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BVG Pflicht für GmbH-Gründer

Der vollständige Guide: Pensionskasse, Kosten und Anschluss in 5 Schritten

12 Min. LesezeitAktualisiert: März 2026

Die meisten GmbH-Gründer wissen nicht, dass sie sich mit der Gründung ihrer Gesellschaft automatisch einer wichtigen gesetzlichen Pflicht aussetzen: der Anmeldung bei einer Pensionskasse. Diese Pflicht taucht oft überraschend auf und wird häufig übersehen – mit erheblichen Konsequenzen.

Was viele nicht realisieren: Wer die Frist verpasst oder ignoriert, dass eine BVG-Anmeldung Pflicht ist, wird automatisch der sogenannten Auffangeinrichtung zugeordnet. Dort sind die Kosten bis zu 30–50% höher als bei regulären Pensionskassen. Das kann bei kleinen und mittleren Unternehmen schnell mehrere tausend Franken pro Jahr kosten – Kosten, die hätte vermieden werden können.

Dieser Guide erklärt dir alles, was du über BVG-Pflicht wissen musst: Was das BVG ist, wann genau die Pflicht entsteht, wie viel es kostet, und wie du Schritt für Schritt die richtige Pensionskasse findest und dein Unternehmen anmeldest. Am Ende wirst du sicher wissen, ob deine GmbH betroffen ist – und was du konkret tun musst.

Was ist das BVG und warum betrifft es deine GmbH?

Das BVG – Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge – ist die gesetzliche Grundlage für die zweite Säule der Schweizer Altersvorsorge. Um zu verstehen, warum das für deine GmbH relevant ist, hilft ein kurzer Überblick über das Schweizer Vorsorgesystem:

Die drei Säulen der Schweizer Altersvorsorge

Das Schweizer Vorsorgesystem beruht auf drei Säulen, die zusammen eine umfassende Absicherung bieten:

  • 1. Säule (AHV – Alters- und Hinterlassenenversicherung): Das ist die staatliche Grundsicherung. Sie finanziert sich durch Beitragszahlungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Die AHV zahlt lebenslang eine Rente aus und deckt das Existenzminimum ab.
  • 2. Säule (Berufliche Vorsorge – das BVG): Das ist die betriebliche Altersvorsorge. Sie soll zusammen mit der AHV den gewohnten Lebensstandard sichern. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen in einen Rentenfonds ein, aus dem später Renten und Kapitalleistungen gezahlt werden.
  • 3. Säule (Private Vorsorge): Das ist die freiwillige, private Sparform. Jeder kann zusätzlich Geld zur Seite legen – mit Steuervergünstigungen in der 3a und flexibel in der 3b.

Das BVG regelt die zweite Säule. Es ist für Arbeitgeber in der Schweiz verpflichtend, Ihre Angestellten in einer Pensionskasse zu versichern – nicht freiwillig, sondern gesetzlich zwingend. Die BVG ist also nicht optional wie die private Vorsorge, sondern eine Pflichtleistung des Arbeitgebers.

BVG-Pflicht — wann musst du eine Pensionskasse anschliessen?

Nicht jedes Unternehmen ist sofort verpflichtet, eine Pensionskasse zu haben. Die Pflicht entsteht erst ab einer bestimmten Schwelle. Diese Schwelle nennt sich Eintrittsschwelle.

Die Eintrittsschwelle 2025/2026: CHF 22'680

Die Eintrittsschwelle für das BVG wird jährlich angepasst und liegt für 2025/2026 bei CHF 22'680 Jahreslohn. Diese Schwelle basiert auf drei Vierteln der maximalen AHV-Altersrente.

Das bedeutet praktisch: Sobald du einen Angestellten (inklusive dich selbst, wenn du einen Lohn beziehst) mit einem Jahreslohn über CHF 22'680 hast, entsteht eine BVG-Anmeldungspflicht.

Wichtig: Diese Schwelle gilt pro Person. Wenn du fünf Angestellte mit je CHF 10'000 Jahreslohn hast, fällt keine Person unter die Schwelle – aber auch niemand über ihr, also keine Pflicht. Wenn du dagegen einen Angestellten mit CHF 30'000 pro Jahr hast, entsteht sofort die Pflicht.

Sonderfall: Geschäftsführer als Angestellter

Der Geschäftsführer einer GmbH ist üblicherweise ein Angestellter mit einem Arbeitsvertrag. Das bedeutet: Wenn du als Gründer/Geschäftsführer dir selbst einen Lohn über CHF 22'680 auszahlst, fällst du selbst unter die BVG-Pflicht.

Das ist eine häufige Verwirrung: Du bist als GF nicht nur "Eigentümer" der Firma, sondern auch ihr Angestellter. Darum musst du dich (und später jeden weiteren Mitarbeiter über der Schwelle) selbst in einer Pensionskasse versichern. Diese Versicherung ist nicht optional – sie ist Pflicht, sobald der Lohn stimmt.

Praktisch bedeutet das: Wenn du als alleiniger Gründer mit einem Jahreseinkommen von CHF 60'000 tätig bist, versicherst du dich selbst in einer Pensionskasse an. Die Firma zahlt den Arbeitgeberanteil, du selbst zahlst den Arbeitnehmeranteil.

Einpersonen-GmbH ohne Angestellte

Hier wird es tricky: Wenn du Gründer einer Einpersonen-GmbH bist und dich selbst einen Lohn auszahlst, bist du Arbeitnehmer und unterliégst dem BVG.

Manche Gründer versuchen, die BVG-Pflicht zu umgehen, indem sie sich ausschliesslich über Dividenden auszahlen statt über Lohn. Das ist rechtlich problematisch: Die Behörden in den meisten Kantonen wenden dann ein "echtes Arbeitsverhältnis" an – sprich: Auch wenn du dir formell kein Lohn auszahlst, wirst du trotzdem als Angestellte Person betrachtet und der Auffangeinrichtung zugeordnet. Das ist noch teurer.

Unser Rat: Wenn du als Gründer in deiner GmbH tätig bist, zahle dir einen fairen Lohn über CHF 22'680 aus – und melde dich präventiv bei einer regulären Pensionskasse an. Das ist günstiger, transparenter und rechtlich sauber.

BVG-Beiträge — was kostet es?

Die Kosten für die BVG sind nicht einheitlich – sie hängen von mehreren Faktoren ab: dem Alter der versicherten Personen, dem Lohn, und welcher Pensionskasse du beitrittst. Hier sind die wichtigsten Faktoren:

Altersabhängige Beitragssätze

Die BVG sieht vor, dass der Beitrag mit zunehmendem Alter steigt – logisch, denn die Rentenleistung rückt näher. Diese Sätze sind Richtlinien, können aber zwischen Pensionskassen variieren:

AlterUngefährer BeitragssatzAnmerkung
25–34 Jahreca. 7–9%Junge Arbeitnehmende: tiefere Sätze
35–44 Jahreca. 10–12%Mittleres Alter: moderate Sätze
45–54 Jahreca. 15–17%Höhere Sätze wegen kürzerer Anspardauer
55–65 Jahreca. 18–22%Höchste Sätze vor Pensionierung

Diese Sätze beziehen sich auf den "koordinierten Lohn" (siehe nächster Punkt). Das Wichtige: Ein 55-Jähriger zahlt deutlich mehr als ein 25-Jähriger – auch wenn sie das gleiche Gehalt verdienen.

Der koordinierte Lohn: Das Geheimnis der Berechnung

Die Beiträge werden nicht vom Bruttolohn berechnet, sondern vom koordinierten Lohn. Hier wird ein Koordinationsabzug angewendet, um Doppelsparen zu vermeiden.

Koordinationsabzug für 2025/2026: CHF 25'725

Das funktioniert so: Der Koordinationsabzug wird vom Bruttolohn abgezogen. Der Rest ist der koordinierte Lohn, auf dem die BVG-Beiträge berechnet werden.

Formel: Koordinierter Lohn = Bruttolohn − Koordinationsabzug

Beispiel: Du verdienst CHF 60'000 pro Jahr. Der koordinierte Lohn ist dann: 60'000 − 25'725 = CHF 34'275. Auf diesen Betrag werden deine BVG-Beiträge berechnet.

Warum dieser Abzug? Die AHV (1. Säule) zahlt bereits eine Grundrente, die auf einem bestimmten Einkommensniveau basiert. Die BVG (2. Säule) soll diese ergänzen, nicht verdoppeln. Der Koordinationsabzug verhindert, dass du für ein und denselben Einkommensteil zwei Mal sparst.

Die obere Grenze: Maximum insurable salary

Es gibt auch eine Obergrenze. Für 2025/2026 liegt die maximale versicherte Lohnsumme bei CHF 88'200. Verdienst du mehr, werden die Beiträge nicht auf den übersteigenden Betrag berechnet.

Beispiel: Du verdienst CHF 100'000. Die BVG berechnet Beiträge nur auf CHF 88'200 (oder genauer: auf CHF 88'200 − 25'725 = CHF 62'475 koordinierter Lohn).

Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil

Die BVG-Beiträge werden geteilt: Der Arbeitgeber zahlt mindestens 50%, der Arbeitnehmer maximal 50%. In der Praxis ist ein 50-50-Split üblich, manche Pensionskassen verschieben es zu 55-45 oder sogar 60-40 zu Gunsten der Arbeitnehmenden.

Als Gründer einer Einpersonen-GmbH zahlst du also: (a) Den Arbeitgeberanteil aus der Firmenkasse, (b) Den Arbeitnehmeranteil aus deinem persönlichen Lohn (mit Lohnabzug, wie bei AHV/IV/ALV).

Beispielrechnung: 35-Jähriger Gründer mit CHF 80'000 Jahreslohn

Daten:

  • Alter: 35 Jahre
  • Bruttolohn: CHF 80'000
  • Beitragssatz (Altersgruppe 35–44): 10%
  • Koordinationsabzug: CHF 25'725

Berechnung:

Koordinierter Lohn = CHF 80'000 − CHF 25'725 = CHF 54'275

Gesamtbeitrag (beide Teile) = CHF 54'275 × 10% = CHF 5'427.50 pro Jahr

Arbeitgeberanteil (50%) = CHF 2'713.75 (zahlt die Firma)

Arbeitnehmeranteil (50%) = CHF 2'713.75 (wird vom Nettolohn abgezogen)

Monatliche Belastung: Ca. CHF 451 pro Monat Gesamtbeitrag

Für deine Firmenbilanz: CHF 2'713.75 pro Jahr als Betriebsausgabe (Arbeitgeberanteil ist abzugsfähig).

So findest du die richtige Pensionskasse

Es gibt hunderte von Pensionskassen in der Schweiz. Sie unterscheiden sich in Struktur, Kosten, Leistungen und Flexibilität. Für eine kleine GmbH oder einen Einzelgründer gibt es drei Haupttypen:

1. Sammelstiftung (häufigste Option für KMU)

Eine Sammelstiftung ist ein Zusammenschluss von vielen kleinen und mittleren Unternehmen unter einem Dach. Der Vorteil: Niedrige Verwaltungskosten durch Pooling. Der Nachteil: Weniger Flexibilität bei der Gestaltung von Leistungen.

Best for: Einzelgründer, kleine Teams (1–10 Personen), Budget-bewusste Gründer.

Kosten: Typischerweise 0,5–1,2% der Lohnsumme als Verwaltungsgebühr.

2. Vollversicherung (Versicherungsmodell)

Bei einer Vollversicherung schliesst du einen Versicherungsvertrag mit einer Versicherungsgesellschaft ab. Die Versicherung trägt das Anlage- und Longevity-Risiko. Das ist einfacher zu administrieren, aber teurer.

Best for: Gründer ohne Buchhaltungs-Know-how, die maximale Sicherheit und Simplicity wollen.

Kosten: Typischerweise 1,5–2,5% der Lohnsumme (höher wegen Gewinn der Versicherung).

3. Teilautonome Lösung (Hybrid-Modell)

Eine teilautonome Lösung kombiniert Eigenverantwortung mit Versicherungsdeckung. Du verwaltest deine Pensionskasse teilweise selbst, hast aber Rückgriff auf die Versicherung für Invalidität und Todesfallrisiken.

Best for: Gründer, die etwas Kontrolle behalten wollen, ohne volle Administration zu übernehmen.

Kosten: Mittelfeld: 0,8–1,5% der Lohnsumme.

Kriterien zum Vergleichen

  • Verwaltungskosten: Welche Gebühren fallen an? Nur Verwaltung oder auch Garantie?
  • Umwandlungssatz: Dies ist der Satz, mit dem dein angespares Kapital in eine Rente umgewandelt wird. Ein höherer Satz (z.B. 5,5%) ist besser als ein tieferer (z.B. 4,5%). Allerdings: Bei Pensionskassen ist der Umwandlungssatz reguliert – meistens legislativ vorgegeben.
  • Anlagerendite: Wie hat die Pensionskasse die Gelder in den letzten 5 Jahren angelegt? Welche Rendite wurde erzielt?
  • Leistungen bei Invalidität und Tod: Wie gross ist die Todesfallleistung? Wie läuft der Prozess bei Invalidität?
  • Flexibilität: Kannst du später wechseln? Gibt es Optionen bei Pensionierung?
  • Betreuung: Gibt es eine Ansprechperson für Fragen?

Bekannte Anbieter für KMU und Gründer

Hier einige etablierte Sammelstiftungen und Vollversicherer, die häufig für Gründer empfohlen werden:

  • AXA Winterthur: Grosser Anbieter, Sammelstiftung und Vollversicherung, breites Netzwerk.
  • Swiss Life: National verbreiteter Anbieter, kompetitive Kosten.
  • Vita (Zurich): Spezialisiert auf Kleinbetriebe, kundenfreundlich.
  • Tellco: Digitaler Anbieter, niedrige Kosten, modern.
  • Aon Hewitt: Pensionskassen-Verwaltung und Beratung.

Wichtig: Das beste Angebot ist nicht automatisch das günstigste. Vergleiche mindestens 3 Anbieter, hole Offerten ein, und achte auf das Gesamtpaket.

Schritt-für-Schritt: BVG-Anschluss

Der BVG-Anschluss ist nicht kompliziert, braucht aber Struktur und Timing. Hier sind die fünf konkreten Schritte:

Schritt 1: Pensionskassen-Anbieter vergleichen (1–2 Wochen)

Erstelle eine kurze Liste von 3–5 Pensionskassen, die für deine Situation in Frage kommen. Rufe an oder schreibe, und frage, ob sie neue Unternehmungen (Neugründungen) annehmen – manche tun das nicht.

Bereite folgende Informationen vor, bevor du kontaktierst:

  • Dein Name und Gründungsdatum der GmbH
  • Branche/Tätigkeitsbereich
  • Anzahl Angestellte (jetzt und geplant in 2 Jahren)
  • Lohnsumme (dein Lohn + Angestelltenlöhne)
  • Gründungsdatum der GmbH

Schritt 2: Offerte einholen (1 Woche)

Jede Pensionskasse wird dir ein Angebot (Offerte) machen. Dieses Angebot enthält:

  • Verwaltungskosten (in % der Lohnsumme oder als Fixbetrag)
  • Garantierte Leistungen
  • Umwandlungssatz
  • Versicherungsleistungen (Invalidität, Todesfall)
  • Künftige Änderungen oder Risiken

Vergleiche mindestens 2–3 Offerten nebeneinander. Achte auf versteckte Gebühren.

Schritt 3: Anschlussvertrag unterschreiben (1 Tag)

Sobald du dich für eine Pensionskasse entschieden hast, unterschreibst du den Anschlussvertrag. Dieser Vertrag regelt:

  • Versicherungsleistungen und Bedingungen
  • Beitragssätze und Zahlungsmodalitäten
  • Beginn des Versicherungsschutzes (üblicherweise der Antrags- oder ein folgender Monatserster)
  • Kündigungsbedingungen

Der Vertrag ist rechtlich bindend – signiere ihn nur, wenn du sicher bist.

Schritt 4: Mitarbeiter anmelden (laufend)

Sobald du einen Angestellten einstellt oder dir selbst einen Lohn über CHF 22'680 auszahlst, musst du diese Person bei der Pensionskasse anmelden.

Die Pensionskasse stellt dir dafür ein Anmeldeformular zur Verfügung. Darin trägst du ein:

  • Name, Geburtsdatum, AHV-Nummer
  • Jahreslohn
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • Abteilung/Funktion

Frist: Du hast üblicherweise bis zum Ende des Monats Zeit, in dem das Arbeitsverhältnis beginnt.

Schritt 5: Erste Prämie zahlen (innerhalb 30 Tagen)

Die Pensionskasse stellt die erste Rechnung aus, üblicherweise für den ersten vollen Versicherungsmonat. Du zahlst den Gesamtbeitrag (Arbeitgeber + Arbeitnehmeranteil) – der Arbeitnehmeranteil wird dann vom Lohn des Mitarbeiters abgezogen.

Zahlungsfrist: Typischerweise innerhalb von 30 Tagen.

Bilanzierung: Der Arbeitgeberanteil ist eine Betriebsausgabe und kann von den Gewinnen abgezogen werden.

Tipp: Markiere dir den Anmeldestichtag in deinem Kalender und plane die Anmeldung 2–3 Wochen VORHER, nicht danach. Verspätete Anmeldungen können zu Bussgeldern führen.

Häufige Fehler beim BVG

Viele Gründer machen häufige Fehler, die teuer werden. Hier sind die wichtigsten – und wie du sie vermeidest:

Fehler 1: Frist verpasst und in die Auffangeinrichtung fallen

Das ist der kostspielígste Fehler. Wenn du die Anmeldungsfrist von 3 Monaten nach Entstehen der BVG-Pflicht verpasst, wirst du automatisch der "Auffangeinrichtung BVG" zugeordnet. Das ist eine staatliche Rückversicherung – und die Kosten dort sind 30–50% höher als bei normalen Pensionskassen.

Beispiel: Du gründest deine GmbH am 1. Januar 2026 und fangst an zu arbeiten. Die Frist für die Anmeldung endet am 30. März 2026. Wenn du bis dahin nicht angemeldet bist, zahlst du ab April automatisch teurere BVG-Beiträge.

Lösung: Melde dich SOFORT nach deiner GmbH-Gründung bei Pensionskassen an – nicht nach 3 Monaten.

Fehler 2: Zu niedriges Versicherungsniveau gewählt

Manche Gründer wählen aus Kostengründen die billigste Variante. Das spart kurzfristig, führt aber zu einer mageren Rente. Der Umwandlungssatz ist oft auch tiefer bei sehr günstigen Angeboten.

Tipp: Vergleiche nicht nur Kosten, sondern auch die erwartete Rentenhöhe. Eine CHF 50/Monat teurere Pensionskasse kann dir später CHF 500/Monat mehr Rente bringen.

Fehler 3: Geschäftsführer-Lohn nicht korrekt angemeldet

Viele Gründer sind sich nicht bewusst, dass sie selbst versichert werden müssen – oder sie melden sich mit einem zu tiefen Lohn an (weil sie zeitweise von Dividenden leben). Das führt später zu massiven Lücken in der Altersvorsorge.

Regel: Melde dich mit deinem ECHTEN Lohn an – nicht mit einem Dummy-Lohn nur um die Pflicht zu erfüllen.

Fehler 4: Keine Geschäftsführer-Versicherung abschliessen

Es gibt optionale Zusatzversicherungen für GF und Inhaber (z.B. höhere Invaliditätsleistung, Todesfallschutz). Viele Gründer verzichten aus Kostengründen – und tragen dann das volle Risiko selbst.

Empfehlung: Prüfe, ob eine zusätzliche Risiko-Versicherung Sinn macht, vor allem wenn du jung und nur ein Einkommen hast.

Fehler 5: Bücher nicht sauber geführt

Die Steuerbehörde prüft bei BVG-Kontrollen auch deine Lohnbuchhalter. Wenn Lohn und Beiträge nicht konsistent dokumentiert sind, drohen Nachzahlungen und Bussgelder.

Lösung: Arbeite mit einem Treuhänder oder guten Buchhaltungs-Tool zusammen und halte alle Lohnunterlagen sauber.

Häufig gestellte Fragen zum BVG

Ab wann ist eine BVG-Pensionskasse für meine GmbH Pflicht?

Eine BVG-Anmeldung ist Pflicht, sobald du einen Angestellten (inklusive Geschäftsführer) mit einem Jahreslohn über der Eintrittsschwelle von CHF 22'680 (2025/2026) hast. Für viele Einzelpersonen-GmbHs, bei denen nur der Gründer tätig ist, kann es komplizierter sein – hier kommt es auf die genaue Konstellation an.

Ich bin Einzelgründer und arbeite nur selbst in meiner GmbH. Brauche ich eine Pensionskasse?

Das kommt darauf an: Wenn du dich selbst als Angestellter mit Lohn über CHF 22'680 anstellst, ja. Wenn du dich hauptsächlich über Dividende auszahlst, ist die Situation juristisch umstritten – viele Kantone verlangen trotzdem eine Anmeldung bei der Auffangeinrichtung. Wir empfehlen, das mit einem Steuererater zu klären und präventiv eine Pensionskasse zu wählen.

Wie lange habe ich Zeit, meine GmbH bei einer Pensionskasse anzumelden?

Du musst dich innerhalb von 3 Monaten nach Entstehen der BVG-Pflicht anmelden. Versäumst du diese Frist, wird dein Unternehmen automatisch der Auffangeinrichtung zugeordnet – und dort sind die Kosten erheblich höher. Die Frist ist nicht verhandelbar.

Welche Pensionskasse ist die beste für meine GmbH?

Es gibt keine universell beste Lösung – es kommt auf deine Mitarbeiterzahl, Branche, Budget und Risikotoleranz an. Sammelstiftungen sind meist günstiger für kleine Unternehmen, bieten aber weniger Flexibilität. Vollversicherungen sind teurer, aber einfacher administriert. Vergleiche mindestens 3 Anbieter, achte auf Verwaltungskosten und Umwandlungssatz.

Muss mein Geschäftsführer in die eigene Pensionskasse?

Ja, wenn der GF ein Arbeitsverhältnis mit der GmbH hat und sein Jahreslohn über CHF 22'680 liegt. Der GF ist dann Arbeitnehmer und unterliegt der BVG-Pflicht wie jeder andere Angestellte auch. Als Gründer kannst du dich nicht selbst "ausschliessen".

Was ist der Koordinationsabzug und warum existiert er?

Der Koordinationsabzug (CHF 25'725 für 2025/2026) wird vom Bruttolohn abgezogen, um Doppelsparen zu vermeiden – denn die AHV-Rente (1. Säule) wird auf diesem Betrag bereits bezahlt. Die BVG versichert nur den Verdienst oberhalb dieses Abzugs. Ein Beispiel: Bei CHF 80'000 Lohn ist der koordinierte Lohn (80'000 − 25'725) = CHF 54'275.

Bereit, deine GmbH anzumelden?

Du weisst jetzt, dass BVG-Pflicht entsteht und wie du damit umgehen musst. Der nächste Schritt: Kontaktiere 3 Pensionskassen, hole Offerten ein, und melde dich an. Mit Floow kannst du auch alle anderen Gründungsschritte parallel erledigen – von der Anmeldung bei AHV/IV bis zur Geschäftsbank.

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Floow Redaktion

Geprüfte Fachinhalte zur Firmengründung in der Schweiz. Quellen: BFS, ESTV, SECO, kantonale Handelsregisterämter.

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