Nach dem Handelsregistereintrag — die Schweizer Checkliste mit Fristen (Stand: Oktober 2026)
- AHV-Anmeldung als Arbeitgeber — bei der kantonalen Ausgleichskasse, sobald Löhne bezahlt werden; auch der geschäftsführende Gesellschafter mit Lohn zählt als Arbeitnehmer. Das Gesetz verlangt die Anmeldung bei der kantonalen Ausgleichskasse, nennt aber keine Frist (AHVG Art. 64 Abs. 5). Floow-Richtwert: innert 30 Tagen nach dem Handelsregistereintrag — verbindlich ist die Praxis deiner Ausgleichskasse.
- Transparenzregister — eine ab dem 1. Oktober 2026 eingetragene GmbH oder AG meldet innerhalb eines Monats nach der Eintragung ins Handelsregister, wer sie letztlich kontrolliert (in der Regel, wer mindestens 25 % des Kapitals oder der Stimmen hält), elektronisch über EasyGov.swiss (TJPG Art. 9 Abs. 4). Sind alle wirtschaftlich Berechtigten als Gesellschafter oder Organ im Handelsregister eingetragen, kann die Meldung stattdessen zusammen mit einer Handelsregister-Anmeldung beim Handelsregisteramt eingereicht werden. Wer die Meldepflicht vorsätzlich verletzt, riskiert eine Busse bis CHF 500'000. Vor dem 1. Oktober 2026 eingetragene Gesellschaften melden nach einer eigenen Übergangsregel mit anderer Frist (Art. 51 TJPG). → Transparenzregister: Fristen und Meldung
- MWST-Registrierung — obligatorisch ab CHF 100'000 Jahresumsatz aus steuerbaren Leistungen (Art. 10 MWSTG); die Anmeldung erfolgt bei der Eidg. Steuerverwaltung, unaufgefordert und innert 30 Tagen nach Beginn der Steuerpflicht (Art. 66 Abs. 1 MWSTG).
- Unfallversicherung (UVG) — Die Unfallversicherung (UVG) ist ab dem ersten Arbeitstag obligatorisch — auch für dich als Geschäftsführer mit Lohn, selbst wenn du der einzige Angestellte deiner eigenen Firma bist (UVG Art. 1a). Abschluss vor dem ersten Arbeitstag.
- Berufliche Vorsorge (BVG) — Anschlusspflicht an eine Pensionskasse für Angestellte ab der Eintrittsschwelle von CHF 22'680 Jahreslohn (2025 und 2026; ab 1.1.2027: CHF 23'040).
- Buchführungspflicht — ab dem ersten Tag (Art. 957 OR); Geschäftsbücher sind 10 Jahre aufzubewahren (Art. 958f OR).
- Geschäftskonto & Kapitalfreigabe — die Bank gibt das einbezahlte Stammkapital frei, sobald die GmbH im Handelsregister eingetragen ist; danach läuft der Zahlungsverkehr über ein Geschäftskonto der Firma.
Was dich in den ersten 90 Tagen erwartet
Der Handelsregistereintrag ist ein Meilenstein — aber er ist nur der Startschuss. Mit der Eintragung beginnen die Pflichten der laufenden Firma: die Meldung ans Transparenzregister (Frist: ein Monat), die AHV-Anmeldung, die MWST-Prüfung und die Versicherungen ab dem ersten Lohn. Die Publikation im SHAB (Schweizerisches Handelsamtsblatt) folgt kurz darauf.
Das Problem: Die meisten Gründer wissen nicht, was auf sie zukommt. EasyGov.swiss hilft bei Anmeldungen bei den Behörden, der Notar beurkundet die Gründung — für die laufenden Pflichten danach bist du als Geschäftsführer selbst verantwortlich. Wer sie verpasst, riskiert Nachzahlungen mit Zins, Mahngebühren und bei manchen Pflichten Bussen.
Was du in den ersten 90 Tagen erledigen musst:
- Woche 1: AHV/SVA anmelden, Betriebskonto eröffnen, Fake-Rechnungen abwehren
- Monat 1: Transparenzregister melden (GmbH/AG, eingetragen ab 1.10.2026), MWST prüfen, Unfallversicherung (UVG), Krankentaggeld (KTG), Haftpflicht
- Vor dem ersten Lohn: BVG-Pensionskasse anschliessen (bei einem Jahreslohn über CHF 22'680)
- Monat 3: Buchhaltungssystem einrichten, Jahresplanung
Die gute Nachricht: Mit der richtigen Reihenfolge ist alles machbar. Diese Seite führt dich Schritt für Schritt durch die wichtigsten Pflichten — mit Fristen und den zuständigen Stellen. Für deine Firma im Einzelfall bleibt dein Treuhänder die Anlaufstelle.
Woche 1: Sofortmassnahmen nach dem HR-Eintrag
Diese drei Punkte solltest du in der ersten Woche nach dem Handelsregistereintrag erledigen. Zwei davon werden schwieriger, je länger sie liegen bleiben, und einer schützt dich vor einem sehr häufigen Betrugsversuch.
1. AHV/SVA anmelden — Floow-Richtwert: 30 Tage
Die AHV-Anmeldung ist deine erste und wichtigste Pflicht. Das Gesetz verlangt die Anmeldung bei der kantonalen Ausgleichskasse, nennt aber keine Frist (AHVG Art. 64 Abs. 5). Floow-Richtwert: innert 30 Tagen nach dem Handelsregistereintrag — verbindlich ist die Praxis deiner Ausgleichskasse.
Was passiert, wenn du zu lange wartest? Die Beitragspflicht läuft ab dem ersten Lohn — auch ohne Anmeldung. Die Ausgleichskasse fordert die Beiträge dann rückwirkend und auf einmal ein, dazu Verzugszinsen.
Wer muss sich anmelden?
- GmbH als Arbeitgeber: Sobald du dir selbst als Geschäftsführer einen Lohn auszahlst oder Angestellte beschäftigst, bist du AHV-pflichtig.
- Einpersonen-GmbH ohne Lohn: Wenn du dir keinen Lohn auszahlst, entfällt die AHV-Pflicht als Arbeitgeber — aber du solltest trotzdem prüfen, ob du als "Nichterwerbstätige Person" AHV-Beiträge leisten musst. Schüttet die GmbH stattdessen hohe Dividenden aus, kann die Ausgleichskasse einen Teil davon als Lohn behandeln — mehr dazu unter Lohn oder Dividende.
- Neue Mitarbeiterin oder neuer Mitarbeiter: Ausnahme: Eine neue Mitarbeiterin oder ein neuer Mitarbeiter ohne AHV-Nummer meldest du umgehend bei der Ausgleichskasse, damit die Nummer zugeteilt werden kann — sie oder er ist von keiner Ausgleichskasse erfasst (AHVG Art. 64 Abs. 5). Mit bestehender AHV-Nummer reicht die Meldung spätestens mit der jährlichen Lohnbescheinigung.
Wie meldest du dich an?
Die Anmeldung erfolgt bei der kantonalen SVA (z.B. SVA Zug, SVA Zürich). Die meisten SVAs bieten Online-Formulare an. Du brauchst: Handelsregisterauszug, UID-Nummer, Angaben zu Lohnzahlungen (geschätzter Jahreslohn).
Beitragssätze 2026: AHV/IV/EO zusammen 10.6% des Bruttolohns (AHV 8.7%, IV 1.4%, EO 0.5%) — je 5.3% Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dazu kommt die ALV mit 2.2% (je 1.1%) auf Löhnen bis CHF 148'200 pro Jahr; auf dem Teil darüber fällt keine ALV an.
Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich: den Beitrag an die Familienausgleichskasse (Satz je nach Kanton und Kasse; im Wallis zahlen auch Arbeitnehmende einen kleinen Anteil), die Verwaltungskosten der Ausgleichskasse sowie die Prämie der Berufsunfallversicherung. Die Pensionskasse (BVG) trägt er mindestens zur Hälfte.
Quelle: Merkblatt 2.01 der Informationsstelle AHV/IV (Stand 1.1.2026), BSV «Beträge gültig ab dem 1. Januar 2026»
2. Betriebskonto eröffnen
Deine GmbH ist eine eigene Rechtsperson — sie braucht ein eigenes Bankkonto. Das Stammkapital liegt bis zur Eintragung auf dem Kapitaleinzahlungskonto; die Bank gibt es frei, sobald die GmbH im Handelsregister eingetragen ist. Je nach Bank wird das Konto dann zum Geschäftskonto, oder das Geld wird auf ein neues Geschäftskonto übertragen — schick der Bank den Handelsregisterauszug, damit sie freigeben kann.
Welche Bank für eine neue GmbH?
Kantonalbanken, UBS, Raiffeisen, PostFinance und einige Fintechs führen Geschäftskonten für GmbHs. Gebühren und Eröffnungsdauer unterscheiden sich stark und ändern sich laufend — prüfe sie direkt beim Anbieter. Achte dabei auf drei Punkte:
- Konto für juristische Personen: Manche Smartphone-Konten sind reine Privatkonten und dürfen nicht geschäftlich genutzt werden.
- Kapitaleinzahlung: Bietet die Bank das Kapitaleinzahlungskonto selbst an, entfällt ein späterer Wechsel.
- Zahlungsverkehr: QR-Rechnungen, eBill und eine Anbindung an deine Buchhaltungssoftware sparen später Zeit.
Wichtig: Privat- und Geschäftsfinanzen niemals mischen. Das ist nicht nur ordnungswidrig — es macht deine Buchhaltung zum Albtraum und kann im Streitfall die beschränkte Haftung der GmbH gefährden.
3. Fake-Rechnungen: Die erste Falle nach der Gründung
⚠️ Achtung: Kurz nach deiner SHAB-Publikation (oft schon nach wenigen Tagen) wirst du Rechnungen von unbekannten Firmen erhalten. Diese sehen aus wie offizielle Behördenrechnungen — sind es aber nicht. Du schuldest ihnen nichts.
Lies mehr dazu in unserem detaillierten Guide: Fake-Rechnungen nach der Gründung — so erkennst und abwehrst du sie.
Monat 1: Versicherungen und MWST
Nach den Sofortmassnahmen folgen im ersten Monat die Versicherungsentscheide. Manche sind obligatorisch, andere dringend empfohlen.
4. MWST prüfen und anmelden
Die Mehrwertsteuer (MWST) ist eines der komplexesten Themen für neue Unternehmen. Hier die wichtigsten Fakten:
| Situation | Was gilt | Was tun |
|---|---|---|
| Umsatz aus steuerbaren Leistungen < CHF 100'000 pro Jahr | Keine MWST-Pflicht (Art. 10 Abs. 2 MWSTG) | Nichts tun — oder freiwillig anmelden (kann vorteilhaft sein) |
| Bisher befreite Firma erreicht CHF 100'000 in einem Geschäftsjahr | MWST obligatorisch ab Beginn des folgenden Geschäftsjahres (Art. 14 Abs. 3 MWSTG) | Innert 30 Tagen nach Beginn der Steuerpflicht unaufgefordert bei der ESTV anmelden (Art. 66 Abs. 1 MWSTG) |
| Neue Firma, CHF 100'000 in den ersten 12 Monaten absehbar | Pflicht ab Aufnahme der Tätigkeit (Art. 14 Abs. 3 MWSTG) | Sofort prüfen und anmelden; ist es noch unklar, spätestens nach drei Monaten neu beurteilen (Art. 9 MWSTV) |
MWST-Steuersätze 2026
- 8.1% Normalsatz — Standardleistungen
- 3.8% Sondersatz — Beherbergungsleistungen (Hotels)
- 2.6% reduzierter Satz — Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Medikamente
Quelle: ESTV, Mehrwertsteuergesetz MWSTG Art. 25 (Sätze gültig seit 1.1.2024)
Freiwillige MWST-Registrierung
Auch ohne Pflicht kann es sinnvoll sein, sich freiwillig zu registrieren — besonders wenn du viele vorsteuerbelastete Inputs hast (z.B. Investitionen in Ausrüstung) oder mit MWST-pflichtigen Firmen arbeitest. Sprich das mit deinem Treuhänder durch.
Die Anmeldung erfolgt über das ESTV-Onlineportal (www.estv.admin.ch). Du erhältst eine MWST-Nummer und kannst ab dann Vorsteuern geltend machen.
5. UVG — Unfallversicherung
Das Unfallversicherungsgesetz (UVG) schreibt vor, dass alle Arbeitnehmenden gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert sind. Als Arbeitgeber bist du für die UVG-Anmeldung verantwortlich.
- Obligatorisch für Angestellte: Berufsunfall immer; Nichtberufsunfall, wenn jemand mindestens 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber arbeitet (Art. 13 UVV).
- Auch du als Geschäftsführer mit Lohn: Die Unfallversicherung (UVG) ist ab dem ersten Arbeitstag obligatorisch — auch für dich als Geschäftsführer mit Lohn, selbst wenn du der einzige Angestellte deiner eigenen Firma bist (UVG Art. 1a).
- Anbieter: Für bestimmte Branchen ist von Gesetzes wegen die Suva zuständig (Art. 66 UVG); alle anderen Firmen wählen einen privaten Versicherer (z.B. AXA, Zurich, Helvetia, Mobiliar).
Schliesse die Versicherung vor dem ersten Arbeitstag mit Lohn ab — die Pflicht gilt ab diesem Tag, nicht erst ab dem Vertrag.
6. KTG — Krankentaggeld
Das Krankentaggeld (KTG) ist in der Schweiz nicht obligatorisch, aber für GmbHs dringend empfohlen. Das KTG deckt den Lohnausfall, wenn du oder deine Mitarbeitenden krankheitsbedingt ausfallen.
Ohne KTG muss die Firma bei Krankheit den Lohn selbst weiterzahlen, sobald das Arbeitsverhältnis mehr als drei Monate gedauert hat oder dafür abgeschlossen wurde — im ersten Dienstjahr während drei Wochen, danach für eine angemessene längere Zeit (Art. 324a OR; die Dauer richtet sich in der Praxis nach kantonalen Skalen). Ist diese Zeit abgelaufen, hat die erkrankte Person keinen Lohnanspruch mehr.
Empfehlung: Kollektive KTG-Versicherung prüfen. Verbreitet sind Verträge, die 80% des Lohns während bis zu 720 Tagen zahlen; Wartefrist und Prämie legt der Vertrag fest — vergleiche Offerten mehrerer Versicherer.
7. Betriebshaftpflicht
Auch nicht obligatorisch, aber für jede professionelle Firma unverzichtbar. Die Betriebshaftpflicht schützt dich, wenn deine Firma einem Dritten durch ihre Tätigkeit Schaden zufügt.
- Betriebshaftpflicht: Schäden die deine Firma im Betrieb verursacht (z.B. Unfall beim Kunden)
- Berufshaftpflicht: Fehler bei der Berufsausübung (z.B. Beratungsfehler, Programmierfehler)
- Produkte-Haftpflicht: Bei physischen Produkten relevant
Die Prämie hängt von Branche, Umsatz und Deckungssumme ab; Berufshaftpflicht ist in der Regel teurer als eine einfache Betriebshaftpflicht. Hol Offerten ein.
BVG-Pensionskasse: Anschluss vor dem ersten Lohn
Das BVG (Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge) ist die zweite Säule des Schweizer Sozialversicherungssystems. Als GmbH-Geschäftsführer bist du — anders als Selbständigerwerbende — BVG-pflichtig, sobald du dir einen bestimmten Mindestlohn auszahlst.
| Kennzahl | Wert 2026 |
|---|---|
| Eintrittsschwelle (BVG-Pflicht bei einem Jahreslohn über) | CHF 22'680/Jahr Bruttolohn |
| Koordinationsabzug | CHF 26'460/Jahr |
| Obere Grenze des versicherten Jahreslohns (BVG-Minimum) | CHF 90'720/Jahr |
| Koordinierter (versicherter) Lohn im BVG-Minimum | CHF 3'780 — CHF 64'260/Jahr |
| Altersgutschriften (je nach Alter) | 7% bis 18% des koordinierten Lohns (Art. 16 BVG) |
Quelle: BVG, BSV «Beträge gültig ab dem 1. Januar 2026» (Werte 2025 und 2026 gleich). Ab 1.1.2027: Eintrittsschwelle CHF 23'040, Koordinationsabzug CHF 26'880 (Bundesrat, 2.10.2026).
Wie schliesse ich mich einer Pensionskasse an?
Kleine GmbHs schliessen sich typischerweise einer Sammelstiftung an (z.B. AXA Stiftung, Helvetia Sammelstiftung, BVG-Sammelstiftung der Mobiliar). Der Anschluss erfolgt über einen Antrag; die Beiträge zahlt die GmbH, und sie trägt mindestens die Hälfte davon — den Rest zieht sie dir vom Lohn ab (Art. 66 Abs. 1 BVG).
Tipp: Wenn du dir keinen oder einen sehr kleinen Lohn auszahlst und stattdessen Dividenden beziehst, fällst du möglicherweise unter die BVG-Eintrittsschwelle. Das spart Lohnnebenkosten — aber hat Auswirkungen auf deine Altersvorsorge, und bei hohen Dividenden kann die Ausgleichskasse einen Teil als Lohn behandeln. Kläre das mit einem Treuhänder.
Frist
Die obligatorische Versicherung beginnt mit dem Antritt des Arbeitsverhältnisses (Art. 10 Abs. 1 BVG). Schliesse die GmbH deshalb vor dem ersten Lohn an — wer später anschliesst, ist rückwirkend ab Beginn der Versicherungspflicht beitragspflichtig.
Monat 3: Buchhaltung einrichten
Eine GmbH ist nach Obligationenrecht (OR Art. 957 ff.) zur ordentlichen Buchführung verpflichtet — das bedeutet: doppelte Buchhaltung, Jahresabschluss mit Bilanz und Erfolgsrechnung, Aufbewahrungspflicht 10 Jahre. Die Pflicht gilt ab dem ersten Tag: Belege sammelst du deshalb von Anfang an, auch wenn das Buchhaltungssystem erst im dritten Monat steht.
Deine Optionen
- Selbst mit Software: Bexio, Abacus, AbaNinja, Banana Accounting. Gut für kleine GmbHs mit überschaubaren Transaktionen. Zum Beispiel: bexio kostet im Jahresabo ab CHF 35 pro Monat (Basic); Bankanbindung und automatischen Zahlungsabgleich gibt es erst ab Advanced für CHF 42 pro Monat. Im Monatsabo kostet jedes Paket CHF 10 mehr, alle Preise exkl. MWST.
- Treuhänder: Empfohlen wenn du keine Zeit oder Erfahrung hast. Laufende Buchhaltung durch einen Treuhänder ab CHF 145 pro Monat, exkl. MWST (Findea). Je nach Volumen deutlich mehr.
- Hybrid: Du führst laufend Buch (Bexio), der Treuhänder prüft und erstellt den Jahresabschluss. Häufigste Lösung für KMUs. Jahresabschluss mit Steuererklärung bei einem Online-Treuhänder ab CHF 990 pro Jahr (Run my Accounts, Paket «Base» für Kleinunternehmen mit wenig Komplexität, mit vier Stunden Beratung).
Was du vom ersten Tag an aufbewahren musst
- Alle Rechnungen (eingehend und ausgehend) — 10 Jahre
- Bankauszüge — 10 Jahre
- Verträge — 10 Jahre
- Lohnabrechnungen — 10 Jahre
- Handelsregister- und Gründungsdokumente — dauerhaft (empfohlen)
Lohnabrechnung
Wenn du Angestellte beschäftigst (inkl. dich selbst), erhält jede Person mit dem Lohn eine schriftliche Abrechnung (Art. 323b OR). Die Beiträge an die Ausgleichskasse zahlt die GmbH als Akonto — vierteljährlich, bei einer jährlichen Lohnsumme über CHF 200'000 monatlich (Art. 34 AHVV); nach Ablauf des Jahres rechnest du die effektiven Löhne mit der Ausgleichskasse ab. Die meisten Buchhaltungs-Tools unterstützen das — oder dein Treuhandpartner übernimmt es.
Checkliste im Überblick — erste 90 Tage
Hier ist die Checkliste im Überblick, in chronologischer Reihenfolge. Drucke sie aus oder speichere sie — du wirst mehrmals darauf zurückkommen.
| Wann | Was | Frist / Pflicht | Zuständige Stelle |
|---|---|---|---|
| Tag 1–7 | AHV/SVA anmelden | 🔴 Pflicht · keine gesetzliche Frist (AHVG Art. 64 Abs. 5) — Floow-Richtwert: innert 30 Tagen nach dem HR-Eintrag | Kantonale SVA |
| Tag 1–7 | Betriebskonto aktivieren / eröffnen | 🔴 Sofort | Hausbank oder Neobank |
| Tag 1–14 | Fake-Rechnungen erkennen und ignorieren | ⚠️ Achtung — kein Geld senden | — (SHAB-Monitoring) |
| Innert 1 Monat | Wirtschaftlich berechtigte Personen dem Transparenzregister melden (GmbH/AG, eingetragen ab 1.10.2026) | 🔴 Pflicht · ein Monat nach der Eintragung (TJPG Art. 9 Abs. 4) | EasyGov.swiss (Transparenzregister des Bundes) |
| Woche 2–4 | MWST prüfen und ggf. anmelden | 🟠 30 Tage nach Beginn der Steuerpflicht (Art. 66 MWSTG) | ESTV (estv.admin.ch) |
| Vor dem 1. Lohn | UVG-Unfallversicherung abschliessen | 🔴 Obligatorisch ab dem ersten Arbeitstag — auch für dich als Geschäftsführer mit Lohn | SUVA oder private Versicherung |
| Woche 2–4 | KTG-Krankentaggeld prüfen | 🟡 Empfohlen | AXA, Zurich, Helvetia, Mobiliar |
| Woche 2–4 | Betriebshaftpflicht abschliessen | 🟡 Empfohlen | Diverse Versicherer |
| Vor dem 1. Lohn | BVG-Pensionskasse anschliessen | 🔴 Obligatorisch ab Arbeitsantritt bei einem Jahreslohn über CHF 22'680 (Art. 10 Abs. 1 BVG) | Sammelstiftung oder eigene PK |
| Monat 3 | Buchhaltungssystem einrichten | 🔴 Obligatorisch ab Tag 1 | Bexio, AbaNinja oder Treuhänder |
| Laufend | Lohnabrechnungen erstellen | 🔴 Monatlich | Buchhaltungssoftware oder Treuhänder |
| Laufend | Belege sammeln und archivieren | 🔴 10 Jahre Aufbewahrungspflicht | Digital oder physisch |
Häufige Fragen nach der Gründung
Wie lange habe ich nach der GmbH-Gründung Zeit, um die AHV anzumelden?
Das Gesetz verlangt die Anmeldung bei der kantonalen Ausgleichskasse, nennt aber keine Frist (AHVG Art. 64 Abs. 5). Floow-Richtwert: innert 30 Tagen nach dem Handelsregistereintrag — verbindlich ist die Praxis deiner Ausgleichskasse. Die Beitragspflicht läuft ab dem ersten Lohn auch ohne Anmeldung — wer lange wartet, bekommt die Beiträge rückwirkend und auf einmal in Rechnung gestellt.
Ab wann ist eine GmbH MWST-pflichtig?
Eine GmbH ist MWST-pflichtig, sobald sie im In- und Ausland mindestens CHF 100'000 Umsatz pro Jahr aus steuerbaren Leistungen erzielt (Art. 10 MWSTG). Bei einer Neugründung beginnt die Pflicht schon mit der Aufnahme der Tätigkeit, wenn absehbar ist, dass die Grenze in den ersten 12 Monaten erreicht wird (Art. 14 Abs. 3 MWSTG). Anmelden musst du dich unaufgefordert innert 30 Tagen nach Beginn der Steuerpflicht bei der ESTV (Art. 66 Abs. 1 MWSTG). Wer weniger Umsatz erwartet, kann sich freiwillig registrieren lassen — das kann sich lohnen, wenn hohe Vorsteuern anfallen.
Ab wann ist die BVG-Pensionskasse Pflicht für Geschäftsführer?
Geschäftsführer und Angestellte, die ein Jahresgehalt von mehr als CHF 22'680 beziehen, sind BVG-pflichtig (Stand 2026; ab 1.1.2027: CHF 23'040). Als GmbH-Geschäftsführer bist du nicht automatisch als Selbständiger behandelt — du brauchst einen Pensionskassenanschluss, und zwar ab Antritt des Arbeitsverhältnisses (Art. 10 Abs. 1 BVG).
Welche Versicherungen sind für eine neue GmbH obligatorisch?
Obligatorisch sind: AHV/IV/EO- und ALV-Beiträge (je hälftig Arbeitgeber und Arbeitnehmer), UVG (Unfallversicherung für alle Angestellten — auch für dich als Geschäftsführer mit Lohn, ab dem ersten Arbeitstag), BVG (bei einem Jahreslohn über CHF 22'680). Empfohlen (nicht obligatorisch): KTG (Krankentaggeld), Betriebshaftpflicht, Berufshaftpflicht.
Muss ich als GmbH eine doppelte Buchhaltung führen?
Ja, eine GmbH ist nach OR zur ordentlichen Buchführung (doppelte Buchhaltung) verpflichtet. Das gilt unabhängig von der Grösse. Eine ordentliche Revision brauchen Publikumsgesellschaften, Gesellschaften mit Pflicht zur Konzernrechnung und Gesellschaften, die in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zwei der drei Grössen überschreiten: Bilanzsumme CHF 20 Mio., Umsatzerlös CHF 40 Mio., 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt (Art. 727 Abs. 1 OR, für die GmbH über Art. 818 Abs. 1 OR). Verlangen Aktionäre mit zusammen mindestens 10 Prozent des Aktienkapitals eine ordentliche Revision, ist sie ebenfalls Pflicht; bei der GmbH kann das jeder Gesellschafter mit Nachschusspflicht (Art. 727 Abs. 2, Art. 818 Abs. 2 OR). Unterhalb dieser Grössen ist die eingeschränkte Revision der Normalfall (Art. 727a Abs. 1 OR). Darauf verzichten (Opting-out) kann eine Gesellschaft nur, wenn sie im Jahresdurchschnitt höchstens zehn Vollzeitstellen hat und alle Aktionärinnen und Aktionäre bzw. Gesellschafterinnen und Gesellschafter zustimmen. Seit dem 1. Januar 2025 gilt ein Verzicht nur für künftige Geschäftsjahre und muss vor deren Beginn beim Handelsregisteramt angemeldet werden, zusammen mit der Jahresrechnung des letzten Geschäftsjahres; bei der Gründung genügt die Verzichtserklärung. Der Verzicht gilt danach auch für die folgenden Jahre, doch jede Aktionärin und jeder Aktionär bzw. Gesellschafter kann spätestens zehn Tage vor der Generalversammlung wieder eine eingeschränkte Revision verlangen (Art. 727a Abs. 2, 2bis und 4 OR, Art. 62 Abs. 3 HRegV).
Was sind Fake-Rechnungen und wie erkenne ich sie?
Nach der SHAB-Publikation (Handelsregister) erhalten viele neue GmbHs Rechnungen für Dienste, die sie nie bestellt haben. Typische Beispiele: "Handelsregister-Erfassung Online", "Unternehmensverzeichnis Eintrag", "Markenüberwachung". Diese sind nicht obligatorisch und kommen von privaten Anbietern die offizielle Behörden imitieren. Zahle niemals ohne vorherige Prüfung.
Wie lange muss ich die Geschäftsbücher meiner GmbH aufbewahren?
Die Buchführungspflicht gilt ab dem ersten Tag (Art. 957 OR). Geschäftsbücher, Buchungsbelege und der Geschäftsbericht sind 10 Jahre aufzubewahren (Art. 958f OR) — das gilt unabhängig davon, ob du eine ordentliche oder eingeschränkte Revision hast.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Fristen und Schwellenwerte können sich ändern. Prüfe aktuelle Werte bei den zuständigen Behörden (SVA, ESTV, BSV) oder konsultiere einen Treuhänder.
Quellen: AHVG, AHVV, MWSTG, MWSTV, BVG, UVG, UVV, TJPG (SR 955.3), OR Art. 323b, 324a und 957 ff., BSV, ESTV, AHV/IV/EO Beitragssätze 2026.