Die Schweiz kennt verschiedene Rechtsformen für Unternehmen. Für Neugründer sind drei davon relevant: die Einzelfirma, die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und die AG (Aktiengesellschaft). Jede hat eigene Regeln bei Haftung, Kapital, Steuern und Verwaltungsaufwand.
Die richtige Rechtsform hängt von deiner Situation ab: Wie hoch ist dein Startkapital? Gründest du alleine oder im Team? Planst du Investoren aufzunehmen? Wie hoch ist dein Risiko?
Dieser Vergleich gibt dir die Fakten — ohne Verkaufsgespräch, ohne Pauschalaussagen.
Welche Rechtsformen gibt es in der Schweiz?
Das Obligationenrecht kennt unter anderem das Einzelunternehmen, die Kollektiv- und die Kommanditgesellschaft, die GmbH, die AG und die Genossenschaft. Für die meisten Gründungen sind drei davon relevant: Die Einzelfirma ist keine Gesellschaft, sondern das Unternehmen einer einzelnen Person; GmbH und AG sind Kapitalgesellschaften. Das hat Auswirkungen auf Haftung, Steuern und Buchführungspflichten.
| Kriterium | Einzelfirma | GmbH | AG |
|---|---|---|---|
| Mindestkapital | Kein Minimum | CHF 20'000 | CHF 100'000 |
| Haftung | Unbeschränkt (Privatvermögen) | Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen | Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen |
| HR-Eintrag | Ab CHF 100'000 Umsatz im letzten Geschäftsjahr Pflicht (freie Berufe ausgenommen) | Obligatorisch | Obligatorisch |
| Gründer | 1 natürliche Person | Ab 1 Person | Ab 1 Person |
| Steuern | Einkommenssteuer (privat) | Gewinnsteuer + Dividenden | Gewinnsteuer + Dividenden |
| Gründungsdauer | Sofort / wenige Tage | 3–7 Wochen | 3–7 Wochen |
| Gründungskosten (ohne Kapital) | CHF 0 (HR-Eintrag ab CHF 80, Grundgebühr) | Notar (Richtwert CHF 700–2'000) + HR ab CHF 420 (Grundgebühr) | Notar (je nach Kanton) + HR ab CHF 420 (Grundgebühr) |
Einzelfirma (Einzelunternehmen)
Die Einzelfirma ist die einfachste und schnellste Art, in der Schweiz ein Geschäft zu starten. Du bist das Unternehmen — es gibt keine Trennung zwischen Privat- und Geschäftsvermögen.
Vorteile
- Kein Mindestkapital: Du kannst sofort starten, auch ohne grosse Rücklagen.
- Minimaler Aufwand: Kein Notar, keine Statuten, keine Gesellschafterversammlung.
- Volle Kontrolle: Alle Entscheide triffst du alleine — keine Abstimmungen nötig.
- Einfache Buchhaltung: Unter CHF 500'000 Umsatz genügt eine vereinfachte Buchführung über Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage (Milchbüechli).
Nachteile
- Unbeschränkte Haftung: Du haftest mit deinem gesamten Privatvermögen. Das ist das grösste Risiko.
- Steuerlich ungünstig bei hohem Gewinn: Der gesamte Gewinn wird als Einkommen besteuert — progressive Steuersätze schlagen zu.
- Keine Beteiligungen: Partner oder Investoren kommen nur über einen Wechsel der Rechtsform dazu.
- Name muss Familienname enthalten: Der Firmenname muss deinen Nachnamen beinhalten (z.B. «Müller Consulting»).
Ideal für: Freelancer, Berater, Kleingewerbe, Nebenerwerb — alles, wo das finanzielle Risiko überschaubar ist.
GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
Die GmbH bietet Haftungsschutz bei überschaubarem Kapitalbedarf — der Sweet Spot für viele Gründer.
Vorteile
- Beschränkte Haftung: Nur das Gesellschaftsvermögen haftet — dein Privatvermögen ist geschützt.
- Steuerliche Planung: Trennung von Geschäfts- und Privatvermögen. Lohn + Dividende als Steuerplanungsinstrument.
- Glaubwürdigkeit: «GmbH» signalisiert Professionalität und Verbindlichkeit.
- Flexibles Stammkapital: Ab CHF 20'000 — kann bei Bedarf erhöht werden.
- Mehrere Gesellschafter möglich: Ideal für Gründungen im Team.
Nachteile
- Gründungskosten: Notar (je nach Kanton, Richtwert CHF 700–2'000), Handelsregister (Grundgebühr CHF 420, dazu CHF 20 je eingetragene Person und Zeichnungsberechtigung sowie Auslagen) und Gebühren der Bank für das Kapitaleinzahlungskonto — plus CHF 20'000 Stammkapital.
- Verwaltungsaufwand: Doppelte Buchhaltung (Bilanz + Erfolgsrechnung), Gesellschafterversammlung, Jahresabschluss und Revisionsstelle (ausser bei Opting-out).
- Transparenz: Gesellschafter und Stammanteile sind im Handelsregister öffentlich einsehbar.
- Übertragung von Anteilen: Braucht einen schriftlichen Abtretungsvertrag (Art. 785 OR) und — sofern die Statuten nichts anderes vorsehen — die Zustimmung der Gesellschafterversammlung (Art. 786 OR).
Ideal für: Startups, Dienstleister, KMU, Gründer-Teams — wer Haftungsschutz braucht, ohne das Kapital einer AG aufzubringen.
AG (Aktiengesellschaft)
Die AG ist die «klassische» Kapitalgesellschaft und eignet sich für grössere Vorhaben, vor allem wenn Investoren oder viele Gesellschafter beteiligt sein sollen.
Vorteile
- Beschränkte Haftung: Wie die GmbH — Haftung nur mit dem Gesellschaftsvermögen.
- Diskretion: Aktionäre stehen nicht im öffentlichen Handelsregister (öffentlich sind Verwaltungsrat und Zeichnungsberechtigte); die AG kennt sie aber über das Aktienbuch und die Meldung der wirtschaftlich berechtigten Personen.
- Einfache Übertragbarkeit: Aktien können ohne Notar übertragen werden.
- Investoren-freundlich: Etabliertes Modell für Finanzierungsrunden und Kapitalbeschaffung.
- Renommee: Die AG geniesst international hohes Ansehen.
Nachteile
- Hohes Mindestkapital: CHF 100'000 (mindestens 20 % je Aktie und insgesamt mindestens CHF 50'000 sofort einbezahlt).
- Höhere Gründungs- und Verwaltungskosten: Notar, Revisionsstelle (ohne Opting-out), formellere Organisation (Verwaltungsrat, Generalversammlung).
- Komplexere Organisation: Verwaltungsrat obligatorisch, formalisierte Generalversammlung.
Ideal für: Wachstumsunternehmen mit Investoren, Tech-Startups mit VC-Finanzierung, grössere Firmen mit vielen Beteiligten.
Detailvergleich: Einzelfirma vs. GmbH vs. AG
| Kriterium | Einzelfirma | GmbH | AG |
|---|---|---|---|
| Mindestkapital | Keines | CHF 20'000 | CHF 100'000 |
| Haftung | Unbeschränkt | Beschränkt | Beschränkt |
| Gründungsdauer | Sofort | 3–7 Wochen | 3–7 Wochen |
| Gründungskosten (ohne Kapital) | CHF 0 (HR-Eintrag ab CHF 80, Grundgebühr) | Notar + HR ab CHF 420 (Grundgebühr) | Notar + HR ab CHF 420 (Grundgebühr) |
| Notar erforderlich | Nein | Ja | Ja |
| Buchführungspflicht | Vereinfacht (unter CHF 500'000 Umsatz) | Doppelte Buchführung | Doppelte Buchführung |
| Besteuerung | Einkommenssteuer | Gewinn- + Kapitalsteuer | Gewinn- + Kapitalsteuer |
| Gesellschafter im HR sichtbar | Ja (Inhaber) | Ja (alle Gesellschafter) | Nein (nur VR) |
| Anteile übertragbar | Nicht möglich | Ja (schriftlich, mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung) | Ja (frei, ausser bei vinkulierten Namenaktien) |
| MWST-Pflicht | Ab CHF 100'000 steuerbarem Umsatz | Ab CHF 100'000 steuerbarem Umsatz | Ab CHF 100'000 steuerbarem Umsatz |
| Sozialversicherung | Selbständig | Angestellt (eigene Firma) | Angestellt (eigene Firma) |
Steuerliche Unterschiede
Die Besteuerung ist oft der ausschlaggebende Faktor bei der Wahl der Rechtsform. Der Unterschied liegt in der Trennung von Unternehmens- und Privatvermögen.
Einzelfirma: Einkommenssteuer
Der gesamte Gewinn der Einzelfirma wird als persönliches Einkommen besteuert. Bei der progressiven Einkommenssteuer steigt der Steuersatz mit dem Gewinn — bei hohem Gewinn wird das spürbar teuer.
GmbH / AG: Gewinnsteuer + Dividenden
Bei Kapitalgesellschaften wird der Gewinn auf Unternehmensebene besteuert: effektiv rund 11.66 % bis 20.54 % je nach Kanton, im Mittel 14.43 % (Höchstsätze für Bund, Kanton und Gemeinde am Hauptort, KPMG 2026; einige Kantone besteuern kleinere Gewinne tiefer). Ausgeschüttete Dividenden werden zusätzlich beim Gesellschafter als Einkommen besteuert — bei einer Beteiligung ab 10 % aber nur teilweise (Bund 70 %, Kantone mindestens 50 %).
Das ergibt ein Steuerplanungsinstrument: Du kannst dir einen marktüblichen Lohn auszahlen (Geschäftsaufwand der GmbH) und den Restgewinn als Dividende beziehen. Die optimale Aufteilung hängt von deinem Kanton und deiner persönlichen Situation ab.
Wann lohnt sich die GmbH steuerlich? Eine allgemeingültige Gewinnschwelle gibt es nicht — sie hängt von Kanton, Lohn, Ausschüttung und Vorsorge ab. Ein Steuerberater kann das für deine Situation berechnen.
Welche Rechtsform passt zu dir?
Die Wahl hängt von deiner Ausgangslage ab. Hier eine praxisnahe Orientierung:
Wähle die Einzelfirma, wenn…
- Du als Freelancer oder Berater alleine arbeitest
- Dein finanzielles Risiko überschaubar ist
- Du im Nebenerwerb startest
- Du einen eher tiefen Gewinn erwartest
- Du so schnell und günstig wie möglich starten willst
Wähle die GmbH, wenn…
- Du dein Privatvermögen schützen willst
- Du mit einem Partner gründest
- Du einen hohen Gewinn erwartest und Lohn und Dividende planen willst
- Du eine professionelle Aussenwirkung brauchst (Kunden, Partner, Banken)
- Du langfristig wachsen willst
Wähle die AG, wenn…
- Du externe Investoren planst (VC, Business Angels)
- Deine Aktionäre nicht im öffentlichen Handelsregister stehen sollen
- Du ein Aktienkapital von CHF 100'000 aufbringen kannst (mindestens 20 % je Aktie und insgesamt mindestens CHF 50'000 sofort einbezahlt)
- Du ein grösseres Unternehmen mit mehreren Teilhabern planst
Rechtsform ändern: Ist das möglich?
Ja. Das Fusionsgesetz (FusG) regelt Umwandlungen und Vermögensübertragungen. Die gängigen Wege:
- Einzelfirma → GmbH: Eine direkte Umwandlung gibt es nicht. Das Einzelunternehmen wird als Sacheinlage in eine neue GmbH eingebracht (bei eingetragenen Einzelfirmen oft per Vermögensübertragung, Art. 69 ff. FusG). Nötig sind ein Gründungsbericht und die Prüfungsbestätigung eines zugelassenen Revisors.
- GmbH → AG: Typisch bei Wachstum und Investorenaufnahme. Die GmbH wird formwechselnd in eine AG umgewandelt, das Stammkapital wird zu Aktienkapital. Dafür gelten die Gründungsvorschriften der AG (Art. 57 FusG): Das Aktienkapital muss mindestens CHF 100'000 betragen (Art. 621 OR) — eine GmbH mit CHF 20'000 erhöht ihr Kapital also vorher oder im Zug der Umwandlung.
- AG → GmbH: Seltener, aber möglich — z.B. wenn die AG-Struktur zu aufwändig ist.
Wichtig: Für die Umwandlung bzw. die Neugründung brauchst du einen Notar und einen Handelsregistereintrag. Wie lange es dauert, hängt von Bewertung, Notar und kantonalem Amt ab.
Häufig gestellte Fragen
Welche Rechtsform ist am günstigsten?
Die Einzelfirma ist bei der Gründung am günstigsten (keine Mindesteinlage, kein Notar nötig, HR-Eintrag erst ab CHF 100'000 Umsatz im letzten Geschäftsjahr obligatorisch, freie Berufe ausgenommen). Laufend kann die GmbH bei hohem Gewinn steuerlich günstiger sein — das hängt vom Kanton ab.
Kann ich die Rechtsform später ändern?
Ja. Eine GmbH kann nach dem Fusionsgesetz direkt in eine AG umgewandelt werden. Eine Einzelfirma lässt sich nicht direkt umwandeln: Du gründest eine GmbH und bringst die Einzelfirma als Sacheinlage ein. In beiden Fällen braucht es einen Notar und einen Handelsregistereintrag.
Welche Rechtsform empfiehlt sich für Freelancer?
Für Freelancer ist die Einzelfirma der einfachste Start. Einen Wechsel zur GmbH lohnt es sich zu prüfen, wenn das Haftungsrisiko steigt oder der Gewinn hoch ist; ab CHF 100'000 Umsatz im letzten Geschäftsjahr muss die Einzelfirma ohnehin ins Handelsregister, ausser bei freien Berufen ohne kaufmännisch geführtes Gewerbe.
Brauche ich für jede Rechtsform eine Revisionsstelle?
Nein. Einzelfirmen brauchen keine Revisionsstelle. GmbHs und AGs brauchen grundsätzlich eine eingeschränkte Revision; mit höchstens 10 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt können sie darauf verzichten (sog. Opting-out), wenn alle Gesellschafter bzw. Aktionäre zustimmen — seit 2025 nur für künftige Geschäftsjahre (Art. 727a OR).
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