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Fake-Rechnungen nach der Gründung: So erkennst und abwehrst du sie

Kaum ist deine Firma im Handelsregister, kommen die ersten Briefe. Sie sehen aus wie offizielle Rechnungen — sind es aber nicht. Was steckt dahinter, wie erkennst du sie, und was tust du wenn eine ankommt?

10 min LesezeitAktualisiert: März 2026

Was nach dem SHAB-Eintrag passiert — und warum

Das Schweizerische Handelsamtsblatt (SHAB) ist öffentlich. Jede neue Firma, jede Adressänderung, jede Mutation wird dort publiziert — das ist gesetzlich vorgeschrieben und wichtig für die Rechtssicherheit. Aber diese Öffentlichkeit hat einen Preis.

Innerhalb von 24 bis 72 Stunden nach deinem SHAB-Eintrag beginnen automatisierte Systeme, deine Firmendaten zu erfassen: Firmenname, Adresse, Geschäftsführer, Stammkapital, UID-Nummer — alles öffentlich, alles abrufbar.

Diese Daten verkaufen oder nutzen dubiose Anbieter, um dir Rechnungen zu schicken — für Dienste die du nie bestellt hast, die keinen echten Mehrwert bieten, und die du rechtlich nicht zahlen musst.

Faktencheck: Das SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft) und die Wettbewerbskommission (WEKO) haben in der Vergangenheit mehrere dieser Praktiken als irreführend eingestuft und Verfahren eingeleitet. Trotzdem tauchen immer wieder neue Anbieter auf.

Du bist nicht allein damit. Jedes Jahr tappen tausende neue Schweizer Gründer in diese Falle — und bezahlen hunderte bis tausende Franken für nichts. Dieser Guide schützt dich davor.

So sehen Fake-Rechnungen aus — die perfekte Tarnung

Die Macher dieser Rechnungen sind professionell. Sie wissen, dass Gründer gestresst und mit bürokratischen Pflichten überhäuft sind. Sie nutzen diese Situation aus.

Typisches Erscheinungsbild

  • Offiziell klingende Namen: "Handelsregister Online AG", "Schweizer Unternehmensregister", "Firmenauskunft CH", "Bundesregister Unternehmen" — klingt staatlich, ist es nicht.
  • Layout wie Behördenpost: Amtlich wirkende Schriften, Tabellen, Referenznummern, QR-Codes. Manche imitieren sogar das visuelle Design von Kantonsämtern.
  • Deine korrekten Firmendaten: Sie kennen deinen Firmennamen, die Adresse, den Geschäftsführernamen — all das steht ja im SHAB. Das wirkt sofort seriös.
  • Kleine, aber echte Leistung: Manchmal wird wirklich eine "Dienstleistung" geliefert (z.B. ein Firmeneintrag in einem unbedeutenden Online-Verzeichnis) — das macht die rechtliche Angreifbarkeit schwieriger.
  • Kurze Zahlungsfristen: "Bitte innerhalb von 10 Tagen zahlen" — um Druck aufzubauen, bevor du Verdacht schöpfst.
  • Beträge im "vernünftigen" Rahmen: CHF 89, CHF 149, CHF 299 — nicht so hoch, dass man sofort aufhorcht. Aber genug um profitabel zu sein, wenn Tausende zahlen.

Das Ziel: Gründer sollen denken, es handle sich um eine legitime Pflichtleistung im Zusammenhang mit dem HR-Eintrag. Wer nicht genau hinschaut — zahlt.

Bekannte Absender und typische Beispiele

Die Namen wechseln regelmässig — kaum wird ein Anbieter von der WEKO verwarnt, taucht er unter neuem Namen wieder auf. Hier typische Kategorien und Beispiele:

KategorieTypischer AngebotstextBetragWahrheit
Online-Verzeichnisse"Erfassung Ihres Unternehmens im Schweizer Firmenverzeichnis"CHF 89–299/JahrWertloses, kaum genutztes Verzeichnis
Handelsregister-Kopien"Offizieller HR-Auszug — CHF 35"CHF 25–80Beim HR-Amt kostenlos oder günstiger erhältlich
Marken-"Monitoring""Markenschutz-Benachrichtigung — Pflicht für neue Firmen"CHF 149–499/JahrKeine gesetzliche Pflicht, kein Mehrwert
Datenschutz-"Pflicht""DSG-Registrierung 2025 — Frist: 30 Tage"CHF 89–249Keine staatliche Registrierungspflicht für KMUs
EU-Register"European Business Register Eintrag — EU-Pflicht"CHF 299–799Keine Schweizer Pflicht, kein EU-Bezug für CH-GmbHs

Wichtig: Diese Liste ist nicht vollständig und veraltet schnell — neue Varianten entstehen laufend. Das Erkennungsprinzip bleibt aber immer gleich.

7 Erkennungsmerkmale einer Fake-Rechnung

Mit dieser Checkliste erkennst du eine Fake-Rechnung in unter 2 Minuten:

Merkmal 1: Du hast nichts bestellt.
Die einfachste Regel: Hast du diese Dienstleistung aktiv angefordert oder einen Vertrag unterschrieben? Nein? Dann schuldest du nichts.

Merkmal 2: Der Absender klingt offiziell, ist es aber nicht.
Offizielle Stellen sind: Kantonales Handelsregisteramt, ESTV, SVA, SUVA, Gemeinde. Alles andere ist privat — egal wie amtlich es klingt.

Merkmal 3: Kleiner Betrag, kurze Frist, grosser Druck.
"Zahle innerhalb von 10 Tagen oder wir leiten rechtliche Schritte ein." Das ist gezielter psychologischer Druck. Echte Behörden setzen keine Blitz-Fristen.

Merkmal 4: "Pflicht" ohne gesetzliche Grundlage.
"Gemäss DSG ist ein Eintrag im Datenschutzregister obligatorisch" — falsch. Googelst du den behaupteten Gesetzesartikel, findest du nichts. Echte Pflichten sind immer auf konkrete Gesetze zurückzuführen.

Merkmal 5: Ausländische Bankverbindung oder dubiose Zahlung.
Schweizer Behörden haben IBAN-Nummern mit CH… und bekannte Bankverbindungen. IBAN aus DE, LU, UK, CY bei einer "offiziellen Schweizer Stelle": sofort verdächtig.

Merkmal 6: Keine telefonisch erreichbare Schweizer Adresse.
Rufst du die angegebene Nummer an, landest du in einer Warteschleife oder niemand antwortet. Echte Behörden sind erreichbar.

Merkmal 7: "Opt-out" statt "Opt-in".
"Falls Sie keinen Eintrag wünschen, melden Sie sich bis zum [Datum]." Das ist eine umgekehrte Zustimmung — rechtlich unwirksam. Kein Handlungsbedarf.

Was tun wenn eine Fake-Rechnung ankommt?

Option A: Ignorieren (empfohlen in den meisten Fällen)

Wenn du sicher bist, dass die Rechnung eine Fake-Rechnung ist und du nie einen Vertrag abgeschlossen hast — ignoriere sie einfach. Du hast keine Reaktionspflicht.

Keine Antwort senden, kein Opt-out-Formular ausfüllen, keine Erklärungen schreiben. Jede Reaktion bestätigt, dass deine Adresse aktiv ist — und kann zu mehr Post führen.

Option B: Schriftlich ablehnen (bei Unsicherheit oder Druck)

Wenn Mahnungen kommen oder du rechtliche Sicherheit möchtest, kannst du schriftlich reagieren:

Musterschreiben (kann angepasst werden):

"Ihre Rechnung vom [Datum] für [Leistung] wird von uns bestritten. Wir haben keine Dienstleistung bei Ihnen bestellt und keinen Vertrag abgeschlossen. Wir fordern Sie auf, von weiteren Zahlungsaufforderungen abzusehen. Eine weitere Kontaktaufnahme werden wir gerichtlich abwehren."

Option C: Anzeige erstatten

Bei wiederholten Forderungen, hohen Beträgen oder wenn du Beweise für systematischen Betrug hast: Strafanzeige bei der kantonalen Polizei oder Staatsanwaltschaft. Tatbestand: Betrug (Art. 146 StGB) oder irreführende Handlungen (UWG).

Was du NICHT tun solltest

  • Zahlen — auch nicht "um Ruhe zu haben". Das bestätigt die Adresse und lockt Folgeforderungen an.
  • Auf Links in der Rechnung klicken — ohne die URL zu prüfen.
  • Persönliche Daten angeben — auch keine Bankdaten "zur Stornierung".
  • Opt-out-Formulare ausfüllen — das bestätigt deine Daten und ist keine rechtliche Verpflichtung.

Versehentlich bezahlt — was jetzt?

Es passiert. Du bist neu als Unternehmer, hast viele Rechnungen zu verarbeiten und übersiehst die Zeichen. Hier was du tun kannst:

Schritt 1: Sofort Kontakt aufnehmen

Schreibe dem Absender per eingeschriebenem Brief (nicht E-Mail — kein Beweis). Begründung: Kein Vertrag, keine Leistung bestellt. Forderung: Rückerstattung binnen 10 Tagen.

Schritt 2: Bank informieren

Melde den Vorfall deiner Bank. Bei SEPA-Überweisungen kann innerhalb weniger Tage ein Rückruf beantragt werden — die Erfolgsquote ist gering, aber es lohnt sich zu versuchen.

Schritt 3: Anzeige erstatten

Erstatte Strafanzeige bei der kantonalen Polizei. Auch wenn du das Geld nicht zurückerhältst — deine Anzeige hilft den Behörden, systematischen Betrug zu verfolgen.

Schritt 4: SECO und WEKO informieren

Das SECO (seco.admin.ch) und die WEKO (weko.admin.ch) nehmen Meldungen zu irreführenden Geschäftspraktiken entgegen. Meldungen helfen, systematische Anbieter zu identifizieren.

Realistisch sein: Das Geld ist in vielen Fällen unwiederbringlich weg. Die Firmen operieren oft aus dem Ausland mit Briefkastenadressen und wechseln regelmässig. Konzentriere dich auf Prävention für die Zukunft.

Die Rechtslage in der Schweiz

Viele dieser Praktiken bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone — was sie besonders gefährlich macht. Hier die wichtigsten Grundsätze:

Vertragsrecht (OR)

Ein Vertrag braucht zwei übereinstimmende Willenserklärungen (OR Art. 1). Eine einseitig zugesandte Rechnung begründet keinen Vertrag. Schweigen gilt als Ablehnung, nicht als Annahme (ausser in bestimmten Handelsbeziehungen — aber nicht gegenüber Neukunden die nie angefragt haben).

Unlauterer Wettbewerb (UWG)

Das UWG verbietet irreführende Geschäftspraktiken. Rechnungen die behördliche Dokumente imitieren oder falsche Pflichten vortäuschen, können als unlautere Handlungen nach UWG Art. 3 qualifiziert werden.

Strafrecht (StGB)

Wenn die Fake-Rechnung eine wirtschaftliche Schädigung zum Ziel hat und durch Täuschung wirkt, kann Betrug nach StGB Art. 146 vorliegen. Die Strafverfolgung ist bei ausländischen Akteuren schwierig, aber nicht unmöglich.

Fazit Rechtslage: Du hast keine Pflicht zu zahlen. Du hast keine Pflicht zu reagieren. Zahlst du versehentlich, hast du theoretisch Rückforderungsansprüche — praktisch sind sie schwer durchzusetzen.

Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung. Konsultiere bei konkreten Fällen einen Anwalt.

Prävention: So schützt du dich systematisch

Das Beste ist es, nie in die Lage zu kommen, zweifeln zu müssen. Hier wie du das erreichst:

1. Nur bestellte Rechnungen zahlen

Führe eine interne Regel ein: Jede Rechnung braucht eine Bestellreferenz oder eine zugehörige Bestellung in deinem System. Keine Bestellung = nicht zahlen, ohne Rückfrage.

2. Rechnungsverarbeitung zentralisieren

Definiere eine feste Person (auch wenn das du selbst bist) die Rechnungen verarbeitet. Jede Rechnung wird geprüft bevor sie bezahlt wird. Keine Ad-hoc-Zahlungen.

3. Offizielle Stellen kennen

Speichere diese Adressen und Kontakte für deinen Kanton:

  • Kantonales Handelsregisteramt (Adresse und Telefon)
  • Kantonale SVA / Ausgleichskasse
  • Kantonales Steueramt
  • SUVA oder zuständige UVG-Versicherung

Wenn du eine Rechnung erhältst die vorgeblich von einer dieser Stellen kommt — ruf dort an und bestätige.

4. Mitarbeitende informieren

Wenn du Mitarbeitende hast: Informiere sie über Fake-Rechnungen. Der Buchhaltungs-Verantwortliche muss wissen, dass er bei unbekannten Absendern immer rückfragt.

5. Frühe Warnung durch Floow

Floow überwacht den SHAB-Eintrag deiner Firma und sendet dir sofort nach der Publikation eine proaktive Warnung: "Deine Firma ist jetzt im SHAB — in den nächsten Tagen können Fake-Rechnungen eintreffen. Hier ist was du wissen musst." Du bist vorbereitet, bevor der erste Brief kommt.

Häufige Fragen zu Fake-Rechnungen

Was passiert wenn ich versehentlich eine Fake-Rechnung bezahle?

Das Geld ist in den meisten Fällen weg. Die Firmen operieren oft aus dem Ausland oder mit Briefkastenfirmen und sind schwer zu verfolgen. Du kannst eine Rückforderung per Brief mit Einschreiben versuchen und Anzeige erstatten — aber die Erfolgsquote ist gering. Das Beste: Zahle solche Rechnungen niemals.

Kann ich Anzeige erstatten gegen Fake-Rechnungsversender?

Ja, du kannst bei der kantonalen Polizei oder der Staatsanwaltschaft Strafanzeige erstatten (Art. 146 StGB: Betrug, oder Art. 148a StGB: ungetreue Geschäftsbesorgung). Bei grenzüberschreitendem Betrug ist auch eine Meldung an das SECO möglich.

Wie erkenne ich eine offizielle Rechnung vom Handelsregister?

Offizielle Rechnungen des Handelsregisteramts kommen direkt vom kantonalen Handelsregisteramt, tragen die offizielle Behördenadresse, fordern niemals per E-Mail zur Zahlung auf, und haben bekannte Bankdaten (Kantonale Handelsregisterkasse). Wenn du unsicher bist: Ruf direkt beim HR-Amt an, bevor du zahlst.

Bin ich rechtlich verpflichtet, auf Rechnungen zu reagieren?

Nein. Du hast keine Reaktionspflicht auf unaufgefordert zugesendete Rechnungen für Leistungen, die du nicht bestellt hast. Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Du kannst die Rechnung ignorieren — oder schriftlich ablehnen.

Was wenn die Fake-Firma droht, das Geld einzuklagen?

Das ist ein leeres Druckmittel. Ohne gültigen Vertrag gibt es keinen Anspruch. Solche Firmen klagen selten, weil sie dabei ihre Praktiken offenlegen würden. Wenn du eine Betreibung erhältst: Forderung fristgerecht bestreiten (Rechtsvorschlag erheben) und einen Anwalt konsultieren.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Bei konkreten Fällen empfehlen wir, einen Anwalt zu konsultieren oder die zuständige Behörde zu kontaktieren.

Quellen: OR, UWG, StGB, SECO, WEKO, SHAB (shab.ch), BSV.

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Floow Redaktion

Geprüfte Fachinhalte zur Firmengründung in der Schweiz. Quellen: BFS, ESTV, SECO, kantonale Handelsregisterämter.

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