Firmengründung Ablauf — Der komplette Prozess 2026

Wie gründet man eine Firma in der Schweiz? Dieser Guide zeigt dir den gesamten Weg: von der Rechtsformwahl über die formelle Gründung bis zu deinen ersten Aufgaben als Inhaber. Inklusive Checkliste, Kosten und häufigen Fehlern.

15 Min. LesezeitAktualisiert: Oktober 2026

In der Schweiz werden jedes Jahr zehntausende Firmen neu ins Handelsregister eingetragen. Doch wie funktioniert dieser Prozess konkret? Was sind die einzelnen Schritte? Und wie lange dauert das eigentlich?

Dieser Guide zeigt dir den kompletten Weg vom ersten Gedanken zur Gründung bis zu deinem ersten Arbeitstag. Du erfährst, welche Rechtsform passt, wie du vorgehen musst, was dich kostet und welche Fehler du unbedingt vermeiden solltest.

Der Gründungsprozess im Überblick

Die Gründung einer Firma in der Schweiz folgt einem klaren Framework, unabhängig von der Rechtsform. Der Prozess hat vier Phasen:

  1. Vorbereitung: Entscheidungen treffen, Klarheit schaffen, Dokumente vorbereiten
  2. Formelle Gründung: Kapital, Statuten, Notartermin
  3. Registrierung: Handelsregistereintrag, SHAB-Publikation
  4. Start: Sozialversicherungen, Buchhaltung, erste Arbeitsschritte

Bei GmbH und AG dauern die ersten drei Phasen zusammen typischerweise 3–7 Wochen. Die Gesamtdauer ist stark abhängig von der Rechtsform. Hier ein schneller Überblick:

RechtsformTypische DauerGründungskosten (ohne Kapital)Mindestkapital
Einzelfirma1 TagCHF 0 oder ab 80 (Handelsregister-Grundgebühr plus Zuschläge, Pflicht ab CHF 100'000 Umsatz)Kein Minimum
GmbH3–7 WochenNotar je nach Kanton + Handelsregister ab CHF 420 (Grundgebühr plus CHF 20 je eingetragene Person und Zeichnungsberechtigung; Zürich zusammen ab CHF 960.50, mit Notar-Richtwert rund CHF 1'120–2'420 vor Zuschlägen)CHF 20'000
AG3–7 WochenNotar je nach Kanton + Handelsregister ab CHF 420 (Grundgebühr plus CHF 20 je eingetragene Person und Zeichnungsberechtigung; Zürich zusammen ab CHF 960.50, mit Notar-Richtwert rund CHF 1'120–2'420 vor Zuschlägen)CHF 100'000, davon mind. 20 % je Aktie und insgesamt mind. CHF 50'000 einbezahlt (Art. 621, 632 OR)

Merksatz: In der Schweiz existiert eine Einzelfirma ab dem Moment, in dem du eine Geschäftstätigkeit aufnimmst. GmbH und AG müssen dagegen formal gegründet werden. Das macht den Unterschied aus.

Phase 1: Vorbereitung

Die Vorbereitung ist nicht einfach Papierkram — hier werden die wichtigsten Entscheidungen getroffen. Nimm dir Zeit für diese Phase.

Rechtsform wählen

Deine erste Entscheidung: Einzelfirma, GmbH oder AG? Das bestimmt vieles später (Haftung, Kosten, Komplexität, Investorenfähigkeit).

Faustregeln:

  • Einzelfirma: Du allein, digitales Dienstleistungsgeschäft, geringes Risiko, minimales Kapital. Einfachste Form, keine Notwendigkeit für externe Finanzierung.
  • GmbH: Allein oder mit Partnern, KMU, Startups. Du brauchst Haftungsschutz und Seriosität — und eine vertretungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz.
  • AG: Du planst Investorenfinanzierung, Wachstum, Exit-Szenarien oder viele Anteilshaber. Eher für grössere Unternehmen.

Unsicher? Auf unserem Rechtsformen-Vergleich findest du die detaillierte Gegenüberstellung.

Firmenname finden und prüfen

Der Firmenname ist mehr als ein Etikett — er bindet deine Marke und die Registrierung. Wichtige Regeln:

  • Unterscheidbarkeit: Der Name einer GmbH oder AG muss sich von allen in der Schweiz eingetragenen Firmen deutlich unterscheiden. Prüfe auf zefix.ch (kostenlos, in wenigen Sekunden).
  • Rechtsformzusatz: GmbH und AG müssen den Zusatz enthalten (z.B. «TechStartup GmbH», nicht nur «TechStartup»).
  • Keine geschützten Begriffe: Begriffe wie «Bank», «Versicherung», «Apotheke» sind teilweise geschützt — prüfe auch das.
  • Domainname: Sicher dir parallel die .ch-Domain und wenn möglich die .com.

Beispiel: Du möchtest «NextGen Consulting» heissen. Prüfung auf zefix.ch: Verfügbar ✓. Nächster Schritt: Bei GmbH muss es «NextGen Consulting GmbH» heissen. Domain nextgen-consulting.ch noch frei? Sicherung empfohlen.

Geschäftsadresse festlegen

Jede Firma braucht einen eingetragenen Sitz in der Schweiz. Der Sitz ist in der Regel entscheidend für deinen Steuerkanton und Gerichtsstand.

Deine Optionen:

  • Eigenes Büro: Klassisch, aber teuer. Die Firma hat ihr eigenes Rechtsdomizil am Sitz.
  • Coworking Space: Flexibel, modern, ideal für junge Unternehmen. Vorsicht: Der Space muss eine dauerhafte Geschäftsadresse bieten (nicht nur vorübergehend).
  • Domiziladresse (c/o): Professionelle Adresse ohne Bürofläche. Ideal für digitale Unternehmen, internationale Teams. Post wird dir weitergeleitet oder gescannt; das Handelsregister verlangt die Bestätigung des Domizilhalters.
  • Privatadresse: Erlaubt, aber deine Wohnadresse wird damit öffentlich.

Vorsicht Steuerkanton: Luzern (11.66 %), Zug (11.71 %) und Nidwalden (11.97 %) haben die tiefsten effektiven Gewinnsteuersätze am Kantonshauptort, Bern (20.54 %) und Zürich (19.47 %) die höchsten (KPMG, Stand 2026). Bei CHF 100'000 Gewinn sind das zwischen Zürich und Zug rund CHF 7'760 pro Jahr. Besteuert wird aber dort, wo die Firma tatsächlich geführt wird — ein blosser Sitz reicht nicht (Bundesgericht 9C_652/2025).

Businessplan und Finanzierung

Gesetzlich nicht nötig — aber stark empfohlen. Zwei Gründe:

  • Für dich selbst: Ein Businessplan zwingt dich, klare Ziele zu setzen, Markt zu analysieren, Zahlen zu rechnen.
  • Für Banken und Investoren: Ohne Businessplan kein Kredit. Banken wollen sehen, dass du einen Plan hast.

Halte dich an folgende Struktur: Geschäftsidee (was, warum, für wen), Marktanalyse (Zielgruppe, Konkurrenz), Finanzprognose (Kosten, Umsatz, Break-even), Risiken (was könnte schiefgehen).

Phase 2: Formelle Gründung

Einzelfirma: Sofort loslegen

Bei einer Einzelfirma gibt es keinen formalen Gründungsakt. Der Prozess ist elegant simpel:

  1. Du entscheidest dich, ein Geschäft zu führen.
  2. Du fängst an, ein Geschäft zu führen.
  3. Glückwunsch — du bist Unternehmer.

Das war's. Es braucht keinen Notar, kein Stammkapital, keinen Errichtungsakt. Allerdings: Als Selbständigerwerbender meldest du dich bei der AHV-Ausgleichskasse — das Gesetz verlangt die Anmeldung, nennt aber keine Frist (AHVG Art. 64 Abs. 5), also am besten gleich zu Beginn. Ab CHF 100'000 Umsatzerlös pro Jahr ist der Eintrag ins Handelsregister Pflicht (Art. 931 Abs. 1 OR, Grundgebühr CHF 80, dazu CHF 20 je eingetragene Person und Zeichnungsberechtigung sowie Auslagen), darunter freiwillig.

GmbH/AG: Statuten und Kapital

Für GmbH und AG musst du die Grundlagen strukturiert vorbereiten. Das ist die «Geburtsurkunde» deiner Firma.

Statuten erstellen: Die Statuten sind das Regelwerk deiner Gesellschaft. Sie regeln:

  • Firma (Name) und Sitz
  • Gesellschaftszweck (deine Geschäftstätigkeit)
  • Stammkapital bzw. Aktienkapital und Anteilstruktur
  • Rechte und Pflichten der Gesellschafter/Aktionäre
  • Organe (Geschäftsführung bzw. Verwaltungsrat, Revisionsstelle)
  • Gewinnverteilung und Liquidation

Tipp: Halte den Gesellschaftszweck breit genug, damit du nicht für jede Neuerung eine Statutenänderung brauchst.

Kapital einzahlen: Bei GmbH zahlst du CHF 20'000 auf ein Sperrkonto (Kapitaleinlagekonto) bei einer Schweizer Bank ein. Die Bank gibt dir eine Kapitaleinlagebestätigung — die brauchst du zwingend für den Notar. Bei der AG beträgt das Aktienkapital mindestens CHF 100'000; einzuzahlen sind mindestens 20 % je Aktie und insgesamt mindestens CHF 50'000 (Art. 632 OR).

GmbH/AG: Notartermin

Dies ist der entscheidende Moment: Der Notar (Urkundsperson) beurkundet deinen Errichtungsakt öffentlich. Das ist gesetzlich vorgeschrieben (Art. 777 OR für die GmbH, Art. 629 OR für die AG).

Was passiert beim Notartermin? Alle Gesellschafter (oder Vertreter) sind präsent. Folgende Dokumente werden unterschrieben:

  • Der Errichtungsakt (die Gründungsurkunde)
  • Die Statuten (Regelwerk)
  • Je nach Kanton die Lex-Friedrich-Erklärung (bestätigt: keine Grundstücke betroffen)

Im Errichtungsakt stellen die Gründer zudem fest, dass keine anderen Sacheinlagen, Verrechnungstatbestände oder besonderen Vorteile bestehen als die in den Belegen genannten — die frühere separate «Stampa-Erklärung» ist damit Teil der Urkunde.

Die Notargebühr regelt jeder Kanton selbst: Richtwert CHF 700–2'000; im Kanton Zürich (Amtsnotariat) zum Beispiel CHF 500 plus 8.1 % MWST, für GmbH und AG gleich.

Nicht selbst vor Ort? Eine Beurkundung per Video sieht das Schweizer Recht heute nicht vor. Du kannst dich beim Notar aber mit einer schriftlichen, meist beglaubigten Vollmacht vertreten lassen — frag das Notariat, welche Form es verlangt.

Phase 3: Registrierung

Handelsregister-Anmeldung

Nach dem Notartermin (bei GmbH/AG) oder selbstständig (bei Einzelfirma) reichen die Unterlagen beim kantonalen Handelsregisteramt ein. Das ist der Punkt ohne Rückkehr — ab hier ist deine Gründung offiziell «in Bearbeitung».

Erforderliche Dokumente:

  • Die Anmeldung, unterschrieben von den zeichnungsberechtigten Personen (Unterschriften beglaubigt oder beim Amt gezeichnet)
  • Öffentliche Urkunde über den Errichtungsakt
  • Statuten (von der Urkundsperson beglaubigt)
  • Bankbescheinigung über die Einlagen — nur nötig, wenn die Bank nicht schon in der Urkunde genannt ist
  • Annahmeerklärung der Revisionsstelle oder Verzichtserklärung (Opting-out)
  • Je nach Fall: Bestätigung des Domizilhalters (c/o-Adresse), Lex-Friedrich-Erklärung, Belege zu Sacheinlagen

Ausweiskopien und eine separate «Stampa-Erklärung» sind keine Handelsregister-Belege: Die Identität prüfen Urkundsperson bzw. Amt, und die Stampa-Feststellung steht im Errichtungsakt.

Die Bearbeitungszeit ist kantonal unterschiedlich und oft der längste Einzelschritt der Gründung. Richtwerte je Kanton findest du in der Kantons-Übersicht.

SHAB-Publikation

Nach erfolgreicher Prüfung wird deine Firma im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) publiziert. Das ist eine öffentliche Bekanntmachung — jeder kann nachlesen, dass es deine Firma jetzt gibt.

Ab der SHAB-Publikation:

  • ✅ Deine Firma ist im Handelsregister eingetragen und öffentlich sichtbar
  • ✅ Du erhältst deine UID-Nummer (Unternehmens-Identifikationsnummer)
  • ⚠️ Fake-Rechnungen beginnen anzukommen (dazu später mehr)
  • 🏦 Das Sperrkonto wird freigegeben — du kannst jetzt über das Kapital verfügen

Sperrkonto-Freigabe

Das Sperrkonto (Kapitaleinlagekonto) wird erst nach dem HR-Eintrag freigegeben. Das ist eine wichtige Sicherheitsmassnahme — die Einzahlung ist geschützt, bis die Gründung offiziell ist.

Sobald die Freigabe erfolgt, wandelt deine Bank das Sperrkonto in ein normales Geschäftskonto um. Du kannst jetzt wieder auf dein Kapital zugreifen und damit dein Geschäft finanzieren.

Phase 4: Nach der Gründung — Die kritische Phase

Mit dem HR-Eintrag ist die Gründung abgeschlossen. Aber die ERSTE Phase als Unternehmer fängt an. Viele Gründer vernachlässigen diese Phase — und bereuen es später. Hier sind die kritischen Aufgaben:

Transparenzregister (GmbH/AG): Eine ab dem 1. Oktober 2026 eingetragene GmbH oder AG meldet innerhalb eines Monats nach der Eintragung im Handelsregister, wer sie letztlich kontrolliert (in der Regel, wer mindestens 25 % des Kapitals oder der Stimmen hält) — elektronisch über EasyGov.swiss (Art. 9 Abs. 4 TJPG). Wer das vorsätzlich unterlässt, riskiert eine Busse bis CHF 500'000. → Transparenzregister: Fristen und Meldung

Sozialversicherungen anmelden

Das ist nicht optional — es ist Pflicht:

  • AHV/IV/EO (Ausgleichskasse): Das Gesetz verlangt die Anmeldung bei der kantonalen Ausgleichskasse, nennt aber keine Frist (AHVG Art. 64 Abs. 5). Floow-Richtwert: innert 30 Tagen nach dem Handelsregistereintrag — verbindlich ist die Praxis deiner Ausgleichskasse.
  • BVG (Pensionskasse): Ab dem ersten Angestellten mit Jahreslohn über CHF 22'680 (Stand 2026).
  • UVG (Unfallversicherung): Die Unfallversicherung (UVG) ist ab dem ersten Arbeitstag obligatorisch — auch für dich als Geschäftsführer mit Lohn, selbst wenn du der einzige Angestellte deiner eigenen Firma bist (UVG Art. 1a).

Die Beitragspflicht läuft ab der Aufnahme der Tätigkeit — auch ohne Anmeldung. Wer spät meldet, bekommt die Beiträge rückwirkend und auf einmal in Rechnung, dazu Verzugszinsen. Melde dich deshalb proaktiv an.

MWST-Entscheid

Die Mehrwertsteuer ist eine der wichtigsten frühen Entscheidungen. Hier die Regeln:

  • Obligatorisch: Ab CHF 100'000 Umsatz aus steuerbaren Leistungen pro Jahr (weltweit) bist du MWST-pflichtig (Art. 10 MWSTG). Die Sätze seit 1.1.2024: 8.1 %, 2.6 % und 3.8 %.
  • Freiwillig: Du kannst dich schon vorher unterstellen — das lohnt sich, wenn du Vorsteuerabzug brauchst (z.B. Maschinen, Software).
  • Vorsicht: Die Entscheidung ist nicht trivial. Wenn du dich unterstellst, musst du regelmässig MWST abrechnen. Das kostet Arbeit oder Geld.

Tipp: Sprich mit einem Treuhänder darüber, ob die freiwillige Unterstellung für dich sinnvoll ist.

Buchhaltung aufsetzen

GmbH und AG sind buchführungspflichtig (Art. 957 OR). Einzelfirmen ab CHF 500'000 Umsatzerlös pro Jahr ebenfalls; darunter genügt eine Buchhaltung über Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage (Art. 957 Abs. 2 OR).

Das bedeutet: Du musst alle Einnahmen und Ausgaben dokumentieren, Belege sammeln, Konten führen. Wer das nicht von Anfang an tut, muss später alles nachbuchen — das ist teuer und fehleranfällig.

Optionen:

  • Selbst mit Software: Zum Beispiel bexio ab CHF 35 pro Monat im Jahresabo oder Banana ab CHF 89 pro Jahr (es gibt auch eine Gratis-Variante).
  • Mit Treuhänder: Ein Treuhänder kümmert sich um Buchführung, Abschluss und Steuererklärung. Bei Online-Treuhändern kostet der Jahresabschluss mit Steuererklärung ab rund CHF 990 pro Jahr, die laufende Buchhaltung ab rund CHF 145 pro Monat (exkl. MWST).
  • Hybrid: Du buchst selbst, der Treuhänder macht den Abschluss. Günstig und überschaubar.

Versicherungen abschliessen

Welche Versicherungen brauchst du wirklich? Das hängt von deinem Geschäft ab, aber hier eine allgemeine Übersicht:

  • Obligatorisch (sobald Lohn fliesst): UVG und AHV/IV/EO — auch für dich als Geschäftsführer mit Lohn; BVG ab CHF 22'680 Jahreslohn
  • Sehr empfohlen: Haftpflichtversicherung (deckt Schäden, die du verursachst)
  • Je nach Geschäft: Berufsunfähigkeit, Cyberversicherung, Transportversicherung, etc.

Vorsicht: Fake-Rechnungen nach der Gründung

Direkt nach deinem SHAB-Eintrag werden Gründer Opfer von Fake-Rechnungen. Das ist ein klassischer Betrug, und er ist weit verbreitet.

Typisches Muster: Du erhältst Post oder E-Mail, die «rechnung» oder «register-gebühr» ankündigt. Der Sender gibt sich als offizielles Amt aus («Handelsregisteramt», «Verzeichnis-Service», «Unternehmensregister»).

Die Realität: Das ist Betrug. Es gibt KEINE geheimen Registrierungsgebühren und KEIN «fehlendes Verzeichnis». Der Handelsregister-Eintrag ist mit der einmaligen Gebühr bezahlt — die SHAB-Publikation ist darin enthalten. Zahle NICHTS für:

  • «Unternehmensverzeichnisse»
  • «Zusätzliche Registrierungen»
  • «Geschäftsadressenverifizierung»
  • «Gründungs-Meldgebühren»

Wenn du unsicher bist, frag dein HR-Amt oder einen Treuhänder. Die meisten seriösen Dienste stellen sich vorab vor.

Firmengründung Checkliste

Kopiere diese Checkliste und arbeite sie ab. Hake jede Box ab, wenn sie erledigt ist.

Phase 1: Vorbereitung

  • ☐ Rechtsform gewählt (Einzelfirma, GmbH, AG)
  • ☐ Firmenname auf zefix.ch geprüft
  • ☐ Domain reserviert (.ch, .com)
  • ☐ Geschäftsadresse festgelegt (Kanton geprüft wegen Steuern)
  • ☐ Businessplan skizziert (oder in Ruhe durchdacht)
  • ☐ Finanzierung geklärt (Eigenkapital, Darlehen, etc.)

Phase 2: Formelle Gründung

  • ☐ (Nur GmbH/AG) Statuten erstellt
  • ☐ (Nur GmbH/AG) Sperrkonto eröffnet + Kapital einbezahlt
  • ☐ (Nur GmbH/AG) Kapitaleinlagebestätigung erhalten
  • ☐ (Nur GmbH/AG) Notartermin gebucht und durchgeführt
  • ☐ (Nur GmbH/AG) Gründungsurkunde vom Notar erhalten

Phase 3: Registrierung

  • ☐ Handelsregister-Anmeldung eingereicht (bzw. vom Notar eingereicht)
  • ☐ Alle erforderlichen Dokumente vollständig
  • ☐ HR-Eintrag erhalten + SHAB-Publikation sichtbar
  • ☐ UID-Nummer erhalten
  • ☐ (Nur GmbH/AG) Sperrkonto freigegeben

Phase 4: Betrieb + Compliance (KRITISCH)

  • ☐ (Nur GmbH/AG) Wirtschaftlich berechtigte Personen dem Transparenzregister gemeldet (innert 1 Monat nach dem HR-Eintrag)
  • ☐ AHV-Anmeldung eingereicht (Floow-Richtwert: innert 30 Tagen nach dem HR-Eintrag)
  • ☐ Geschäftskonto eröffnet (reguläres Konto, nicht Sperrkonto)
  • ☐ Buchhaltungstool oder Treuhänder gewählt
  • ☐ MWST-Status geprüft (obligatorisch oder freiwillig?)
  • ☐ Haftpflichtversicherung abgeschlossen (zumindest prüfen)
  • ☐ Erste Rechnungen ausgestellt und verwaltet
  • ☐ Buchhaltung läuft (täglich oder wöchentlich erfassen)
  • ☐ Fake-Rechnungen erkannt und nicht bezahlt

Typische Dauer und Kosten im Überblick

Eine abschliessende Übersicht — damit du weisst, womit du rechnen solltest:

RechtsformDauer GründungGründungskosten (ohne Kapital)MindestkapitalNotar erforderlich?
Einzelfirma1 TagCHF 0 oder ab 80 (Handelsregister-Grundgebühr plus Zuschläge, Pflicht ab CHF 100'000 Umsatz)Kein MinimumNein
GmbH3–7 WochenNotar je nach Kanton + Handelsregister ab CHF 420 (Grundgebühr plus CHF 20 je eingetragene Person und Zeichnungsberechtigung; Zürich zusammen ab CHF 960.50, mit Notar-Richtwert rund CHF 1'120–2'420 vor Zuschlägen)CHF 20'000 (voll einzahlen)Ja (je nach Kanton, Richtwert CHF 700–2'000)
AG3–7 WochenNotar je nach Kanton + Handelsregister ab CHF 420 (Grundgebühr plus CHF 20 je eingetragene Person und Zeichnungsberechtigung; Zürich zusammen ab CHF 960.50, mit Notar-Richtwert rund CHF 1'120–2'420 vor Zuschlägen)CHF 100'000, davon mind. 20 % je Aktie und insgesamt mind. CHF 50'000 einbezahlt (Art. 621, 632 OR)Ja (je nach Kanton, Richtwert CHF 700–2'000)

Die 7 häufigsten Fehler bei der Firmengründung

Diese Fehler kosten Zeit, Geld und Nerven. Vermeide sie:

  1. Rechtsform nicht überlegt: Zu viele Gründer wählen GmbH «weil das alle machen» — ohne zu prüfen, ob Einzelfirma nicht ausreichen würde. Überdenke bewusst: Brauchst du Haftungsschutz? Brauchst du Investoren? Die Antwort bestimmt die Form.
  2. Firmenname nicht vorab geprüft: Geheime Hoffnung: Notar reicht ein, das HR wird schon akzeptieren. Realität: Wenn der Name schon vergeben ist, fliegt deine Anmeldung zurück. Zeit und Geld weg. Prüfe auf zefix.ch.
  3. Kanton nicht verglichen: Viele gründen in ihrem Heimatkanton, ohne zu wissen, dass Luzern, Zug oder Nidwalden deutlich tiefere Gewinnsteuern haben als etwa Bern oder Zürich. Bei CHF 100'000 Gewinn macht das mehrere tausend Franken pro Jahr aus — sofern die Firma auch dort geführt wird.
  4. Geschäftszweck zu eng: Wenn dein Zweck lautet «Softwareentwicklung für KMU-CRM-Systeme», kannst du nicht schnell in Consulting wechseln — ohne eine kostenpflichtige Statutenänderung. Mach den Zweck breiter.
  5. Wohnsitzpflicht ignoriert: (GmbH/AG) Die Firma muss durch eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz vertreten werden können, die allein zeichnen darf (oder zwei solche Personen zu zweien). Wenn du aus dem Ausland gründest und das vergisst, wird die Anmeldung abgelehnt.
  6. Buchhaltung aufgeschoben: «Ich mache das am Jahresende.» Realität: Am Jahresende hast du 1'000+ Belege und keine Ahnung. Ein Treuhänder muss alles von vorne durchsehen — doppelte Kosten. Von Tag 1 erfassen.
  7. Fake-Rechnungen bezahlt: Nach SHAB-Eintrag kommen die Post-Betrüger. Gründer zahlen aus Verwirrtheit oder «Sicherheit» hunderte CHF für erfundene Registrierungen. Lass es. Frag im Zweifelsfall dein HR-Amt.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert eine Firmengründung in der Schweiz?

Die Dauer hängt stark von der Rechtsform ab. Einzelfirma: 1 Tag (kein formeller Akt, Tätigkeit = Gründung). Bei GmbH und AG dauert die Gründung insgesamt typischerweise 3–7 Wochen: 1–2 Tage für die Vorbereitung der Dokumente, 5–10 Werktage für Kapitalkonto und Einzahlung (die Bestätigung der Bank kommt danach meist per Post, in 2–5 Tagen), 1–3 Tage für den Notartermin und die restliche Zeit für die Bearbeitung durch das kantonale Handelsregisteramt — das ist kantonal unterschiedlich und oft der längste Einzelschritt.

Kann ich als Ausländer eine Firma in der Schweiz gründen?

Ja, Ausländer können Firmen gründen. Eine GmbH oder AG muss aber durch eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz vertreten werden können — bei der GmbH ein Geschäftsführer oder Direktor (Art. 814 Abs. 3 OR), bei der AG ein Verwaltungsratsmitglied oder Direktor (Art. 718 Abs. 4 OR). Lösung: eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz, zum Beispiel einen beauftragten Treuhänder, mit Einzelunterschrift eintragen lassen (oder zwei Personen mit Wohnsitz in der Schweiz mit Kollektivunterschrift zu zweien).

Was brauche ich für eine Firmengründung?

Das hängt von der Rechtsform ab. Minimal: Name (geprüft), Geschäftsadresse, Identitätsnachweis, Bankverbindung. Bei GmbH/AG zusätzlich: Stammkapital bzw. Aktienkapital, Statuten, Notartermin, Gesellschafter/Aktionäre.

Was kostet eine Firmengründung?

Einzelfirma: Grundgebühr CHF 80 für den Handelsregister-Eintrag, der ab CHF 100’000 Umsatzerlös pro Jahr Pflicht ist (darunter freiwillig, sonst CHF 0). GmbH und AG: Grundgebühr CHF 420 für das Handelsregister plus Notar je nach Kanton (Richtwert CHF 700–2’000), zusammen zum Beispiel ab CHF 960.50 in Zürich oder rund CHF 1’120–2’420 mit dem Notar-Richtwert. Zur Grundgebühr kommen bei allen drei Rechtsformen CHF 20 je eingetragene Person und Zeichnungsberechtigung sowie Auslagen, dazu Bank- und Beglaubigungsgebühren. Einzuzahlen sind bei der GmbH CHF 20’000 Stammkapital, bei der AG von mindestens CHF 100'000 Aktienkapital mindestens 20 % je Aktie und insgesamt mindestens CHF 50'000 — Geld, das der Firma gehört. Floow erhebt keine eigene Gründungsgebühr; für die fertigen Gründungsdokumente braucht es das Abo Core (CHF 29 pro Monat).

Muss ich einen Businessplan haben?

Nicht gesetzlich vorgeschrieben. Für ein Bankgespräch (Kredit) ist ein Businessplan aber sehr empfohlen — Banken wollen sehen, dass du einen Plan hast. Auch für dich selbst ist es wertvoll: Klare Ziele, realistische Prognosen, erkannte Risiken.

Was muss ich direkt nach der Gründung tun?

Kritische erste Schritte: 1) GmbH und AG: wirtschaftlich berechtigte Personen dem Transparenzregister melden, innerhalb eines Monats nach der Eintragung im Handelsregister (Art. 9 Abs. 4 TJPG). 2) Anmeldung bei der AHV-Ausgleichskasse — keine gesetzliche Frist (AHVG Art. 64 Abs. 5) — Floow-Richtwert: innert 30 Tagen nach dem HR-Eintrag. 3) Geschäftskonto einrichten. 4) Buchhaltung aufsetzen. 5) MWST-Entscheid (Pflicht ab CHF 100’000 Umsatz aus steuerbaren Leistungen). 6) Versicherungen abschliessen (UVG ab dem ersten Arbeitstag, auch für den Geschäftsführer mit Lohn; BVG ab der Eintrittsschwelle). 7) Vorsicht: Fake-Rechnungen ignorieren (kommen oft nach der SHAB-Publikation).


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So ist diese Seite entstanden: Recherche und Text mit KI-Unterstützung. Zahlen und Rechtsaussagen werden gegen amtliche Quellen abgeglichen. Verantwortlich: Ivan Markovic, Gründer von Floow. Stand: Oktober 2026. So arbeiten wir mit KI
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Floow Redaktion

Fachinhalte zur Firmengründung in der Schweiz. Quellen: BFS, ESTV, SECO, kantonale Handelsregisterämter.

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