Die Einzelfirma ist die einfachste und schnellste Gründungsform in der Schweiz. Du brauchst kein Mindestkapital, keinen Notar, keinen formellen Gründungsakt. Die Einzelfirma entsteht automatisch mit Aufnahme deiner selbständigen Tätigkeit.
Ideal für: Freelancer, Berater, Handwerker, Kleinunternehmer, Nebenerwerb. Laut Bundesamt für Statistik gibt es in der Schweiz über 300'000 registrierte Einzelfirmen — mehr als jede andere Rechtsform.
Dieser Guide zeigt dir Schritt für Schritt, wie du deine Einzelfirma gründest, dich bei der AHV anmeldest und alles korrekt aufbaust — ohne versteckte Kosten oder überflüssige Formalitäten.
Warum eine Einzelfirma?
Die Einzelfirma ist die einfachste und schnellste Rechtsform. Kein Mindestkapital, kein Notar, kein HR-Eintrag nötig (unter CHF 100'000 Umsatz). Du kannst morgen starten — heute kannst du noch die Anmeldungen vorbereiten.
Hier die wichtigsten Vorteile:
- Null Gründungskosten: Keine Stammkapitalpflicht, kein Notar, keine versteckten Gebühren. Optional: HR-Eintrag ab CHF 150.
- Sofort operative: Die Einzelfirma entsteht automatisch. Du kannst ab Tag 1 tätig sein.
- Volle Kontrolle: Du triffst alle Entscheide alleine. Keine Gesellschafter, keine Abstimmungen.
- Einfache Buchhaltung: Unter CHF 500'000 Umsatz genügt die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (Milchbüchlein).
- Flexibel: Du kannst die Tätigkeit einfach beenden oder ausbauen — keine Umwandlungs-Formalitäten.
Zu beachten: Die Einzelfirma haftet unbegrenzt mit dem gesamten Privatvermögen. Das ist der grosse Unterschied zur GmbH, die nur mit dem Gesellschaftsvermögen haftet.
Voraussetzungen für die Einzelfirma-Gründung
Die Voraussetzungen für eine Einzelfirma sind deutlich niedriger als bei einer GmbH. Trotzdem gibt es ein paar Punkte, die du prüfen musst.
Wer kann eine Einzelfirma gründen?
Nur natürliche Personen können eine Einzelfirma gründen — nicht juristische Personen (andere Firmen, Stiftungen). Du brauchst:
- Schweizer Wohnsitz oder Aufenthaltsbewilligung (C-Bewilligung ideal, B möglich)
- Handlungsfähigkeit: Mindestens 18 Jahre alt
- Keine Eintragung im Schuldenregister (Betreibung wird publiziert)
- Eine Person: Die Einzelfirma ist für EINE Person. Mit Partner → Kollektivgesellschaft oder GmbH
Wichtig: Bei Personen ohne Schweizer Wohnsitz prüft die Ausgleichskasse die Selbständigkeit genauer. Du musst nachweisen, dass du tatsächlich eine unabhängige Tätigkeit ausübst (mehrere Auftraggeber, eigenes Risiko, eigene Infrastruktur).
Firmenname und Namensrecht
Der Firmenname muss deinen Familiennamen enthalten (OR Art. 945). Das ist die Grundregel. Zusätze sind erlaubt:
- «Markovic Consulting» — Familienname + Fantasie-Zusatz ✓
- «Markovic Design Studio» — Familienname + Zusatz ✓
- «Ivan Markovic» — Familienname + Vorname ✓
- «Creative Agency» (ohne Familiennamen) — nicht zulässig ✗
Firmenname prüfen: Im Handelsregister (zefix.ch) kannst du kostenfrei prüfen, ob dein Name schon vergeben ist. Unter CHF 100'000 Umsatz brauchst du keine Eintragung und der Name hat keinen Rechtsschutz — du kannst ihn aber trotzdem nutzen.
Kein Rechtsformzusatz nötig: Anders als bei GmbH («GmbH») oder AG («AG») brauchst du bei einer Einzelfirma keinen Zusatz wie «Einzelfirma» oder «Einzelunternehmen». Das ist optional.
Kein Mindestkapital erforderlich
Eine der grössten Stärken der Einzelfirma: Du brauchst KEIN Mindestkapital. Nicht CHF 20'000 wie bei der GmbH, nicht CHF 100'000 wie bei der AG. Null.
Du bestimmst, mit wie viel Kapital du startest — CHF 1'000 oder CHF 100'000. Das ist ganz dir überlassen. Solange du den Betrieb finanzieren kannst, bist du handlungsfähig.
Beispiel: Du möchtest als Grafiker starten. Du hast einen Laptop (Privatvermögen) und CHF 2'000 für Software-Lizenzen und Marketing. Das reicht völlig. Keine Notar, kein Sperrkonto, kein Reglement.
Was kostet eine Einzelfirma-Gründung?
Die Kosten einer Einzelfirma-Gründung sind minimal. Hier die vollständige Übersicht:
| Posten | Kosten (CHF) | Hinweis |
|---|---|---|
| Startkapital | Frei wählbar | Kein Mindestkapital, du entscheidest |
| AHV-Anmeldung | 0 | Kostenlos, obligatorisch innert 3 Monaten |
| Handelsregistereintrag (optional) | 150 – 300 | Nur ab CHF 100k Umsatz oder freiwillig |
| Domain und Website | ab 10/Jahr | Optional aber empfohlen |
| Buchhaltungssoftware | 0 – 300/Jahr | Gratis-Tools oder bezahlt (z.B. Bexio) |
| Versicherungen (je nach Branche) | 500 – 2'000+/Jahr | Berufshaftpflicht, Krankentaggeld, Altersvorsorge |
Fazit: Die reine Gründung kostet CHF 0–500. Das ist die günstigste Gründungsform überhaupt. Mit Versicherungen und optionalen Extras rechnest du mit ca. CHF 1'000–2'000 pro Jahr.
Einzelfirma gründen: Schritt für Schritt
Der Gründungsprozess ist einfach und unkompliziert. Hier sind die sechs wichtigsten Schritte:
1. Tätigkeit aufnehmen
Das ist der wichtigste Punkt: Die Einzelfirma entsteht automatisch mit Aufnahme deiner selbständigen Tätigkeit. Du brauchst KEINEN formellen Gründungsakt, KEINEN Notar, KEINE Anmeldung beim Handelsregister (unter CHF 100'000).
Was zählt als «Aufnahme der Tätigkeit»? Konkrete Massnahmen:
- Du schreibst deine erste Rechnung
- Du hast den ersten Kunden/Auftrag
- Du kaufst geschäftliche Ausrüstung (Laptop, Werkzeuge, Büromöbel)
- Du eröffnest ein Geschäftskonto
- Du wirbelst aktiv auf dem Markt (Marketing, Netzwerken, Kunden anwerben)
Es genügt, wenn du nachweisen kannst, dass du die Absicht hast, eine selbständige Tätigkeit auszuüben. Die AHV / SVA prüft das bei der Anmeldung.
2. AHV-Anmeldung — PFLICHT
Das musst du auf jeden Fall machen. Du meldest dich bei der kantonalen Ausgleichskasse (auch SVA = Selbständigerwerbende Versichertenkasse genannt) an.
Frist: Innert 3 Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit.
Wie funktioniert die Anmeldung?
- Kontakt zur kantonalen Ausgleichskasse (dein Wohnkanton oder Tätigkeit)
- Du füllst das Formular «Anmeldung Selbständigerwerbende» aus
- Die SVA prüft, ob du die Kriterien erfüllst (Selbständigkeit)
- Du erhältst eine AHV-Nummer (falls noch nicht vorhanden)
Selbständigkeitskriterien (prüft die AHV): Mehrere Auftraggeber (nicht nur ein Arbeitgeber), eigenes Inkassorisiko (du trägst das Risiko), eigene Infrastruktur (Home Office reicht), Arbeitsmittel in deinem Eigentum, eigene Geschäftsverantwortung.
AHV-Beitrag: Du zahlst 10,6% auf dein Netto-Einkommen (2024/2025). Der Mindestbeitrag beginnt bei ca. CHF 243/Jahr (CHF 2'300 Mindesteinkommen). Der Höchstbeitrag ist ca. CHF 2'968/Jahr (auf Einkommen ab ca. CHF 28'000).
Zeitpunkt: Die AHV-Anmeldung löst auch deine Versicherung in der IV (Invalidenversicherung) und EO (Erwerbsersatz) aus. Das ist automatisch gekoppelt.
3. Handelsregister-Eintrag (optional, aber lohnt sich)
Unter CHF 100'000 Jahresumsatz: Der HR-Eintrag ist FREIWILLIG. Ab CHF 100'000 oder wenn du Angestellte hast: OBLIGATORISCH.
Solltest du dich freiwillig eintragen? Hier die Vorteile:
- Namensschutz: Niemand sonst darf diesen Namen nutzen
- Glaubwürdigkeit: Banken, Kunden, Partner sehen dich als «offiziell» registriert
- Einfachere Kontoeröffnung: Banken akzeptieren den HR-Auszug als Nachweis
- Umsatzangaben publikmachen: Du kannst freiwillig Umsatzzahlen publik machen (wichtig für Kreditwürdigkeit)
Kosten: Ca. CHF 150–300 je nach Kanton + Publikationsgebühr im SHAB (ca. CHF 100–150).
Prozess: Du füllst ein HR-Formular aus, reicht es mit Identitätsausweis und Unterschriftsbeglaubigung beim kantonalen HR-Amt ein. Bearbeitungsdauer: ca. 1–2 Wochen. Die Publikation erfolgt im SHAB (Schweizerisches Handelsamtsblatt).
4. MWST prüfen
Deine MWST-Situation hängt vom Umsatz ab:
- Unter CHF 100'000 Jahresumsatz: Du bist von der MWST befreit (keine Pflicht)
- Ab CHF 100'000: MWST-Anmeldung ist obligatorisch
- Freiwillige Unterstellung: Auch unter CHF 100'000 kannst du dich «freiwillig unterstellen» lassen — Vorteil: Vorsteuerabzug
Beispiel: Du kaufst Werkmaterial für CHF 5'000 (inkl. 8,1% MWST = CHF 405 MWST). Ohne freiwillige Unterstellung: du trägst die MWST komplett. Mit Unterstellung: du kannst die MWST zurückfordern.
MWST-Satz 2024: Normalsatz 8,1%. Reduzierter Satz (Lebensmittel, Bücher, Medikamente) 2,6%.
Anmeldung: Online über das ESTV-Portal (estv.admin.ch) oder über deinen Treuhänder.
5. Versicherungen abschliessen
Als Einzelfirma brauchst du KEINE BVG-Pensionskasse (die ist nur ab Angestellten ab ca. CHF 22'050 Jahresverdienst Pflicht). Trotzdem brauchst du:
- Krankenversicherung: Obligatorisch, privater Abschluss (Deine normale Krankenkasse)
- Berufshaftpflicht: Je nach Branche; für Berater, Handwerker, Ärzte, Juristen oft obligatorisch
- Krankentaggeld (KTG): Empfohlen (80% des Lohns bei Krankheit — du bekommst sonst nichts)
- Altersvorsorge (3. Säule): Nicht obligatorisch, aber dringend empfohlen (du sparst CHF 1'000–CHF 7'056/Jahr steuerfrei)
Kosten: Berufshaftpflicht ab CHF 500/Jahr, KTG ab CHF 200/Jahr, 3. Säule: du bestimmst die Höhe.
6. Buchhaltung aufsetzen
Du bist buchführungspflichtig — aber die Anforderung ist klein:
- Unter CHF 500'000 Jahresumsatz: Einfache Buchhaltung (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, «Milchbüchlein»)
- Ab CHF 500'000: Doppelte Buchführung (Bilanz, Gewinn-Verlust-Rechnung)
Einfache Buchhaltung: Du notierst monatlich (oder quartalsweise):
- Alle Einnahmen (Rechnungen an Kunden)
- Alle Ausgaben (Material, Büromaterial, Auto, Nebenkosten)
- Die Differenz ist dein Gewinn (oder Verlust)
Das geht auch mit einem einfachen Excel-Sheet. Tools, die helfen:
- Gratis: Wave (cloud-basiert), GnuCash (lokale Software)
- Kostenpflichtig: Bexio (CHF 29–149/Monat), Klara (CHF 29–79/Monat), Banana (Einmalgebühr)
Tipp: Rechnungen digital speichern (Cloud), Quittungen fotografieren, ein separates Geschäftskonto nutzen. So ist die Buchhaltung im Notfall ein Kinderspiel.
Einzelfirma vs. GmbH — Was ist besser für dich?
Das ist die klassische Frage bei Gründern. Hier der Vergleich mit konkreten Zahlen:
| Kriterium | Einzelfirma | GmbH |
|---|---|---|
| Haftung | Unbegrenzt (privates Vermögen haftbar) | Beschränkt (nur GmbH-Vermögen) |
| Startkapital | CHF 0 (frei wählbar) | CHF 20'000 Minimum |
| Gründungsdauer | 0 Tage (sofort operative) | 2–4 Wochen |
| Gründungskosten | CHF 0–500 | CHF 1'500–3'000 (ohne Kapital) |
| Notar erforderlich | Nein | Ja (Pflicht) |
| Handelsregister | Optional (unter CHF 100k) | Obligatorisch |
| Buchhaltung | Einfach (Einnahmen-Ausgaben) | Doppelte Buchführung (ab Start) |
| Steuern | Einkommenssteuer auf Einkommen | Gewinnsteuer + Einkommenssteuer auf Dividende |
| Steueroptimierung ab | Weniger sinnvoll | Ab ca. CHF 80'000 Gewinn interessant |
| Image / Glaubwürdigkeit | Kleiner, weniger formell | Professioneller, vertrauenswürdiger |
| Angestellte | Möglich, aber volle Haftung | Sauberer, Haftungsbegrenzung |
| Partner aufnehmen | Nicht möglich (Einzelfirma = eine Person) | Möglich (bis zu 100 Gesellschafter) |
Unsere Empfehlung: Start mit Einzelfirma (schnell, billig, flexibel). Wenn eines dieser Kriterien eintritt, wechsel zur GmbH:
- Umsatz überschreitet CHF 100'000–150'000 stabil
- Haftungsrisiko wird relevant (z.B. Handwerk, Beratung mit Fehlerrisiko)
- Du möchtest einen Partner aufnehmen
- Dein Gewinn ist ca. CHF 80'000+ (steuerliche Optimierung lohnt sich)
- Du willst Investoren aufnehmen (Investoren erwarten GmbH/AG)
Wichtige Pflichten als Einzelfirma
Mit der Einzelfirma kommen auch Verantwortungen. Diese darfst du nicht vergessen:
- Buchführung: Einfache Buchhaltung (Einnahmen-Ausgaben) oder doppelte (ab CHF 500'000). Alle Belege aufbewahren (7 Jahre).
- AHV/IV/EO-Beiträge: Quartalsweise oder halbjährlich zahlen (Rechnungen kommen automatisch). Verzug führt zu hohen Verzugszinsen.
- Steuererklärung: Jährlich einreichen. Dein Geschäftseinkommen ist Teil deiner persönlichen Steuererklärung.
- MWST-Abrechnung: Wenn registriert (ab CHF 100'000 oder freiwillig), monatlich oder quartalsweise abrechnen.
- Unbeschränkte Haftung: Dein Privatvermögen (Haus, Auto, Ersparnisse) ist haftbar. Im Insolvenzfall kann es zugegriffen werden.
- Versicherungen: Krankenversicherung obligatorisch. Berufshaftpflicht je nach Branche. KTG wird nicht automatisch gezahlt.
Wichtig: Viele Einzelfirmen scheitern bei der AHV-Anmeldung, weil sie die Sozialversicherungspflicht übersehen. Melde dich sofort an — die Frist sind 3 Monate, aber je früher desto besser.
Wann solltest du zur GmbH wechseln?
Die Einzelfirma ist ein guter Start — aber es gibt Punkte, ab denen eine Umwandlung zur GmbH sinnvoll wird. Hier die Triggerpunkte:
- Umsatz CHF 100'000+: Dein Geschäft wächst stabil — GmbH bietet bessere Haftung
- Haftungsrisiko: Du machst Beratung, Bauleitung, Handwerk mit potenziellem Fehlerrisiko → GmbH schützt Privatvermögen
- Partner aufnehmen: Du möchtest zusammen mit jemandem weitermachen → Einzelfirma geht nicht, GmbH ist die Lösung
- Gewinn CHF 80'000+: Steuerlich wird's interessant: GmbH mit geringeren Steuersätzen (je nach Kanton 10–20%) vs. Einkommenssteuer (25–40%)
- Investorenfinanzierung: Wenn du Geld von aussen aufnehmen willst, wollen Investoren eine GmbH/AG
- Kreditvergabe: Banken bevorzugen GmbHs, wenn du grössere Kredite brauchst
Umwandlung durchführen: Du kannst deine Einzelfirma nicht «umbenennen» zur GmbH. Stattdessen machst du eine Sacheinlage:
- Gründe eine neue GmbH
- Überführe deine Einzelfirma-Vermögenswerte (Maschinen, Kundenstamm, Goodwill) als Sacheinlage in die GmbH
- Ein Revisor bewertet die Sachwerte (kostenpflichtig: CHF 1'000–3'000)
- Löse die Einzelfirma auf (ein paar Formalitäten beim Handelsregister)
Die alte Einzelfirma läuft aus, die neue GmbH fängt an. Kunden und Geschäftsbeziehungen laufen oft nahtlos weiter.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine Einzelfirma-Gründung?
Eine Einzelfirma kostet minimal CHF 0–500. Du brauchst kein Mindestkapital. Optional: HR-Eintrag (CHF 150–300), Domain (ab CHF 10/Jahr), Buchhaltungssoftware (ab CHF 0). Das ist die günstigste Gründungsform überhaupt.
Muss ich mich ins Handelsregister eintragen?
Unter CHF 100'000 Jahresumsatz ist der HR-Eintrag freiwillig. Ab CHF 100'000 oder wenn du Angestellte hast: obligatorisch. Ein freiwilliger Eintrag bietet Namensschutz und Glaubwürdigkeit.
Wie melde ich mich bei der AHV an?
Du meldest dich bei der kantonalen Ausgleichskasse (SVA) an — innert 3 Monaten nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit. Die Anmeldung ist kostenlos. AHV-Beitrag: 10,6% deines Nettoeinkommens (ab CHF 2'300).
Kann ich Angestellte in einer Einzelfirma haben?
Ja, eine Einzelfirma kann Mitarbeitende beschäftigen. Du brauchst dann eine BVG-Pensionskasse ab dem ersten Angestellten mit Jahreslohn über CHF 22'050 und musst dich bei den Sozialversicherungen anmelden.
Brauche ich einen Notar für die Einzelfirma-Gründung?
Nein, eine Einzelfirma benötigt keinen Notar. Es gibt keinen formellen Gründungsakt. Die Einzelfirma entsteht automatisch mit Aufnahme der selbständigen Tätigkeit.
Wann sollte ich von der Einzelfirma zur GmbH wechseln?
Ein Wechsel ist sinnvoll bei: Umsatz über CHF 100'000, Haftungsrisiko, geplante Partner, Investorenfinanzierung oder ab ca. CHF 80'000 Gewinn (steuerliche Optimierung). Die Umwandlung ist über eine Sacheinlage möglich.
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