Du willst eine Schweizer GmbH gründen — aber du wohnst nicht in der Schweiz, oder du bist Ausländer ohne Schweizer Pass. Geht das? Ja, absolut. Die Schweiz empfängt ausländische Unternehmer mit offenen Armen — aber mit einem klaren rechtlichen Rahmen.
Zwei Dinge machen die Gründung für Ausländer anders als für Schweizer:
- Die Wohnsitzpflicht: Mindestens eine Person mit Schweizer Wohnsitz muss die Gesellschaft vertreten können.
- Die Bankhürde: Ein Kapitaleinzahlungskonto zu eröffnen ist für Nichtresidenten deutlich schwieriger als für CH-Ansässige.
Dieser Leitfaden zeigt dir Schritt für Schritt, wie du diese Hürden überwindest — ob du EU-Bürger mit Aufenthaltsbewilligung bist, oder komplett von ausserhalb der Schweiz gründen willst.
Wer gilt als "Ausländer" in diesem Kontext?
In diesem Leitfaden unterscheiden wir drei Gruppen:
- Gruppe A — In der Schweiz wohnhafte Ausländer: EU/EFTA-Bürger oder Drittstaatler mit gültiger Aufenthaltsbewilligung (B, L oder C). Sie sind in der Schweiz gemeldet und gelten rechtlich als Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Die Gründung läuft nahezu identisch ab wie für Schweizer.
- Gruppe B — EU/EFTA-Bürger ohne CH-Wohnsitz: Wohnen im EU-Ausland, wollen aber eine CH-Gesellschaft gründen. Brauchen einen Swiss Representative oder müssen zumindest einen Gesellschafter mit CH-Wohnsitz haben.
- Gruppe C — Drittstaatler ohne CH-Wohnsitz: Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörige, die ausserhalb der Schweiz leben. Gleiche Situation wie Gruppe B — Swiss Rep Pflicht, aber zusätzlich erhöhte KYC-Anforderungen der Banken.
Je nach Gruppe gelten unterschiedliche Hürden. Gruppe A hat praktisch keine Sonderregeln. Gruppe B und C müssen den Swiss-Rep-Weg gehen.
Die Wohnsitzpflicht: OR Art. 718 Abs. 4
Das Schweizer Obligationenrecht schreibt vor: «Die Gesellschaft muss durch eine Person vertreten werden können, die Wohnsitz in der Schweiz hat» (OR Art. 718 Abs. 4, analog für GmbH über OR Art. 814 Abs. 3).
Das bedeutet: Die GmbH kann problemlos Gesellschafter haben, die im Ausland wohnen. Auch die Mehrheitsbeteiligung kann im Ausland liegen. Aber mindestens eine Person muss:
- Wohnsitz in der Schweiz haben (angemeldet)
- Rechtsgültig für die GmbH zeichnen können (d.h. als Geschäftsführer oder bevollmächtigte Person im Handelsregister eingetragen)
- Alleinige Unterschriftsberechtigung oder Kollektivunterschrift zu zweit mit einem weiteren Geschäftsführer
Diese Person kann ein Mitgründer sein, ein angestellter Geschäftsführer, oder ein professioneller Swiss Representative.
Der Swiss Representative — wer, was, wie viel?
Ein Swiss Representative (oder "Domizilmandatar") ist eine Person oder Gesellschaft in der Schweiz, die im Handelsregister als vertretungsberechtigter Geschäftsführer deiner GmbH eingetragen wird.
Wer kann Swiss Rep sein?
- Eine natürliche Person mit CH-Wohnsitz (Freund, Bekannter, Treuhänder)
- Ein professioneller Swiss Rep Service (Anwaltskanzlei, Treuhand, spezialisierter Anbieter)
Wichtig: Der Swiss Rep übernimmt eine echte rechtliche Verantwortung. Er ist im Handelsregister eingetragen und kann persönlich für bestimmte Handlungen der Gesellschaft haftbar gemacht werden. Professionelle Anbieter haben daher hohe Anforderungen an ihre Kunden (Due Diligence, regelmässige Reporting-Pflichten).
Kosten Swiss Representative:
- Domizil-Service (Adresse): CHF 300–800/Jahr
- Swiss Rep (Handelsregistereintrag): CHF 500–2’200/Jahr
- Kombination Domizil + Swiss Rep: CHF 800–3’200/Jahr
Floow arbeitet mit vertrauenswürdigen Swiss Rep Anbietern zusammen, die Gründern faire Konditionen anbieten.
Gründung als EU/EFTA-Bürger mit B-Ausweis
Du bist EU/EFTA-Bürger und lebst bereits in der Schweiz mit B-Ausweis? Dann gelten für dich kaum Sonderregeln.
- Du kannst als Geschäftsführer im Handelsregister eingetragen werden.
- Dein B-Ausweis muss gültig sein — und du bist verantwortlich, ihn rechtzeitig zu verlängern. Ein abgelaufener Ausweis führt zu Problemen im Handelsregister.
- Du darfst in der Schweiz arbeitstätig sein — der B-Ausweis berechtigt zur Erwerbstätigkeit.
- Kein Swiss Rep nötig.
Praktischer Tipp: Für die Bankkontoöffnung musst du trotzdem alle KYC-Anforderungen erfüllen. Identitätsdokument + Wohnsitznachweis in der Schweiz (Meldebescheinigung).
Gründung als Drittstaatler ohne CH-Wohnsitz
Du willst eine Schweizer GmbH gründen, lebst aber ausserhalb der Schweiz und bist kein EU/EFTA-Bürger? Das ist möglich, aber aufwendiger.
Was du brauchst:
- Einen Swiss Representative (zwingend)
- Eine Schweizer Geschäftsadresse (Domizil-Service)
- Ein Kapitaleinzahlungskonto bei einer Bank, die Nichtresidenten akzeptiert
- Vollständige KYC-Dokumentation (Ausweis, Herkunftsnachweis der Einlage, evtl. Video-KYC)
Was du nicht brauchst (für die Gründung):
- Keinen Schweizer Pass
- Kein Visum für die Gründung selbst (wenn du niemanden aus der Schweiz begleitest)
- Keinen persönlichen Besuch beim Notar (mit Vollmacht und E-ID möglich)
Was du klären solltest (vor der Gründung):
- Willst du in der Schweiz physisch tätig sein? → Arbeitsbewilligung prüfen
- Willst du dir ein Gehalt aus der GmbH zahlen? → Steuerpflicht in der Schweiz klärt sich daraus ab
- Gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und deinem Wohnsitzland?
Kapitaleinzahlungskonto für Nichtresidenten
Das Kapitaleinzahlungskonto ist für die GmbH-Gründung zwingend: Du musst die CHF 20’200 Stammkapital auf ein gesperrtes Konto einzahlen, bevor der Notar die Gründung beurkunden kann.
Das Problem: Viele Schweizer Banken öffnen keine Konten für Nicht-Residenten — oder verlangen aufwendige Dokumentation und lange Wartezeiten.
Optionen für Ausländer:
- Relio (empfohlen): FINMA-lizenzierte Fintech-Bank, spezialisiert auf GmbH-Gründungen. Digitaler Prozess, keine physische Präsenz nötig. Video-KYC. Besonders für Floow-Kunden, die volldigital gründen wollen.
- Neon (für bereits in CH wohnhafte Ausländer): Günstige Online-Bank, akzeptiert B-Ausweis-Inhaber.
- PostFinance: Staatliche Bank, akzeptiert auch Nicht-EU-Ausländer in manchen Fällen. Aufwendigere Prozesse.
- Kantonalbank des Wohnsitzkantons (falls in CH): Direktkontakt mit lokalem Berater — oft einfacher als grosse Nationalbanken.
Nach der Gründung: Das Stammkapital wird freigegeben und ins Betriebskonto der GmbH überführt. Du kannst ein separates Betriebskonto bei einer anderen Bank eröffnen.
KYC: erhöhte Anforderungen für Ausländer
KYC steht für "Know Your Customer" — die gesetzliche Pflicht von Banken und Treuhändern, ihre Kunden zu identifizieren. Das Schweizer Geldwäschereigesetz (GwG) schreibt erhöhte Sorgfalt bei bestimmten Kundengruppen vor.
Für ausländische GmbH-Gründer bedeutet das:
- Identifikation: Gültiger Reisepass oder nationale ID-Karte. Führerschein reicht nicht.
- Wohnsitznachweis: Offizielles Dokument mit Name und Adresse (Stromrechnung, Behördenbrief) — nicht älter als 3 Monate.
- Mittelherkunft: Bei CHF 20’200 Stammkapital musst du nachweisen, woher das Geld stammt. Kontoauszug, Gehaltsnachweis oder ähnliches.
- PEP-Erklärung: Bist du eine "politisch exponierte Person" (Regierungsmitglied, Richter, hoher Militäroffizier)? Wenn ja: deutlich aufwendigerer Prozess.
- Video-KYC: Viele Banken führen den KYC via Videocall durch (kein persönlicher Besuch nötig).
Zeitaufwand: Rechne bei KYC als Nichtresident mit 2–6 Wochen. Das beeinflusst deinen Gründungszeitraum.
Arbeitsbewilligung und Aufenthalt
Achtung: Das Gründen einer Schweizer GmbH gibt dir kein automatisches Recht, in der Schweiz zu arbeiten oder zu leben.
EU/EFTA-Bürger: Dank Personenfreizügigkeitsabkommen berechtigt zur Erwerbstätigkeit in der Schweiz. Anmeldung bei der Gemeindeverwaltung und Beantragung der Aufenthaltsbewilligung B nötig.
Drittstaatler: Wesentlich restriktiver. Arbeitsbewilligungen für Drittstaatler unterliegen Jahreskontingenten. Ausnahmen für:
- Hochqualifizierte Führungskräfte (L-Bewilligung Kurzzeitaufenthalt für Projekte)
- Investoren, die einen erheblichen wirtschaftlichen Beitrag leisten ("economic contribution" Kriterium)
- Personen mit CH-Ehepartner oder Familienunifikation
Wichtig: Die Arbeitsbewilligung ist separat von der Gründung. Du kannst eine Schweizer GmbH gründen und kontrollieren, ohne in der Schweiz angestellt zu sein — aber wenn du operativ tätig bist und ein Gehalt beziehst, brauchst du eine Bewilligung.
Schritt-für-Schritt: Gründungsablauf für Ausländer
- Schritt 1 — Swiss Representative sichern: Finde eine Person mit CH-Wohnsitz oder beauftrage einen professionellen Swiss Rep Service. Dieser Schritt muss zuerst erledigt sein.
- Schritt 2 — Schweizer Geschäftsadresse: Domizil-Service beauftragen. Centrio Zug (Floow-Partner) bietet CHF 25/Monat für Briefkasten-Adresse.
- Schritt 3 — Firmenname prüfen: Zefix und Swissreg-Suche (über Floow's Namenscheck in einem Schritt).
- Schritt 4 — Statuten vorbereiten: Gesellschaftszweck, Stammkapital, Organe definieren. Floow erstellt die Statuten per KI-Assistent.
- Schritt 5 — KYC und Kapitaleinzahlungskonto: Bank auswählen, KYC-Dokumente einreichen (2–6 Wochen einplanen), CHF 20’200 einzahlen.
- Schritt 6 — Notartermin: Mit Vollmacht möglich (kein persönliches Erscheinen nötig, falls Swiss Rep zeichnet). Notar beurkundet die Gründung.
- Schritt 7 — Handelsregistereintrag: Notar reicht beim Handelsregisteramt ein. Nach ca. 5–14 Tagen ist die GmbH im Handelsregister eingetragen und rechtsfähig.
- Schritt 8 — Post-Gründung: AHV-Anmeldung (sofern operativ tätig), MWST-Prüfung, Betriebskonto eröffnen, Buchhaltungssoftware einrichten.
Häufige Fragen zur Firmengründung als Ausländer
Kann ich eine Schweizer GmbH gründen, ohne in der Schweiz zu wohnen?
Ja — aber mit einer wichtigen Bedingung: Mindestens ein Geschäftsführer (oder eine bevollmächtigte Person) muss Wohnsitz in der Schweiz haben und darf die GmbH rechtlich vertreten (OR Art. 718 Abs. 4). Das nennt sich "Swiss Representative". Hast du niemanden mit CH-Wohnsitz, musst du einen Swiss Rep beauftragen.
Was ist ein Swiss Representative und was kostet er?
Der Swiss Representative ist eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz, die im Handelsregister als vertretungsberechtigter Geschäftsführer eingetragen ist. Er muss deine GmbH rechtsgültig vertreten können. Anbieter für Swiss Rep Services verlangen CHF 500–2'500/Jahr. Floow arbeitet mit vertrauenswürdigen Swiss Rep Anbietern zusammen.
Kann ein EU-Bürger mit B-Ausweis in der Schweiz eine GmbH gründen?
Ja. Ein EU/EFTA-Bürger mit Aufenthaltsbewilligung B (oder L, C) gilt rechtlich als Person mit Wohnsitz in der Schweiz — sofern er in der Schweiz gemeldet ist. Er kann als Geschäftsführer im Handelsregister eingetragen werden, kein Swiss Rep nötig. Wichtig: Der B-Ausweis muss gültig sein und verlängert werden.
Wie eröffne ich als Ausländer ein Kapitaleinzahlungskonto?
Das ist der schwierigste Teil. Viele Schweizer Banken lehnen Kontoöffnungen für Nicht-Residenten ab. Optionen: Online-Banken (Neon, Radicant), spezialisierte Gründungsbanken (Relio), oder klassische Banken mit Gründungspaket. KYC ist immer Pflicht: Identitätsdokument + Nachweis Wohnsitz im Ausland + Informationen zur wirtschaftlich berechtigten Person.
Muss ich in der Schweiz ein Visum haben, um eine GmbH zu gründen?
Nicht für die Gründung selbst — die kann per Vollmacht delegiert werden. Aber: Wenn du als Geschäftsführer tätig sein und in der Schweiz arbeiten willst, brauchst du eine Arbeitsbewilligung. EU/EFTA-Bürger: relativ einfach (Personenfreizügigkeit). Drittstaatler: erheblich schwieriger — Kontingente, Qualifikationsanforderungen.
Welche erhöhten KYC-Anforderungen gelten für Nichtresidenten?
Schweizer Banken und Treuhänder sind gesetzlich (GwG) verpflichtet, bei wirtschaftlich Berechtigten aus dem Ausland erhöhte Sorgfalt anzuwenden. Das bedeutet: vollständige Identifikation via Video-KYC oder persönlich, Nachweis der Mittelherkunft, Angaben zu PEP-Status (Politically Exposed Person). Der Prozess dauert länger — rechne mit 2–6 Wochen.
Zahlt meine Schweizer Firma automatisch Schweizer Steuern, wenn ich sie aus dem Ausland führe?
Nicht zwingend — und das ist ein Punkt, den viele Anbieter verschweigen. Massgebend für die Steuerpflicht ist der Ort der tatsächlichen Verwaltung, nicht der Handelsregister-Eintrag. Führst du deine Schweizer GmbH faktisch komplett aus Deutschland, kann das deutsche Steuerrecht die Firma als dort ansässig behandeln. Das macht die Schweizer Gründung nicht sinnlos — aber du solltest deine Struktur mit einer Steuerfachperson in deinem Wohnsitzland abklären. Wir versprechen dir keine Steuervorteile, sondern eine saubere Struktur.