oder der bevollmächtigten Personen
Wichtig: Der Notar muss festhalten, dass alle Gründer handlungsfähig sind und die Gründung freiwillig erfolgt. Bei Sacheinlagen muss zusätzlich eine Revisionsbewertung vorliegen.
Wenn du im Ausland bist, ist eine persönliche Präsenz oft nicht nötig — der Notar kann mit elektronischen Signaturen (QES) arbeiten. Das spart Zeit und Kosten.
4. Handelsregister-Anmeldung
Nach dem Notartermin reicht die Urkundsperson die Unterlagen beim zuständigen kantonalen Handelsregisteramt ein. Folgende Dokumente werden benötigt:
- Beglaubigte Gründungsurkunde und Statuten
- Kapitaleinlagebestätigung der Bank
- Unterschriftsbeglaubigungen aller Verwaltungsratsmitglieder
- Ausweiskopien aller Gründer und VR-Mitglieder
- Adressbestätigung des Sitzes (Mietvertrag oder Adress-Bestätigung)
- Revisor-Bewertung (falls Sacheinlagen vorhanden)
5. Eintrag und Publikation im SHAB
Das Handelsregisteramt prüft die Unterlagen (Dauer: 1–3 Wochen, kantonal unterschiedlich). Nach erfolgreicher Prüfung wird deine AG im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) publiziert und erhält ihre UID-Nummer (Unternehmens-Identifikationsnummer).
Ab dem Eintrag im Handelsregister existiert deine AG rechtlich. Das Sperrkonto wird freigegeben — du kannst über die einbezahlten CHF 50'000 verfügen. Die restlichen CHF 50'000 (Liberierungsrest) bleiben eine Verpflichtung.
6. Aktienregister anlegen und Verwaltung starten
Nach der Gründung musst du ein Aktienregister führen. Darin werden alle Aktionäre, ihre Aktienmenge und ihre Stimmrechte dokumentiert. Das ist eine gesetzliche Pflicht (seit GAFI-Gesetz).
Zusätzlich musst du dich bei Sozialversicherungen anmelden:
- AHV/IV/EO-Ausgleichskasse: Pflicht für alle Verwaltungsratsmitglieder und Angestellten
- BVG (Pensionskasse): Ab dem ersten Angestellten mit Jahreslohn über CHF 22'050
- UVG (Unfallversicherung): Obligatorisch für alle Angestellten
- MWST-Anmeldung: Obligatorisch ab CHF 100'000 Jahresumsatz (prüfe vorab)
Was passiert nach der Gründung?
Mit dem Handelsregistereintrag ist die Gründung abgeschlossen — aber die Arbeit beginnt erst. Diese Punkte darfst du nicht vergessen:
- Geschäftskonto einrichten: Das Sperrkonto wird zu deinem Geschäftskonto oder du eröffnest ein separates.
- Buchhaltung aufsetzen: Du bist buchführungspflichtig (OR Art. 957). Eine saubere Buchhaltung von Tag 1 spart dir Ärger mit dem Finanzamt.
- Aktienregister führen: Alle Aktienkäufe, Übertragungen und Stimmrechtsänderungen müssen dokumentiert sein.
- Generalversammlung durchführen: Die erste GV muss spätestens 1 Jahr nach Gründung stattfinden. Hier wird der Verwaltungsrat (falls nicht schon benannt) gewählt und der Geschäftsbericht präsentiert.
- Versicherungen abschliessen: AHV, BVG, UVG — die Fristen laufen.
- Domainname sichern: Wenn noch nicht geschehen, sichere dir die .ch-Domain.
Floow begleitet dich weiter: Die meisten Plattformen helfen dir beim Gründen — und sind dann weg. Floow bietet dir nach der Gründung ein Compliance-Dashboard mit Frist-Warnungen, Aktienregister-Management, Post-Handling und KI-Assistenten. So verpasst du keine Deadline und deine Compliance läuft wie von selbst.
Besonderheiten der AG
Die AG hat Besonderheiten, die dich als Gründer betreffen. Hier die wichtigsten:
- Aktienregister-Pflicht: Du musst ein Aktienregister führen und alle Eigentümer dokumentieren. Das ist seit dem GAFI-Gesetz (2019) Pflicht für Transparenz und Geldwäsche-Bekämpfung.
- Namenaktien vs. Inhaberaktien: Seit GAFI gibt es praktisch nur noch Namenaktien. Inhaberaktien haben Meldepflichten in die USA, was die Verwaltung erschwert.
- Revisionsstelle: Eine ordentliche Revision ist ab CHF 20 Mio Bilanzsumme oder 40 Vollzeitstellen Pflicht. Darunter ist eine eingeschränkte Revision oder ein Opting-out möglich.
- Vinkulierung: Du kannst in den Statuten Übertragungsbeschränkungen festlegen — z.B. dass Aktien erst vom Verwaltungsrat genehmigt werden müssen. Das schützt dich vor unerwünschten Investoren.
- Generalversammlung: Jedes Jahr obligatorisch. Du musst alle Aktionäre einladen, einen Bericht präsentieren und abstimmen über Gewinnauszahlung, Statutenänderungen etc.
Die 5 häufigsten Fehler bei der AG-Gründung
Diese Fehler sehen wir regelmässig — und sie kosten Zeit, Geld und Glaubwürdigkeit:
- Zu wenig Kapital liberiert: Du brauchst mindestens 50% (CHF 50'000). Wenn du weniger einzahlst, wird der HR-Eintrag abgelehnt. Prüfe mit deiner Bank, dass die Kapitaleinlagebestätigung korrekt ist.
- Wohnsitzpflicht vergessen: Mindestens ein VR-Mitglied oder Geschäftsführer braucht Wohnsitz in der Schweiz. Ohne wird der Eintrag abgelehnt. Für Ausländer: Arbeite mit einem domizilierten GF zusammen.
- Aktienregister nicht geführt: Das führt zu Problemen mit dem Finanzamt und Investoren. Dokumentiere jeden Aktienkauf, jede Übertragung, jeden Namen.
- Opting-out-Erklärung vergessen: Falls deine AG keine Revision braucht, musst du eine schriftliche Opting-out-Erklärung einreichen. Ohne diese ist eine Revision Pflicht.
- GV-Protokolle nicht erstellt: Nach jeder Generalversammlung muss ein Protokoll vorliegen. Das ist nicht nur für die Transparenz nötig — es schützt dich auch rechtlich, falls später Streit entsteht.
AG vs. GmbH — Welche Rechtsform passt besser?
Die Frage «AG oder GmbH?» entscheidet oft über den Erfolg deiner Finanzierung und dein Wachstum. Hier der detaillierte Vergleich:
| Kriterium | AG | GmbH |
|---|---|---|
| Mindestkapital | CHF 100'000 (mind. 50% einbezahlt) | CHF 20'000 (vollständig einbezahlt) |
| Transparenz | Aktionäre nicht im HR eingetragen (anonym) | Gesellschafter namentlich eingetragen (transparent) |
| Übertragbarkeit von Anteilen | Frei übertragbar (ohne Notariatsurkunde) | Notarielle Abtretung nötig |
| Kapitalbeschaffung | Einfacher (Investoren gewohnt, neue Aktien | Schwieriger (weniger Investoren gewohnt) |
| Gründungskosten | Higher (CHF 52-54k mit Kapital) | Lower (CHF 22-23k mit Kapital) |
| Laufende Compliance | Höher (Aktienregister, GV, Revisor/Opting-out) | Geringer (weniger reguliert) |
| Glaubwürdigkeit | International anerkannt, hochwertig | Swiss Standard, solide |
| Eignung | Scale-ups, Investoren-backed, Internationales | KMU, Startups, Local Business |
Unsere Empfehlung: Starte mit einer GmbH, wenn:
- Du keine externe Finanzierung planst
- Du unter CHF 5 Mio Umsatz bleibst
- Du eine lokale Dienstleistung anbietest
- Transparenz für dein Business kein Problem ist
Wähle eine AG, wenn:
- Du Investoren aufnehmen willst (VC, Business Angels)
- Du international expandieren willst
- Du Anonymität brauchst (strategisch oder persönlich)
- Du planst, Anteile zu verkaufen oder zu übertragen
Häufig gestellte Fragen
Wie viel kostet eine AG-Gründung in der Schweiz?
Die Gesamtkosten einer AG-Gründung liegen zwischen CHF 52'000 und CHF 54'000 inkl. Mindest-Aktienkapital. Davon entfallen CHF 50'000 auf die Mindest-Einzahlung des Aktienkapitals (von CHF 100'000), ca. CHF 1'000–2'500 auf Notar, ca. CHF 600 auf den HR-Eintrag und ca. CHF 200–500 auf Beglaubigungen. Ohne Kapitaleinzahlung belaufen sich die Gründungskosten auf ca. CHF 2'000–3'500.
Kann ich eine AG alleine gründen?
Ja, eine Einpersonen-AG ist möglich. Du brauchst mindestens eine natürliche oder juristische Person als Gründer. Du bist gleichzeitig Aktionär und kannst auch als Verwaltungsratsmitglied fungieren.
Was ist der Unterschied zwischen Namenaktien und Inhaberaktien?
Seit dem GAFI-Gesetz (2019) gibt es praktisch nur noch Namenaktien. Inhaberaktien unterliegen der Meldepflicht an FinCEN (USA), was die Verwaltung erschwert. Bei Namenaktien wird der Besitzer im Aktienregister eingetragen, was auch für die Compliance vereinfacht ist.
Brauche ich eine Revisionsstelle bei einer AG?
Eine ordentliche Revision ist erforderlich, wenn die AG mindestens 2 der 3 folgenden Merkmale erfüllt: CHF 20 Mio Bilanzsumme, CHF 40 Mio Umsatzerlöse, 40 Vollzeitstellen. Unterhalb dieser Schwelle ist eine eingeschränkte Revision oder ein Opting-out möglich.
Wie lange dauert die AG-Gründung?
Die reine Gründungsdauer beträgt typischerweise 2–4 Wochen. Die meiste Zeit beansprucht die Bearbeitung durch das kantonale Handelsregisteramt (1–3 Wochen). Der Notartermin und die Vorbereitung der Dokumente dauern nur wenige Tage.
Kann ich eine GmbH in eine AG umwandeln?
Ja, eine Umwandlung von GmbH in AG ist gemäss Fusionsgesetz möglich. Das nennt sich Formwechsel. Die bestehende GmbH wird in eine AG umgewandelt, ohne dass eine Liquidation nötig ist. Ein Rechtsanwalt kann dich bei diesem Prozess unterstützen.
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